Urlaubsheimkehrer aus Risikogebieten müssen ab Samstag, 08.08.2020, einen verpflichtenden Corona-Test am Flughafen machen müssen. Dafür gibt es an den bayerischen Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen bereits Corona-Testzentren. Show
Aus Sicht des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg sind diese Tests verfassungsrechtlich zulässig. Wer in Risikogebiet reist, trägt Risiko"Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig." Und: "Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte." Darf mein Arbeitgeber mich zu einem Corona-Test zwingen?Ohne Grund ist dies nicht zulässig. Selbst bei der Rückkehr aus einem Risikoland kann der Arbeitgeber einen nicht zu einem Corona-Test zwingen, jedoch ist absehbar, dass der Staat sowieso verpflichtende Tests für Urlaubsheimkehrer aus Risikogebieten einführt. Und siehe da, seit heute - 06.08.2020 - ist bekannt, dass es verpflichtende Tests für Reiserückkehrer geben wird. Im Bezug auf den Arbeitgeber gilt hier aber die gegenseitige Schutz- und Fürsorgepflicht. Der Mitarbeiter und der Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass der Arbeitnehmer schnell wieder zurück zur Arbeit kommt. Urlaubsheimkehrer müssen sich bei der Rückkehr nämlich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben, sofern sie keinen negativen Corona-Test vorlegen können. Ein guter Chef kommuniziert das Vorgehen bei der Rückkehr aus dem Urlaub frühzeitig seinen Mitarbeitern und weist auf Risikoländer und die zweiwöchige Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus einem Risikoland hin. Er kann die Arbeitnehmer um einen freiwilligen Corona-Test bitten, die Kosten müsste dann aber der Arbeitgeber tragen. Beliebige Urlaubsländer darf der Arbeitgeber nicht als Risikogebiet festlegen, hier gilt die offizielle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts. Eine andere Sache sind Corona-Tests bei größeren Infektionsgeschehen innerhalb eines Betriebs. Hier schaltet sich dann aber das Gesundheitsamt oder die Landesregierung ein, diese darf dann verpflichtende Corona-Tests anordnen. Wer trägt die Kosten bei einem Corona-Test auf Dienstreise?Diese Kosten muss der Arbeitgeber tragen, da dieser den Mitarbeiter auf die Dienstreise geschickt hat. Berlin, 31.03.2022 – Das Corona-Virus beeinträchtigt immer noch unseren (Arbeits)Alltag. Was Beschäftigte in Deutschland zu Einschränkungen des Alltags und der Arbeit wissen und beachten müssen, steht im Folgenden.
Foto: DGB-Rechtsschutz Das Tragen einer Maske gehört an vielen Orten schon fast zum Alltag Die gesetzlichen Corona-Regeln sind weitgehend weggefallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, bleibt teils bestehen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland. Im Luft- und Personenfernverkehr bleibt die Maskenpflicht bundesweit bestehen. Alle Beschlüsse die auf Bundesebene im Zusammenhang mit Corona gefallen sind und noch fallen könnten finden sich auf der offiziellen Seite der Bundesregierung Grundsätzliche Infos zur aktuellen Rechtslage für Beschäftigte finden sich auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums
Gesundheitsschutz im Betrieb: Wie schütze ich mich und andere? Welche Rechte und Pflichten haben die Beschäftigten und die Arbeitgeber?
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