Auf welcher Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen Wie haben Sie sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

Standardartikel vom 09.12.2019 | Polizei

Reißverschlussverkehr - Nur die Ruhe, so klappt es!

Die Polizei weist auf eindeutige rechtliche Regelung hin

Noch 50 Meter... "Da vorne kommt eine Baustelle, Fahrbahnverengung links"

Jetzt gilt's: "So schnell wie möglich rechts einordnen, schließlich fahre ich ja vorausschauend. Jetzt schau’ dir diesen Volldeppen an, der hat es so eilig, dass er links vorbeifährt und erst kurz vor der Baustelle nach rechts will. Na warte: dem zeig ich’s. Den lass ich jetzt mal glatt verhungern. Nein, nein, du kommst hier nicht rein. Jetzt schüttelt der auch noch den Kopf. Fahren sollte man können. Uneinsichtige kann man nur so heilen: anständig den "Vogel" zeigen, "Stinkefinger"‚ "Wischerbewegung" und dann zusammenhupen. Wohl verrückt geworden, was! - Das macht der so schnell nicht mehr! Hab' ich es dem aber gegeben!"

Was unser obiger Fahrer nicht "geschnallt" hat: er lag schlicht und einfach falsch! Sein Verhalten war nicht nur überzogen und beleidigend, sondern entsprach auch nicht den aktuellen Verkehrsvorschriften.

§ 7 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO). "Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)."

Verkehrstechnisch entstehen an Engpässen Stau oder Zähflüssigkeiten, weil sich die Menge von Fahrzeugen  z.B. von zwei auf einen Fahrstreifen verdichtet.


...gleich geht's los ...jetzt wird's eng!

Unstrittig ist, dass der Verkehrsablauf schneller vonstatten geht, wenn der Einfädler dies erst kurz vor der Engstelle tut und nicht schon weit davor. Auf den Bundesautobahnen finden sich z.B. häufig Hinweistafeln mit dem Appell "Reißverschlusssystem erst in 600 m", immer verbunden mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung.

Die Annäherung an eine solche Verkehrssituation ist sowohl für den Einfädler als auch für den auf dem durchgängigen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeugführer mit bestimmten vorgeschriebenen Verhaltensweisen verbunden:

  1. Das frühe Einfädeln ist zwar nicht korrekt (kein Verstoß mit Verwarnungsgeld), darf aber nicht blockiert werden (Verstoß ab 20 Euro Verwarnungsgeld).
  2. Dem Fahrer, der sich unmittelbar vor der Engstelle befindet, ist von dem Fahrer des durchgehenden Fahrstreifens das Wechseln des Fahrstreifens zu ermöglichen (ab 20 Euro Verwarnungsgeld bei Behinderung). Dieses "Reinlassen" hat aber seine Grenzen. Die Weiterfahrt unmittelbar vor der Verengung geschieht im Wechsel "Einer links, einer rechts" usw.
  3. Der Fahrer, der den Fahrstreifenwechsel vollziehen muss, hat sich z.B. auf der Autobahn an die Geschwindigkeitsvorgaben zu halten. Er erwirkt kein Verständnis, wenn er mit einem Affenzahn angerauscht kommt, vor der Baustelle in die Eisen geht und sich dann den anderen Fahrstreifen erzwingen will.
  4. Fast immer aus Unkenntnis der Rechtslage fühlt sich der Geradeausfahrer verschaukelt oder ungerecht behandelt. Dabei wird allzu oft der Grundgedanke des partnerschaftlichen Verhaltens und der gegenseitigen Rücksichtnahme aus § 1 StVO vergessen. Genau aus dieser Bestimmung heraus ergeben sich  nämlich die Verwarnungstatbestände. "Vogel" zeigen, "Wischerbewegung" oder der so genannte "Stinkefinger" sind ganz klar als Beleidigungen gemäß § 185 Strafgesetzbuch einzustufen und können strafrechtlich verfolgt werden.
  5. Wenn aus Behinderungen Gefährdungen oder gar Unfälle werden, weil stur und rücksichtslos bestimmte Verhaltensweisen erzwungen wurden, ist ebenfalls eine strafrechtlich verfolgbare Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch zu prüfen.
  6. Das gleiche gilt für frustrierte Lkw-Fahrer, die weit vor der Engstelle mit ihrem Brummi zwei Fahrstreifen benutzen und so eine Spur blockieren.

Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Polizei fahren zu dem emotionalen Teil des Themas eine klare, gemeinsame Linie: Streitigkeiten und Handgreiflichkeiten sind unzumutbare "Privatkriege", und diese haben auf der Bühne "sichere Strasse" nichts zu suchen; sie werden empfindlich geahndet.

Fazit:

Derjenige, der vorfährt bis zum Hindernis, um dann einzufädeln, ist im Recht. Den Vorrang hat aber immer das erste Fahrzeug der durchgängigen Fahrbahn. Mit einer defensiven Fahrweise, gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme klappt es eben doch am besten!

Skizze: Das Reißverschlussverfahren gemäß § 7 Absatz 4 StVO

Download der Skizze

  • Das Reißverschlussverfahren gemäß § 7 Absatz 4 StVO (PDF 0,1 MB)

Wie haben Sie sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen..
- an den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen vorbeifahren. ... .
- Blickkontakt aufnehmen und dann je nach Situation entscheiden..

Was tun wenn ein Fahrstreifen endet?

Reißverschlussverfahren ist anzuwenden, wenn von mehreren gleichberechtigten Fahrstreifen einer endet. Reißverschlussverfahren ist anzuwenden, wenn von mehreren gleichberechtigten Fahrstreifen einer nicht mehr befahrbar ist.

Was ist ein durchgehender Fahrstreifen?

Durchgezogene Linie – Regelungen und Verbote Trennt die durchgezogene Linie die Fahrspur des Gegenverkehrs ab, ist rechts von ihr zu fahren. Grenzt die durchgezogene Linie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Fahrzeuge und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.

Welches Verhalten ist richtig Reißverschlussverfahren?

Das Einordnen per Reißverschlussverfahren schreibt vor, dass sich ein Fahrzeug auf dem verengenden Fahrstreifen jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen kann.