Was brauche ich um einen Kinderreisepass zu verlängern?

Das Bürgeramt kann grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten erteilen.

Nach dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe sind nur ein Jahr gültig. Diese und vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe, können um ein Jahr verlängert werden, sofern der Antrag vor dem Ablaufdatum gestellt wird. Eine Verlängerung über das vollendete 12. Lebensjahr hinaus ist nicht möglich. 

Zur Beantragung der Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn diese beide sorgeberechtigt sind.

Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise beziehungsweise Pässe der Kinder" wird am Ende dieses Beitrags zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt.
In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgeramt aufnehmen.

Die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich!

  • Bisheriger Kinderreisepass
  • Ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (35 x 45 Millimeter mit hellem Hintergrund) 
  • Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
  • Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten
  • Personalausweis oder Reisepass des oder der alleinigen Sorgeberechtigten

Bringen Sie die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde/rechtskräftiges Scheidungsurteil) mit.

  • Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise oder Pässe der Kinder

Dieser kann am Ende des Beitrags ausgedruckt werden.

Mülheim an der Ruhr/Bürgeramt

Aktuell mit Termin nach Terminbuchung für folgende Zeiträume (seit 01.09.22):

 Mo.- Mi.07.30 Uhr - 13.00 Uhr Mo.+Di.14.00 Uhr - 16.00 Uhr Do.08.00 Uhr - 13.00 Uhr14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr.07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kontext


Stand: 14.12.2021

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Seit dem 12.12.2005 werden keine Kinderausweise, sondern nur noch Kinderreisepässe ausgestellt. Die Kinderreisepässe sind maschinenlesbar und bieten eine erhöhte Fälschungssicherheit.

Bereits ausgegebene Kinderausweise bleiben bis zum Ende der Gültigkeitsdauer gültig.

Bei Reisen in die USA ist zu beachten:

  • Kinder benötigen neben dem Kinderreisepass zusätzlich zwingend ein Visum (siehe Reise- und Sicherheitsbestimmungen des Auswärtigen Amtes).
  • Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein, welche über das elektronische Reisegenehmigungssystem des Ministeriums für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten beantragt werden kann.

Voraussetzungen

Für jeden Kinderreisepass wird, unabhängig vom Alter des Kindes, ein Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss eine Frontalaufnahme zeigen und den neuen besonderen Anforderungen für elektronische Reisepässe entsprechen. Aus altersbedingten Gründen sind für Säuglinge und Kleinkinder bestimmte Abweichungen zulässig. Nähere Auskünfte erteilen die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes (in Bremerhaven die Bürgerbüros).

Bitte beachten: Das Kind muss zur Beantragung des Passes anwesend sein!

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

    Voraussetzungen

    • Der Kinderreisepass ist noch nicht abgelaufen.
    • Kind unter 12 Jahre mit deutscher Staatsangehörigkeit.
    • Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.
    • Das Kind ist in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet.

    Benötigte Unterlagen

    Alle erforderlichen Unterlagen sind immer im Original vorzulegen.

    • Gültiger Kinderreisepass
    • 1 biometrisch lesbares Passfoto aus neuester Zeit (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig Muster - s. Link Bundesministerium des Innern)
    • Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern
    • Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.
    • Anwesenheit des Kindes
    • Einverständniserklärung mit Unterschriften des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung im Einwohner-Kundenzentrum anwesend ist.
    • Bei alleinigem Sorgerecht / gemeinsamen Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Nachweis über das Sorgerecht z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sorgeerklärung und Ähnliches.
    • In Klärungsfällen kann die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes notwendig sein.

    Zu Beachten

    ACHTUNG - Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Es ist dann ein endgültiger Reisepass zu beantragen.
    Bitte informieren Sie sich beim Reiseveranstalter, Reisebüro, Auswärtigem Amt oder beim Reiseland über die jeweiligen Einreisebestimmungen. USA-Reisende - s. Link Auswärtiges Amt.

    Fristen

    Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.

    Was braucht man um den Kinderreisepass zu verlängern?

    Benötigte Unterlagen.
    Gültiger Kinderreisepass..
    1 biometrisch lesbares Passfoto aus neuester Zeit (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig Muster - s. ... .
    Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern..
    Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter..

    Wie lange darf der Kinderreisepass abgelaufen sein?

    Bei der Einreise und Rückreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreisepass auch seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis.

    Welche Dokumente brauche ich um einen Kinderreisepass zu beantragen?

    Für die Ausstellung benötigen Sie:.
    die Geburtsurkunde (oder den bereits ausgestellten Kinderausweis/Kinderreisepass).
    die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (s. Formular unten).
    Vorlage der Ausweise/Pässe der Erziehungsberechtigten..
    Größe und Augenfarbe des Kindes..
    Lichtbild*.

    Ist es schlimm wenn der Kinderreisepass abgelaufen ist?

    Bei einem abgelaufenen Kinderreisepass entsteht gerade vor Urlaubsantritt häufig Panik – dies ist jedoch nicht notwendig, da das Ausweisdokument beim Einwohnermeldeamt neu beantragt werden kann, sofern das Kind jünger als 12 Jahre ist. Hierfür wird eine Gebühr von 13 Euro erhoben.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte