Gemeinde gleichen mitteilungsblatt

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schnelldorf

Seit 58 Jahren wird in Schnelldorf mittels eines wöchentlich erscheinenden Blattes die Bevölkerung über die aktuellen Geschehnisse informiert. Immer freitags wird das „Amts- und Mitteilungsblatt“ verteilt. Berichtet wird vorrangig über die Arbeit des Gemeinderats, und der Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus haben die örtlichen Vereine, die Nachbargemeinden sowie der Landkreis die Möglichkeit über Veranstaltungen zu informieren. Es erscheinen rund 45 Ausgaben pro Jahr. Das Amts- und Mitteilungsblatt kann über ein Bestellformular zum Preis von 23,70 Euro (jährlich) abonniert werden. 

Amts- und Mitteilungsblattferien:
Winterferien: KW 52 und KW 1
Sommerferien: KW 32 und KW 33

Redaktionsschluss:
dienstags, 12:00 Uhr für das Amts- und Mitteilungsblatt in der gleichen Woche

Herausgeberin:
Gemeinde Schnelldorf
Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil der Gemeinde Schnelldorf:
Bürgermeister Tobias Strauß
Telefonnummer: 07950 9801-0
poststelle(@)schnelldorf.de

Druck, Verlag, Verteilung und Anzeigen:
Krieger Verlag GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 41
74572 Blaufelden
Telefonnummer: 07953 9801-0
info(@)krieger-verlag.de


    
            
                    Mitteilungsblätter
                
        
Mitteilungsblätter

Die Gemeinde gibt wöchentlich das Amtsblatt „'s Blättle“ heraus. Hierin finden Sie aktuelle Informationen aus dem Rathaus und anderer Behörden wie z. B. Landratsamt, außerdem Mitteilungen der Kindergärten, Schule, Vereine und Kirchen, sowie Wissenswertes aus den Bereichen der Landwirtschaft, der Umwelt und vieles mehr. Das Amtsblatt hat eine Auflage von rund 1.800 Exemplaren und erscheint  in allen vier Ortsteilen Owingen, Billafingen, Hohenbodman und Taisersdorf.

Selbstverständlich können Sie in unserem Amtsblatt auch annoncieren. Ihr Inserat können Sie direkt beim Primo-Verlag, Stockach aufgeben. Redaktionsschluss ist immer mittwochs um 12:00 Uhr für die Ausgabe in der gleichen Woche. Dieser Redaktionsschluss gilt auch für alle redaktionellen Beiträge.

Unser "Blättle" ist das amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell u. A. Es gliedert sich auf in einen "Allgemeinen Teil" mit gemeindeübergreifenden Informationen sowie eigene Teile für jede Gemeinde.

Neben den amtlichen Mitteilungen enthält es zahlreiche Informationen und Berichte zu aktuellen Ereignissen und Veranstaltungen sowie Vereinsberichte. Es erscheint (außer bei Feiertagen) donnerstags. Bitte beachten Sie den Redaktionsschluss.

Die Veröffentlichungsrichtlinien entnehmen Sie hier.

Redaktionsschluss für Vereinsnachrichten und andere Veröffentlichungen ist Montag um 10:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass der Redaktionsschluss bei Feiertagen gegebenenfalls vorgezogen wird. Hierüber werden Sie im Blättle rechtzeitig informiert.

Alle Beiträge werden online erfasst. Vereine und Organisationen erhalten einen Zugangscode zum Erfassungsprogramm beim Rathaus.

Bitte wenden Sie sich wegen der Bezugspreise sowie wegen Anzeigen und Beilagenwerbung direkt an den GO Verlag GmbH & Co. KG in Kirchheim unter Teck, Telefon: 07021 9750-0, E-Mail schreiben. 

Aufruf des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll in eigener Sache:

Seit vielen Jahren geben wir gemeinsam für die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell u. A. ein Mitteilungsblatt heraus. Unser Mitteilungsblatt, und darüber freuen wir uns, wird von sehr vielen Haushalten wöchentlich gerne gelesen und erfreut sich damit großer Beliebtheit.

Unser Mitteilungsblatt ist zunächst ein kommunales Mitteilungsblatt, das in erster Linie der Veröffentlichung von amtlichen Mitteilungen des Gemeindeverwaltungsverbandes und der Verbandsgemeinden sowie anderer öffentlicher Behörden und Stellen dient. Weiterhin soll es zur Veröffentlichung von Mitteilungen der Schulen, Kirchen und Vereinen sowie anderer Institutionen des Verbandsgebietes zur Verfügung stehen.

Dem Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll steht jährlich eine begrenzte Anzahl von Textseiten zur Verfügung. Wird dieses Limit überschritten, werden dem Verband und damit den Verbandsgemeinden zusätzliche Kosten berechnet. Wir können es uns jedoch nicht leisten, aus allgemeinen Haushaltsmitteln unser Mitteilungsblatt zu subventionieren. Aufgrund des immer größer werdenden Umfangs unseres Mitteilungsblattes ist es daher notwendig, auf einige grundlegende Dinge hinzuweisen - mit der Bitte um Beachtung:

  • Die Mitteilungen der Schulen, Kirchen und Vereine sind grundsätzlich kurz zu fassen. Mitteilungen, die mehrere Gemeindegebiete betreffen, sollen nur in einer Gemeinde veröffentlicht werden. Bei den anderen Gemeinden kann höchstens ein Verweis angebracht werden. Mitteilungen, die alle Gemeinden betreffen, sind im "Allgemeinen Teil" zu veröffentlichen. Hierbei ist es wichtig, dass sich die einzelnen Vereine oder Institutionen und Kirchen untereinander absprechen. Vermeiden Sie auch im Interesse des Lesers Doppel- und Mehrfachveröffentlichungen des gleichen Textes. Die Redaktion behält sich hierbei Kürzungen vor ("Näheres siehe Gemeinde..."). Unser Mitteilungsblatt hat nicht die Aufgabe und das Ziel, der Ersatz oder die Wiederholung einer Tageszeitung zu sein.
  • Redaktionsschluss für das Blättle ist montags um 10:00 Uhr auf den jeweiligen Rathäusern.
  • Alle Beiträge werden online erfasst. Zugangsdaten erhalten Sie über die jeweiligen Rathäuser.
  • Vormerkungen für die Titelseite werden jederzeit per E-Mail oder per Telefon 07164 91004-14 entgegengenommen.
  • Ein Anspruch auf Veröffentlichung an einer bestimmten Stelle im Titelbereich und in einer bestimmten Größe besteht nicht. Veröffentlichungen im Titelbereich können nur in der Ausgabe vor der beworbenen Veranstaltung erfolgen. 

Nur wenn sich alle an diese Regeln halten, ist es möglich, mit vertretbarem Personaleinsatz Woche für Woche ein attraktives Mitteilungsblatt herauszugeben. Daran haben wir sicher alle gemeinsam ein Interesse.

Vielen Dank!

Ihr Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll