Arbeitsvertrag Show zwischen der Gute Arbeitgeber GmbH, vertreten durch Markus Mustermann, Arbeiter-Allee 1, 53773 Hennef Arbeitgeber und Frau Birgit Beispiel, Gartenweg 3, 53773 Hennef Arbeitnehmer 1. Tätigkeitsbereich (Arbeitnehmer/in) wird als (Berufsbezeichnung) eingestellt. Der/die Mitarbeiter/in ist verpflichtet, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, soweit sie im Betriebsablauf anfallen. 2. Beginn der Arbeit/Probezeit Das Arbeitsverhältnis beginnt am (Datum) und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Da in der Probezeit - längstens für die Dauer von sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses - das Kündigungsschutzgesetz nicht zur Anwendung kommt, ist eine erleichterte Kündigung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. 3. Lohn Für den Tätigkeitsbereich wird zurzeit folgende betriebsübliche Vergütung (Lohn/Gehalt) gezahlt: (Betrag) Euro brutto pro (Stunde/Woche/Monat) 4. Arbeitszeit Die Arbeitszeit richtet sich nach den üblicherweise im Betrieb festgesetzten Zeiten, von (Arbeitsbeginn) bis (Arbeitsende). Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von (Stunden). Überstunden werden mit (Betrag) Euro brutto pro (Stunde) vergütet. 5. Arbeitsfähigkeit (Arbeitnehmer/in) versichert, arbeitsfähig zu sein und nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes zu unterliegen. 6. Nebenbeschäftigung Nebentätigkeiten sind dem Betrieb mitzuteilen. 7. Urlaub Der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch auf erstmaligen Urlaubsantritt besteht nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Der gesetzliche Jahresurlaub beträgt derzeit 24 Werktage bei einer sechstägigen Arbeitswoche. Die Firma gewährt einen betriebsüblichen Jahresurlaub von (Zahl) Werktagen/Arbeitstagen. 8. Arbeitsverhinderung Ist der/die Mitarbeiter/in verhindert, ist der Betrieb unverzüglich zu informieren. Bei Krankheit ist außerdem eine ärztliche Bescheinigung ab dem vierten Arbeitstag vorzulegen; dies gilt auch, wenn die Krankheit weniger als vier Tage dauert und der Arbeitgeber dies wünscht. 9. Kündigungsfristen Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt beiderseitig vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen oder Betrieb • zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats • fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats • acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats (Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, werden nicht berechnet). Die Frist beginnt mit dem folgenden Tag zu laufen, nach dem die Kündigung zugegangen ist. Zwischen Ihnen und den Arbeitnehmern kann einzelvertraglich eine längere als die gesetzliche oder tarifvertragliche Kündigungsfrist vereinbart werden. 10. Vertragsbruch/Abschlussklausel/Vertragsänderung Für den Fall eines Vertragsbruches hat der Mitarbeiter dem Betrieb eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des monatlichen Bruttolohnes zu zahlen. Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 11. Sonstige Vereinbarungen _____________________ (Ort/Datum) ________________________________ (Arbeitgeber/in) (Unterschrift) ________________________________ (Mitarbeiter/in) (Unterschrift) Wann muss ich meinen Arbeitsvertrag unterschreiben?Ein Arbeitsvertrag ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen und von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Wie lange habe ich Zeit einen Vertrag zu unterschreiben?Eine Frist zur Vertragsunterzeichnung ist im Arbeitsrecht nicht festgeschrieben. Allerdings ist es Gang und Gäbe, dass man zeitnah die Unterschrift leistet, wenn man das Arbeitsverhältnis antreten möchte. Zeitnah bedeutet in aller Regel 14 Tage.
Wie lange Arbeitsvertrag nicht unterschreiben?Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nicht mündlich geschlossen werden. Hier bedarf es zwingend der Schriftform. Es sieht vor, dass der Arbeitgeber diese unterschriebene Niederschrift allerspätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beizubringen hat.
Wer muss Arbeitsvertrag zu erst unterschreiben?Da es sich um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt, müssen beide Vertragsparteien de Arbeitsvertrag unterschreiben. In welcher Reihenfolge unterschrieben wird, spielt dabei keine Rolle. Allerdings ist es mittlerweile Gang und Gäbe, dass als erstes der Arbeitgeber unterschreibt.
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