Gefahrensymbole mit bedeutung

Gefahrensymbole mit bedeutung

Gefahrenpiktogramme zum Download


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Unter dem früheren Gefahrstoffrecht der EU und der Schweiz wurden so genannte Gefahren

symbole

zur Gefahrstoffkennzeichnung verwendet. Seit REACH-CLP sind sie durch die 9 Gefahren

piktogramme

des GHS-Systems ersetzt worden, auch bekannt als CLP-Piktogramme. Diese sind in der untenstehenden Tabelle, zusammen mit ihren GHS-Nummern, Signalwörtern und ihrer Bedeutung dargestellt. Die Kontrollorgane sind oft pingelig-bürokratisch und legen Wert darauf, dass die richtigen, aktuellen Piktogramme angewendet werden. Man findet diese Piktogramme auch auf der Internetsite der UNECE. Allerdings sind sie bei der UNECE in transparenter Form nur im EPS-Format verfügbar. EPS ist ein Vektorgrafikformat - manche Bildbearbeitungsprogramme haben Mühe damit. Ausserdem sind diese Piktogramme der UNECE nicht nur ausserhalb, sondern auch innerhalb des roten Randes transparent!
Unsere Piktogramme sind Bitmap-Dateien im im PNG-Format (Rhomben) oder TIF-Format (Quadrate) und sind mit den üblichen Grafikprogrammen gut handhabbar. Und das Weiss innerhalb des roten Rands ist nicht transparent. Deshalb bleiben die weissen Flächen innerhalb des roten Rands auch über einem gefärbten Hintergrund weiss. Die Transparenz ausserhalb des roten Rands ist erforderlich, damit die Piktogramme Rand an Rand angeordnet werden könnenn, wie weiter unten dargestellt.

Durch Rechtsklick auf die untenstehenden Piktogramme und anschliessend auf "Ziel speichern unter" (oder "Save Link As..." etc.) können diese im TIF-Format mit guter Auflösung (3000 Pixel hoch/breit) heruntergeladen werden.

Durch Rechtsklick auf den zu den abgebildeten Piktogrammen gehörenden Text, z.B. GHS03-Gefahr oder Achtung-Brandfördernd und Klick auf "Ziel speichern unter" (oder "Save Link As..." etc.) k�nnen Sie diese Piktogramme auch in 45°-Darstellung (2100x2100 Pixel im TIF-Format) herunterladen. Diese eignen sich für den Druck von Aufklebe-Etiketten für grössere Gebinde.

Gefahrensymbole mit bedeutung
Gefahrensymbole mit bedeutung
Gefahrensymbole mit bedeutung
GHS01
Gefahr
Unstabil, Explosionsgefahr  
GHS02
Gefahr oder Achtung
Entzündlich  
GHS03
Gefahr oder Achtung
Brandfördernd  
Gefahrensymbole mit bedeutung
Gefahrensymbole mit bedeutung
Gefahrensymbole mit bedeutung
GHS04
Achtung
Komprimierte Gase  
GHS05
Gefahr oder Achtung
Ätzend etc. Kat. 1  
GHS06
Gefahr
Giftig Kat. 1 - 3  
Gefahrensymbole mit bedeutung
Gefahrensymbole mit bedeutung
Gefahrensymbole mit bedeutung
GHS07    Achtung
Giftig Kat. 4 (Gesundheitsschädlich)
Ätz- oder Reizwirkung Kat. 2
Niedrigere systemische Gesundheitsgefährdung
GHS08
Gefahr oder Achtung
Systemische Gesundheitsgefährdungen
 
GHS09
Achtung (für Kat. 1)
(für Kat. 2 - 4 kein Signalwort)
Umweltgefährlich Kat. 1 - 3  

Benennung der Piktogramme:

GHS01: Explodierende Bombe
GHS02: Flamme
GHS03: Flamme über Kreis
GHS04: Gasflasche
GHS05: Ätzwirkung
GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen
GHS07: Ausrufezeichen
GHS08: Gesundheitsgefahr
GHS09: Umwelt

Das mit "Systemische Gesundheitsgefährdungen" bezeichnete Piktogramm GHS08 weist auf eine Reihe von schwerwiegenden Gefährdungen für innere Organe hin, beispielsweise:
     Sensibilisierung der Atemwege.
     Aspirationsgefahr für die Lunge.
     Cancerogene, mutagene und reproduktionstoxische Wirkungen.
     Systemische (oft chronische), schwerwiegende Toxizität für innere Zielorgane.
Die Unterscheidung ergibt sich aus den H-Sätzen. Eine Erläuterung zum Begriff Aspirationsgefahr finden Sie hier: [PDF, 85 KB].

Signalwörter für die Angabe des Gefährdungsgrads:

Der mit einem Gefahren-Piktogramm verbundene relative Gefährdungsgrad wird im GHS-System durch Signalwörter angegeben:
Gefahr: wird verwendet für ernsthaftere (höhere) Gefahrenkategorien.
Achtung: wird verwendet für weniger schwerwiegende (tiefere) Gefahrenkategorien.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat die Signalwörter in 22 Sprachen der EU aufgelistet: [PDF, 49 kB]

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Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze):

Im GHS-System werden neben den Gefahrenpiktogrammen und Signalwörtern noch Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise verwendet.
Die Gefahrenhinweise dienen dazu, eine Gefährdungseigenschaft genauer zu umschreiben, beispielsweise für:
     Akute orale Toxizität Kategorien 1 und 2: H300 "Tödlich bei Verschlucken".
     Akute orale Toxizität Kategorie 3: H301 "Giftig bei Verschlucken".
     Akute orale Toxizität Kategorie 4: H302 "Gesundheitsschädlich bei Verschlucken".

