An einer roten Ampel innerorts möchte Sie ein anderer Fahrer offensichtlich zu einem Straßenrennen

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Darf das Handy bei roter Ampel genutzt werden oder droht ein Bußgeld?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2022

Handyverbot am Steuer und am Fahrradlenker

An einer roten Ampel innerorts möchte Sie ein anderer Fahrer offensichtlich zu einem Straßenrennen
Das Handy ist bei roter Ampel tabu – es sei denn, der Motor ist aus.

Im deutschen Straßenverkehr gilt ein striktes Handyverbot. Dieses betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer. Die Ablenkung durch das Smartphone bzw. Handy wird also als zu groß angesehen, weswegen es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.(§ 23 Abs. 1a StVO)

Was dies nun in der Praxis bedeutet und wie die neue Technik den Autofahrern hilft, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

  • Handyverbot am Steuer und am Fahrradlenker
    • Bußgeldkatalog Handy am Steuer
    • Bußgeldrechner Handy am Steuer
    • Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt
    • Regelungen der StVO
    • An der Ampel kurz das Smartphone checken: Ist das erlaubt?
    • Start-and-Stop an der Ampel: Wie die neue Technik hilft
    • Einspruch einlegen, wegen falschem Bußgeldbescheid

Gilt die Start-Stopp-Funktion als Ausschalten des Motors?

Nein, hier befindet sich der Motor in der Regel in einer Wartestellung ist nicht komplett ausgeschaltet. Somit ist es auch hier nicht erlaubt, das Handy in die Hand zu nehmen.

Welche Bußgelder drohen, wenn das Handy an der roten Ampel genutzt wird?

Fahrer erhalten ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt 100 € 1 Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung 150 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung 200 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt 55 € Hier prüfen **

Bußgeldrechner Handy am Steuer

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video: Erfahren Sie hier die wichtigsten Infos zum Thema “Handy am Steuer”.

Regelungen der StVO

Paragraph 23 StVO hält für Verkehrsteilnehmer zwei Punkte fest.

  1. Darf das Handy nicht genutzt werden, sofern es dafür aufgenommen werden muss oder gehalten wird (§ 23 StVO Abs. 1a),
  2. sofern das Fahrzeug allerdings steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, gilt die Regelung nicht (§ 23 StVO Abs. 1b).

An der Ampel kurz das Smartphone checken: Ist das erlaubt?

Grundsätzlich gilt erst einmal, dass für eine Missachtung des Handyverbots im Straßenverkehr ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Darauf sind das Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt vermerkt. Für Radfahrer fällt die Strafe geringer aus, denn diese zahlen 55 Euro.

Wer den Paragraphen aufmerksam gelesen hat, dem dürfte eine Situation in den Kopf kommen, in der es erlaubt sein könnte, dass Handy am Steuer zu nutzen – nämlich an roten Ampeln, sofern der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist.

Es ist jedoch nicht erlaubt, dass Handy an der roten Ampel zu nutzen, sofern der Motor nicht vollständig ausgeschaltet ist. In diesem Fall greift § 23 Abs. 1b StVO.

Start-and-Stop an der Ampel: Wie die neue Technik hilft

An einer roten Ampel innerorts möchte Sie ein anderer Fahrer offensichtlich zu einem Straßenrennen
Möchten Sie das Handy an der roten Ampel nutzen, benötigen Sie eine Freisprechanlage.

Das Handy darf also an roter Ampel nicht genutzt werden – auch wenn der Motor über die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.

Im Gegensatz zu früheren Zeiten dürfen Autofahrer während der Wartezeit an der Ampel also nicht mehr kurz telefonieren, eine SMS schreiben oder die Uhrzeit checken – ein Bußgeld droht ansonsten.

Einspruch einlegen, wegen falschem Bußgeldbescheid

Erhalten Sie einen Bescheid, weil Sie das Handy am Steuer trotz „rote Ampel“ nutzten, kann ein Gang zum Anwalt helfen. Dieser kann Sie beraten, ob sich ein Widerspruch lohnt. Ob ein Einspruch lohnenswert ist, hängt immer von Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Eventuell hielten Sie das Handy doch noch in der Hand, während der Motor lief.

Bedenken Sie an Ampeln auch immer, dass die Rotphasen unterschiedlich eingestellt sind und es unter Umständen schon nach wenigen Sekunden auf Grün schaltet, dann sollten Sie abfahrbereit sein, um nicht den Zorn anderer Verkehrsteilnehmer auf sich zu ziehen.

Die Nutzung einer Freisprechanlage oder der Sprachfunktion schützt Sie nicht nur vor der dem Ärger der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch vor einem Punkt und einem Bußgeld, denn dann ist das SMS-Schreiben und Telefonieren auch mit laufendem Motor und während der Fahrt erlaubt.

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