Bauer lese abo keine mahnung gleich inkasso

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Digitales Inkasso Mahnung per Chat

Der Dienstleister Pair Finance kombiniert Inkasso mit künstlicher Intelligenz und Verhaltensforschung.

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Pair Finance bietet unter anderem auch einen Wunschzahlungstermin an.

(Bild: Pair Finance)

Manchmal kann es ganz schön lange dauern, bis man als Kfz-Betrieb sein Geld bekommt. Etwa, wenn kleinere Serviceleistungen nicht gleich an der Kasse gezahlt wurden oder der Kunde Teile online bestellt hat. Die Zahlungserinnerung geht in der Mailflut unter, die erste Mahnung wird nicht geöffnet, die zweite auch nicht. Und dann nehmen die Dinge ihren Lauf: Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren usw. Das endet meist unschön und mit einem gehörigen Groll aufeinander. So weit muss es aber laut Pair Finance nicht kommen. Gründer und CEO Stephan Stricker kombiniert nämlich Inkasso und Mahnprozess mit Verhaltensforschung auf Basis künstlicher Intelligenz. Er behauptet, 90 Prozent der Fälle können vorgerichtlich geklärt werden.

Banken, Versicherungen, E-Commerce-, Mobilitätsunternehmen und viele mehr arbeiten mit dem Fintech zusammen. Zalando investierte von Anfang an (2016) in den Inkasso-Dienstleister und schoss zusammen mit Yabeo und Finlep 2020 noch einmal zwei Millionen Euro nach. Mittlerweile ist die Unternehmensbewertung für Pair Finance auf 60 Millionen Euro gestiegen. Ein Zeichen dafür, dass der Inkasso-Service den Nerv des digitalisierten Konsums trifft.

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Erstellt: 01.02.2016, 09:00 Uhr

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Bauer lese abo keine mahnung gleich inkasso

Unseriöser Brief: Eine 90-jährige Münchnerin erhielt dubiose Forderungen. © Schlaf

München - Pfändung der Rente und Gerichtsvollzieher: Inkassofirmen bauen eine Drohkulisse auf. Doch oft sind ihre Forderungen unberechtigt – oder gar betrügerisch, wie in diesem Fall.

Bereits seit 2011 landen die Drohbriefe der Berliner Euro Inkasso AG in Emma D.s Briefkasten. Die heute 90 Jahre alte Münchnerin soll 198 Euro zahlen – auf das Konto eines gewissen Algirdas Zibas in Litauen. Sie habe telefonisch einen Dienstleistungsvertrag mit „300 Gewinnspiele/Win24“ abgeschlossen. Zahle sie nicht, drohe ihr die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher sowie die Pfändung ihrer Rente, Bankguthaben und Versicherungen.

Ein furchteinflößendes Szenario, das viele derart einschüchtert, dass sie zahlen. Zumal, wenn sich mit jedem Drohbrief die geforderte Summe erhöht. Auch Emma D. war schon so weit, das Geld zu überweisen, erzählt ihre Tochter Erika Bauer. Sie kümmert sich um ihre Mutter – und durchschaute den Schwindel.

„Mir kam es komisch vor, dass auf dem Briefkopf von Euro Inkasso AG die Rede war, in der Adresszeile dann aber Euro Inkasso GmbH stand“, sagt Bauer. „Außerdem kenne ich meine Mutter. Sie spielt keine Gewinnspiele.“ Bauer schrieb der Inkassofirma einen Brief und widersprach der Forderung. „Danach war eine Zeit lang Ruhe, aber plötzlich kamen erneute Mahnungen.“

Jetzt hat Bauer bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs erstattet – und sich an den Münchner Merkur gewandt. „Es gibt viele alte Menschen, die niemanden haben“, sagt sie. „Die müssen aufgeklärt und geschützt werden.“

Rund 1400 Inkasso-Beschwerden in Deutschland

Die Verbraucherzentrale Bayern kennt Fälle wie diesen. Von Mai bis August 2015 hat sie bundesweit 1400 Inkassobeschwerden untersucht – mehr als die Hälfte davon waren tatsächlich unberechtigt, sagt Juliane von Behren, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Viele Fälle seien klar als Abzockversuche zu identifizieren gewesen. Mit einem Konto im Ausland und einem dubiosen Zahlungsempfänger. „Solche Briefe können Verbraucher ignorieren“, sagt die Juristin.

Allerdings gebe es auch Fälle, in denen die Hauptforderung unter Umständen zulässig ist, aber die Inkassoforderung nicht. Zum Beispiel dann, wenn der Schuldner dem Gläubiger von Anfang an zu verstehen gegeben habe, die Rechnung nicht zu bezahlen. „Wenn erkennbar ist, dass außergerichtlich keine Einigung zustande kommt, muss der Gläubiger gleich den Gerichtsweg einschlagen, zum Beispiel durch Einschaltung eines Anwalts, und darf die Kosten für den Schuldner nicht durch das Einschalten einer Inkassofirma in die Höhe treiben“, erklärt von Behren. Das ergebe sich aus der Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Inkassofirmen könnten im Gegensatz zu Anwälten Forderungen nur außergerichtlich geltend machen.

