Führerschein klasse b1 was darf ich fahren

Welche Kategorie interessiert Sie?

KATEGORIE B1 (UNTERKATEGORIE)

Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg.

Voraussetzungen

  • Kategorie B1 (Unterkategorie)


    Erforderliche Kategorie

    keine



    Sehtest

    darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


    Verkehrsmedizinische Untersuchung

    nicht erforderlich

    Ausnahme:

    • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
    • bei Zweifel an der Fahreignung


    Epileptiker

    werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


    Basistheorieprüfung

    ausgenommen Inh. Kat. A1


    Zusatztheorieprüfung

    keine


    Verkehrskunde

    ausgenommen Inh. Kat. A1


    Gültigkeit Lernfahrausweis

    12 Monate


    Lernfahrten

    • Lernfahrausweis notwendig
    • keine Begleitperson erforderlich
    • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt


    Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

    F, G, M sowie Motorschlitten

Anforderung an das Prüfungsfahrzeug

Kategorie B1 (Unterkategorie)

Ein Klein- oder dreirädriges Motorfahrzeug mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg, das eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h erreicht.

MEDIZINISCHE MINDESTANFORDERUNGEN (ANHANG 1 DER VERKEHRSZULASSUNGSVERORDNUNG, VZV)

Kategorie B1 (Unterkategorie)

  • SEHVERMÖGEN

    Sehschärfe

    besseres Auge: 0,5/schlechteres Auge: 0,2 (einzeln gemessen)
    Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges < 0,2): 0,6

    Gesichtsfeld

    Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal 120 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 50 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 20 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein. Einäugiges Sehen: normales Gesichtsfeld bei normaler Augenbeweglichkeit.

    Doppelsehen

    Keine einschränkenden Doppelbilder.

    Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit

    Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.



    ALKOHOL, BETÄUBUNGSMITTEL UND PSYCHOTROP WIRKSAME MEDIKAMENTE

    Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch.


    PSYCHISCHE STÖRUNGEN

    • Keine psychischen Störungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die realitätsgerechte Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung und -bewertung, das Reaktionsvermögen und die situationsgerechte Verhaltenssteuerung.
    • Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.
    • Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
    • Keine erheblichen Persönlichkeitsstörungen, insbesondere
    • Keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen.
    • Keine erhebliche Intelligenzminderung.


    ORGANISCH BEDINGTE HIRNLEISTUNGSSTÖRUNGEN

    • Keine Krankheiten oder organisch bedingte psychische Störungen mit bedeutsamer Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen, Reaktionsvermögen oder andere Hirnleistungsstörung.
    • Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
    • Keine verkehrsrelevanten Verhaltensstörungen.
    • Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.


    NEUROLOGISCHE ERKRANKUNGEN

    • Keine Erkrankungen oder Folgen von Verletzungen oder Operationen des zentralen oder peripheren Nervensystems mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs.
    • Keine Bewusstseinsstörungen oder -verluste. Keine Gleichgewichtsstörungen.


    HERZ-KREISLAUFERKRANKUNGEN

    • Keine Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko des Auftretens von anfallartigen Schmerzzuständen, Anfällen von Unwohlsein, einer Verminderung der Hirndurchblutung mit Leistungseinschränkungen oder Bewusstseinsveränderungen oder anderen dauernd oder anfallartig auftretenden Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens.
    • Keine erhebliche Blutdruckanomalie.


    STOFFWECHSELERKRANKUNGEN

    • Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) muss eine stabile Blutzuckereinstellung ohne verkehrsrelevante Unter- oder Überzuckerungen vorhanden sein.
    • Keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs.


    KRANKHEITEN DER ATEM- UND BAUCHORGANE

    Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken.


    KRANKHEITEN DER WIRBELSÄULE UND DES BEWEGUNGSAPPARATES

    Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.

Was kann ich alles mit B1 fahren?

Die Klasse B1 ist eine rein europäische Fahrerlaubnisklasse. Sie berechtigt den Inhaber zum Führen folgender Fahrzeuge: Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 80km/h.

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein Klasse B und B1?

In den Staaten, in denen diese Klasse nicht eingeführt wurde (z. B. in Deutschland), wird für Fahrzeuge der Klasse B1 die Fahrerlaubnisklasse B benötigt. Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer).

Was ist Kategorie B1?

KATEGORIE B1 (UNTERKATEGORIE) Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg.

Welche Fahrzeuge fallen unter B1?

Gemäß der Richtlinie 2002/247EG Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b dürfen in den entsprechenden Ländern mit dem Führerschein der Klasse B1 folgende Fahrzeuge gefahren werden:.
vierrädrige Kfz..
Leermasse von bis zu 400 kg bzw. 550 kg bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung..
maximale Nutzleistung von bis zu 15 kW..