Die Sicherheitshinweise dienen dazu, auf wichtige Sicherheitsmassnahmen beim Umgang mit dem Produkt hinzuweisen, beispielsweise:
     P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
     P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
     P361: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

Welches Piktogramm für welche Einstufung?

Den verschiedenen Gefahrenklassen/Kategorien sind die dazu gehörenden Piktogramme/Signalwörter und H-Sätze eindeutig zugeordnet. Dies ergibt sich aus den Einstufungsregeln der CLP-Verordnung. Ausführlicheres dazu findet sich auf der Seite H- und P-Sätze.

Klein-Piktogramme für Etikettenentwürfe, Text-Illustrationen und Powerpoint-Präsentationen etc.

Die minimale Grösse der Piktogramme gemäss der CLP-Verordnung

Als massgebende Fläche der Piktogramme ist diejenige zu verstehen, welche durch die roten Seitenkanten (diese inbegriffen) begrenzt ist.
Die minimale Grösse der Piktogramme ist nicht mehr durch den ursprünglichen Anhang I, Abschnitt 1.2.1 der CLP-Verordnung festgelegt, sondern durch dessen 2. Anpassung an den Technischen Fortschritt, d.h. durch die Verordnung (EU) Nr. 286/2011 [PDF, 2.5 MB].
Für die verschiedenen Gebindegrössen sind darin die folgenden Mindestgrössen der einzelnen Piktogramme (Seitenkante x Seitenkante des roten Vierecks) vorgeschrieben:
     bei Gebinden bis 3 Liter: mindestens 10x10 mm, wenn möglich 16x16 mm,
     bei Gebinden von >3 bis 50 Liter: mindestens 23x23 mm,
     bei Gebinden von >50 bis 500 Liter: mindestens 32x32 mm,
     bei Gebinden von >500 Liter: mindestens 46x46 mm.

In der Schweiz gilt abweichend davon für Gebinde bis 3 Liter:
     bei Gebinden bis 0.125 Liter: mindestens 10x10 mm,
     bei Gebinden von >0.125 bis 3 Liter: mindestens 16x16 mm.

Die minimale Grösse des Etiketts gemäss der CLP-Verordnung

Die minimale Grösse des Etiketts ist ebenfalls im Anhang I, Abschnitt 1.2.1 der oben erwähnten Verordnung (EU) Nr. 286/2011 in Abhängigkeit von der Gebindegrösse vorgeschrieben:
     bei Gebinden bis 3 Liter: mindestens 52x74 mm,
     bei Gebinden von >3 bis 50 Liter: mindestens 74x105 mm,
     bei Gebinden von >50 bis 500 Liter: mindestens 105x148 mm,
     bei Gebinden von >500 Liter: mindestens 148x210 mm.
Dies ist der minimale Flächenanteil des Etiketts, welche für die in Art. 17 der CLP-Verordnung mindestens verlangten Informationen in einer Sprache verwendet werden muss, d.h.:
     Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten,
     Produktidentifikatoren,
     bei Produkten, die für private Verwenderinnen erhältlich sind, auch die Füllmenge (falls nicht anderswo auf der Verpackung angegeben),
     Gefahrenpiktogramme und Signalwort,
     H-Sätze, EUH-Sätze und P-Sätze,
     Allenfalls zusätzliche, aufgrund des Art. 25 der CLP-Verordnung vorgeschriebene Gefahrenhinweise.

Die minimale Textgrösse

Als minimale Textgrösse auf dem Etikett wird eine solche von 1.8 mm (etwa entsprechend Arial 7) empfohlen.

Die Anordnung auf dem Etikett

Die Elemente Gefahrenpiktogramme, Signalwort, H-Sätze und P-Sätze sind auf dem Etikett immer zusammen anzugeben.
Man kann die Etikettenfläche grösser als die minimal verlangte wählen, z.B. um die Informationen nach Art. 17 der CLP-Verordnung in grösserer Schrift oder in zusätzlichen Sprachen anzubringen oder um weitere Informationen einzufügen, ohne dass die Piktogrammfläche grösser sein muss, als die minimal vorgegebene.
Für die Platzierung des UFI bestehen keine Vorgaben, ausser dass er gut und dauerhaft sichtbar sein soll. Bei mehrsprachigen Etiketten müssen die

vorgeschriebenen

sprachlichen Kennzeichnungselemente pro Sprache zusammengefasst werden.

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Welche gefahrenpiktogramme gibt es?

Gefahrenpiktogramme für Chemikalien.
Gefahrenpiktogramm "ätzend / korrosiv" (ZIP, 640 KB).
Gefahrenpiktogramm "brandfördernd" (ZIP, 605 KB).
Gefahrenpiktogramm "entzündbar" (ZIP, 596 KB).
Gefahrenpiktogramm "ernste Gesundheitsgefahr" (ZIP, 647 KB).
Gefahrenpiktogramm "explosiv" (ZIP, 642 KB).

Was bedeutet das gefahrensymbol mit der Flamme?

Die Abbildung einer Flamme über einen Kreis bedeutet, dass der damit gekennzeichnete Stoff über brandfördernde Eigenschaften verfügt. Die Gasflasche weißt darauf hin, dass hier Gase unter Druck stehen. Ein Stoff oder Stoffgemisch, das mit diesem Piktogramm gekennzeichnet ist, ist hochgradig ätzend.

Was bedeutet das gefahrensymbol Ausrufezeichen?

Das Piktogramm "Ausrufezeichen" warnt davor, dass bereits bei einer einmaligen und kurzzeitigen Verwendung Gesundheitsschäden auftreten können. Es kann aber auch bedeuten, dass eine besonders große Gefahr vorliegt, allerdings erst bei länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt.