Bürgeramt Aufenthaltstitel auf neuen Pass übertragen

Die Ausländerbehörde bietet eine Übertragung bestehender Aufenthaltstitel. Bei der Neuausstellung eines Passes wird die Übertragung des im alten Pass enthaltenen Titels als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vorgenommen.

Hinweise: 
Bei Erhalt eines neuen Passes bitte daran denken, einen Termin bei der Ausländerbehörde zu machen. Dann wird der Aufenthaltstitel übertragen.

Ferienzeit ist Reisezeit: Sollten Sie Reisepläne haben und ein rechtzeitiger Übertrag Ihres gültigen Aufenthaltstitels in den neuen Pass nicht möglich sein, können Sie Ihre Reise dennoch antreten. Dazu müssen Sie beim Verreisen lediglich die folgenden Dokumente mit sich führen:

•    Alter Reisepass
•    Neuer Reisepass
•    Alter Aufenthaltstitel

Sie haben bereits einen Termin für Ihren Übertrag, aber der Termin ist erst nach Ihrem Urlaub? Auch hier steht Ihrer Reise mit den eben genannten Dokumenten nichts im Wege.

Kontakt

KontaktdatenTelefax0611 31-3964E-Mail-Adresse auslaenderbehoerdewiesbadende

Unterlagen

Die mitzubringenden Unterlagen werden in der Einladung mitgeteilt.

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung, Barzahlung

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen, da ein elektronischer Aufenthaltstitel bestellt werden muss. Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel befinden sich unter den Links.

vorlesen

Überträge von Aufenthaltstiteln (neuer Pass) 

Online-Services

  • Aufenthaltstitel, Antrag auf Erteilung und Verlängerung

Beschreibung

Hat man einen neuen Pass erhalten, aber einen noch gültigen Aufenthaltstitel wird der Aufenthaltstitel übertragen.

Seit dem 01.09.2011 ersetzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) das bisherige Klebeetikett im Pass.

Anmerkung
Für die Aufnahme des Antrags können Sie während der Öffnungszeiten im Servicepoint der Abteilung Ausländerangelegenheiten, nach vorheriger Terminvereinbarung, vorsprechen.

Beantragung

  •  Die Vorsprache soll 4-6 Wochen vor Ablauf des Passes erfolgen
  •  Die persönliche Vorsprache ist ab dem 6. Lebensjahr notwendig
  •  Die Abgabe der Fingerabdrücke erfolgt vor Ort
  •  Es ist keine Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich


bei Minderjährigen zwischen 10 und 16 Jahren

  •  Antragsteller unterschreibt den Antrag persönlich
  •  Die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter ist notwendig


Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und im Anschluss wieder an die Ausländerbehörde gesendet.

  • Adresse
  • Erreichbarkeit

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

E-Mailauslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Kartenansicht

Lage im Stadtplan

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen  Servicepoint - Abteilung AusländerangelegenheitenAllgemeine Anlaufstelle +49 6131 12-3370 auslaenderbehoerdestadt.mainzde Frau HothServicepoint +49 6131 12-3591 auslaenderbehoerdestadt.mainzde Frau NiebuhrServicepoint +49 6131 12-3370 auslaenderbehoerdestadt.mainzde Frau VerleyServicepoint +49 6131 12-3370 auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Unterlagen

Beantragung:
- Vorlage des Passes
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- ggf. aktueller Bescheid über Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII

Abholung:
- persönliche Vorsprache
oder
- durch Bevollmächtigten

Abholung durch einen Bevollmächtigten:
- schriftliche Vollmacht (Vordruck)
- originale Ausweisdokumente beider Personen

Zahlungsart

Kartenzahlung bevorzugt

Hinweise

- die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre dort eingetragene Gültigkeit bis längstens zum 31.08.2021

Gültigkeit

  •   richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis
  •   bei unbefristeten Aufenthaltstiteln höchstens 10 Jahre
  •   grundsätzlich muss spätestens nach 10 Jahren ein neuer eAT ausgestellt werden

Online-Services

  • Aufenthaltstitel, Antrag auf Erteilung und Verlängerung

Organisationen

  •  Abteilung Ausländerangelegenheiten(33.01)
  •  Allgemeines Aufenthaltsrecht
  •  Bürgeramt(33)

Was braucht man um Aufenthaltstitel zu übertragen?

Übertrag des Aufenthaltstitels.
neuer Nationalpass..
vollständiger alter Nationalpass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis bzw. mit elektronischem Aufenthaltstitel..
1 aktuelles biometrisches Passbild (ab dem 10. Lebensjahr).
Passverlustanzeige, falls der Pass verloren oder gestohlen wurde (zuständig: Polizei).

Was bedeutet Übertragung von Aufenthaltstitel?

Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen? Dann sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verweist noch auf den alten Pass.

Was bedeutet Passübertrag?

Ein Passübertrag ist notwendig, wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben und Ihr bisheriger, befristeter Aufenthaltstitel noch gültig ist beziehungsweise Sie im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels sind.

Kann ich mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel in die Türkei reisen?

Reisen ins Ausland sind nur mit gültigem Reisepass und gültiger Aufenthaltserlaubnis mög- lich. o bei Flugreisen genügt der gültige Reisepass sowie eine gültige Fiktionsbescheinigung in Verbindung mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte