Ausweis für kinder ab 12 jahren

Beschreibung

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) zu besitzen.


Beantragung:

  • persönliche Vorsprache des Kindes bzw. des/der Jugendlichen (zur Identifikation)
  • für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise beantragt werden (z.B. für Reisen innerhalb der EU)
  • bis 12 Jahre:  anstelle eines Kinderreisepass (Kosten abwägen)
  • ab 12 Jahre:  als Ausweisdokument (da ein Kinderreisepass nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt wird)


    Beantragung unter 16 Jahre:
    ggf. Einverständniserklärung erforderlich

  • bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
  • bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
  • bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
  • bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt

    Beantragung ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten NICHT möglich.

Abholung:

  • es wird keine Benachrichtigung der Fertigstellung verschickt
  • ca. 3 Wochen nach der Antragsstellung kann der Ausweis bei der beantragten Behörde abgeholt werden

Gültigkeit:

  • Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • Personen über 24 Jahre: 10 Jahre

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss Deutscher sein
  • Altersmäßig keine Begrenzung

Unterlagen

  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Erstausweis muss ein Elternteil zur Identifikation mitkommen
  • 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate)

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von vier Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

 UNTER 15 Jahre und 9 Monaten alt, zusätzlich:

  • Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
  • ggf. Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
  • ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

Gebühren

Hauptwohnung in Mainz = zuständige Behörde

  •  22,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  37,00 Euro (über 24 Jahre)
  •  Ausweissichthüllen: 2 Euro

Nicht zuständige Behörde Nebenwohnung in MZ, keine Wohnung in MZ:

  •  35,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  50,00 Euro (über 24 Jahre)

Nicht zuständige Behörde Deutsche mit Wohnsitz im Ausland:

  •  52,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  87,00 Euro (über 24 Jahre)

Rechtsgrundlagen

- Personalausweisgesetz
- Passgesetz

Bearbeitungszeit

2-3 Wochen

Formulare

  •  Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, Einverständniserklärung für Ausstellung (PDF | 124,46 KB)

Organisationen

  •  OV Mainz-Altstadt(33.02.01.02.01)
  •  OV Mainz-Drais(33.02.01.02.03)
  •  OV Mainz-Ebersheim(33.02.01.02.04)
  •  OV Mainz-Finthen(33.02.01.02.05)
  •  OV Mainz-Gonsenheim(33.02.01.02.06)
  •  OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld(33.02.01.02.07)
  •  OV Mainz-Hechtsheim(33.02.01.02.08)
  •  OV Mainz-Laubenheim(33.02.01.02.09)
  •  OV Mainz-Lerchenberg(33.02.01.02.10)
  •  OV Mainz-Marienborn(33.02.01.02.11)
  •  OV Mainz-Mombach(33.02.01.02.12)
  •  OV Mainz-Neustadt(33.02.01.02.13)
  •  OV Mainz-Oberstadt(33.02.01.02.14)
  •  OV Mainz-Weisenau(33.02.01.02.15)
  •  Bürgerservice (33.02)
  •  Bürgeramt(33)

Was benötige ich um einen Kinder Personalausweis zu beantragen?

Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein..
vollständig ausgefülltes Antragsformular..
zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!).

Wie kann ich mein Kind ausweisen?

Es gibt drei Möglichkeiten, ein gültiges Ausweisdokument für Kinder zu beantragen: Kinderreisepass. ePass/Reisepass. Personalausweis.

Wie alt muss man sein um einen Reisepass zu beantragen?

1) Biometrische Pässe: Europapässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Wir empfehlen Europapässe zu beantragen, da die einfacheren Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind.

Was kostet ein Personalausweis für Kinder in Österreich?

Bei Erstausstellung: gebührenfrei. Bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises, z.B. wegen Namensänderung: 26,30 Euro.