Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen Hessen

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  • Bescheinigung in Steuersachen - Ausstellung (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Die Bescheinigung in Steuersachen wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie
• vorhandene Steuerrückstände,
• das Zahlungsverhalten oder
• die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.

Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der Steuerpflichtige diese vorlegt.

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.

Die Ausstellung erfolgt in einer deutsch-englischen Fassung.

Hinweis zu den Gebühren

  • Wenn mit der Ausstellung ein überwiegend öffentliches Interesse verfolgt wird (z. B. bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge), kann diese Gebühr nach Prüfung durch das Finanzamt ggf. entfallen. Hierfür ist bei Antragstellung anzugeben für welchen Zweck die Bescheinigung ausgestellt und wem sie vorgelegt werden soll. Fehlen derartige Angaben wird vom Vorliegen einer Gebührenpflicht ausgegangen.
  • Wird mit der Ausstellung der Bescheinigung kein öffentliches Interesse verfolgt oder wollen Sie nicht angeben, für welchen Zweck die Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist die Ausstellung der Bescheinigung gebührenpflichtig. In diesem Fall ist die Gebühr bereits mit Antragstellung zu überweisen. Ausführungen dazu, wie Sie Zahlung an das Finanzamt vornehmen können, finden Sie unter "Weiterführende Informationen". In der Überweisung sind die Steuernummer, für die die Bescheinigung auszustellen ist, und das zuständige Finanzamt zu benennen. Als Zahlungsgrund geben Sie bitte „Verwaltungsgebühren“ an.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag

Gebühren

17,90 Euro
Bitte Hinweise beachten (in der Leistungsbeschreibung)

Zuständige Behörden

Zuständig ist das Finanzamt, bei dem Sie steuerlich geführt werden.

Finanzamt Charlottenburg

(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Charlottenburg)

Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg

Finanzamt für Körperschaften I

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt für Körperschaften I

Finanzamt Lichtenberg

Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

Finanzamt Mitte/Tiergarten

(zuständig für Mitte - Nur für Ortsteile Mitte und Tiergarten)

Finanzamt Neukölln

Finanzamt Pankow/Weißensee

(zuständig für Pankow - Nur für die Ortsteile Pankow und Weißensee)

Finanzamt Prenzlauer Berg

(zuständig für Pankow - Nur für den Ortsteil Prenzlauer Berg)

Finanzamt Reinickendorf

Finanzamt Schöneberg

(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Schöneberg)

Finanzamt Spandau

Finanzamt Steglitz

(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Steglitz)

Finanzamt Tempelhof

(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Tempelhof)

Finanzamt Treptow-Köpenick

Finanzamt Wedding

(zuständig für Mitte - Nur für den Ortsteil Wedding)

Finanzamt Wilmersdorf

(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Wilmersdorf)

Finanzamt Zehlendorf

(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Zehlendorf)

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen Hessen

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Wie beantrage ich eine Bescheinigung in Steuersachen?

Die Bescheinigung in Steuersachen muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Sie gibt Auskünfte über das steuerliche Verhalten des Antragstellers, beispielsweise zum Zahlungsverhalten, vorhandenen Steuerrückständen, oder auch der Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.

Für was braucht man eine Bescheinigung in Steuersachen?

Die Bescheinigung in Steuersachen wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern. die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.

Wo kann man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, kann bei seinem Finanzamt das Ausstellen einer Bescheinigung in Steuersachen beantragen. Am besten verwenden Sie dazu die bereitgestellten Formulare. Hierauf müssen Sie auch Angaben zur Rechtsform Ihres Unternehmens machen.

Wie lang ist die Bescheinigung in Steuersachen gültig?

Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer ist für die „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht vorgesehen; es werden lediglich die aktuellen steuerlichen Fakten im Zeitpunkt der Erteilung bescheinigt.