Grundsätzlich aber sei es zulässig, dass Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen, um an ihr Geld zu kommen. Seriöse Inkassofirmen seien in der Regel im Rechtsdienstleistungsregister aufgenommen. Deshalb rät von Behren Verbrauchern, dort nachzuschauen, ob das Unternehmen auch registriert ist. „Wenn ein nicht registriertes Unternehmen eine Forderung eintreibt, ist das ein Hinweis auf mögliche Unseriosität.“ Die Euro Inkasso AG, die Emma D. seit Jahren unter Druck setzt, steht laut von Behren nicht im Rechtsdienstleistungsregister.

Freilich gebe es auch Fälle, in denen registrierte Unternehmen Forderungen eintreiben, die nicht zulässig sind. So könne beispielsweise eine Forderung verjährt sein, was nach drei Jahren der Fall ist. „Die beauftragten Inkassofirmen überprüfen das nicht“, sagt von Behren. In einem solchen Fall dürfe man den Brief vom Inkassounternehmen aber nicht einfach ignorieren, sondern müsse die Verjährung durch Widerspruch geltend machen.

Auch wenn sich Schuldner sicher sind, nie eine Rechnung und Mahnung erhalten zu haben oder gar keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollten sie Widerspruch einlegen (siehe Kasten). „Derjenige, der einen Schaden geltend macht, muss nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist“, sagt von Behren. Er müsse einen Vertrag, eine Rechnung und eine Mahnung nachweisen können. Sonst könne er keinen Verzug geltend machen.

Dass den unseriösen Geldeintreibern keiner das Handwerk legt, führt von Behren nicht zuletzt auf das Fehlen einer zentralen Aufsichtsbehörde zurück. Zuständig für die Kontrolle sei das jeweilige Amts- oder Landsgericht, bei dem die Firma registriert ist. „Hier muss nachgebessert werden“, sagt von Behren.

So können Sie sich wehren

Juliane von Behren, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, und die Münchner Kriminalpolizei raten jenen, die eine Forderung bekommen, folgendermaßen vorzugehen:

  • Überlegen Sie, ob Sie vielleicht eine Rechnung vergessen haben: Nicht jede Forderung ist unberechtigt. Stellen Sie also sicher, dass Sie keine Rechnung übersehen haben.
  • Legen Sie Widerspruch ein: Wenn Sie sicher sind, dass die Forderung falsch ist, legen Sie schriftlich – und nachweisbar, etwa per Einschreiben mit Rückschein – Widerspruch ein. Beschreiben Sie genau, warum die Forderung Ihrer Meinung nach falsch ist und erklären Sie, dass Sie nicht zahlen werden. Fordern Sie die Inkassofirma auf, den Sachverhalt zu klären und verlangen Sie einen Nachweis für die Forderung. Schließlich muss der Gläubiger beweisen können, dass eine Forderung besteht und der Schuldner im Verzug ist, indem er etwa einen Vertrag, Rechnungen und Mahnungen vorlegt. Der Schuldner muss in der Regel gemahnt worden sein, um überhaupt in Verzug zu geraten. Ein seriöses Inkassounternehmen werde sich um den Zahlungswiderspruch kümmern und die Forderung begründen, so die Kriminalpolizei. Eine unseriöse Firma ignoriere den Widerspruch und verschicke weitere Zahlungsaufforderungen.
  • Prüfen Sie, ob die Inkassofirma im Rechtsdienstleistungsregister steht: Die Überprüfung geht online auf www.rechtsdienstleistungsregister.de. Ist die Firma nicht registriert, ist das ein Hinweis auf mögliche Unseriosität.
  • Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Bayern:

Die Münchner Beratungstelle an der Mozartstraße 9 berät telefonisch und persönlich. Eine 30-minütige persönliche Beratung kostet 15 Euro. Terminvereinbarungen sind telefonisch möglich: 089/ 55 27 94 0.

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Wie viele Mahnungen bis Inkasso?

In der Praxis werden jedoch meist drei Mahnungen versendet und der Schuldner telefonisch kontaktiert. Mit jeder weiteren Mahnung verliert die nachdrückliche Zahlungsaufforderung an Ernsthaftigkeit, weshalb Sie die offene Forderung spätestens nach drei erfolglosen Mahnungen an ein Inkassounternehmen übergeben sollten.

Wann Inkasso ohne Mahnung?

Verzug ohne Mahnung: Wenn ein Kalenderdatum - wie zum Beispiel in Mietverträgen - vereinbart wurde, bis zu dem die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist, braucht es keine Mahnung. Wird nicht pünktlich gezahlt, befindet sich der Schuldner ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.

Kann man ohne Mahnung Inkasso einschalten?

Da stellt sich die Frage, ob das überhaupt geht, Inkasso ohne Mahnung. Die Antwort lautet: Ja!

Wann wird das Inkasso eingeschaltet?

Erst wenn der Schuldner in Zahlungsverzug gerät, können Sie ein Inkassounternehmen beauftragen. Der Kunde hat eine Mahnung und damit eine Erinnerung zur Fälligkeit des offenen Betrags erhalten. Eine zweite oder gar dritte Mahnung ist nicht erforderlich, sie sind lediglich Ausdruck von Kunden-Kulanz.