Abitur für alle schulen in mv gleich

  • Aktuelles
  • Schule und Unterricht
    • Schularten
    • Schulorte
    • Schulämter
    • Fächer und Rahmenpläne
    • Prüfungen und Abschlüsse
    • Ganztägiges Lernen
    • Inklusion
    • Bildung für nachhaltige Entwicklung
    • Interkulturelle Bildung
    • Politische Bildung
    • Humanistische Bildung
    • Sprachbildung
    • Niederdeutsch
    • Theater/ Darstellendes Spiel
    • Gesundheit und Sport
    • Schulabsentismus
    • Familienklassenzimmer
  • Unterrichtshilfenportal MV
  • Lehrer/in in MV
  • Lehrerprüfungsamt
  • ZDS Diagnostik und Schulpsychologie
  • IQ M-V Fortbildung und Beratung
  • Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen
  • Schulämter
  • Qualität von Schule
  • Lehrergesundheit
  • Deutsches Auslandsschulwesen
  • Internationales
  • Berufliche Orientierung
  • Schule digital
  • EU-Förderung
  • Schulmitwirkung
  • Schulrecht

1. Welche Anforderungen gelten für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe?

Die gymnasiale Oberstufe beginnt mit der Jahrgangsstufe 10, der Einführungsphase.

Berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase sind:

a)     Schüler, die im gymnasialen Bildungsgang in Mecklenburg-Vorpommern in die Jahrgangsstufe 10 versetzt worden sind,

b)     Schüler, die mit der Mittleren Reife hinreichende Leistungen nachgewiesen haben.

Dazu gehören die Prüfungsteilnehmer, die in der Mittleren-Reife-Prüfung mindestens das Gesamtprädikat „befriedigend" erreichten.

Die Berechtigung für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe kann auch in einem anderen Bundesland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben worden sein.

Über den Übergang nach einem Schulbesuch im Ausland entscheidet der Schulleiter auf Antrag der Eltern. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Verkürzung des Schulbesuchs um die Einführungsphase.

In die gymnasiale Oberstufe können Schüler, die den Schulbesuch unterbrochen haben, in der Regel nur aufgenommen werden, wenn sie zu Beginn des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

2. Welche Struktur hat die gymnasiale Oberstufe?

Die gymnasiale Oberstufe umfasst drei Jahre: die Klasse 10 als Einführungsphase sowie die Klassen 11 und 12 als Qualifikationsphase. Diese schließt mit der Abiturprüfung ab.

In der Einführungsphase wird der Unterricht im Klassenverband nach der geltenden Stundentafel erteilt. Verpflichtend ist für alle Schüler der einstündige Unterricht im Wahlpflichtfach „Studienorientierung". Weiterhin müssen alle Schüler zwei Fremdsprachen lernen.
In der Klasse 10 haben die Schüler 36 Stunden pro Woche Unterricht im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. Damit haben sie von Klasse 5 bis 10 insgesamt 195 Wochenstunden absolviert. Für die deutschlandweite Anerkennung des Abiturs sind nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz insgesamt 265 Wochenstunden nötig. Die verbleibenden 70 Wochenstunden kommen daher in der Qualifikationsphase (36/34) dazu.
Unter bestimmten Bedingungen können die Schüler die 10. Jahrgangsstufe überspringen oder sie für ein Auslandsschuljahr nutzen.

Die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase wird durch Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erworben.

Die Qualifikationsphase umfasst die vier Halbjahre der Klassen 11 und 12. Versetzungen innerhalb der Qualifikationsphase finden nicht statt.
Die erzielten Leistungen der vier Halbjahre werden zusammen mit den Leistungen aus der Abiturprüfung in die Gesamtqualifikation für die allgemeine Hochschulreife eingebracht.

Der Unterricht findet in einer Kombination von Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht statt. Unterrichtsfächer werden in Fächern und Hauptfächern unterschieden. Inhalte des Unterrichts der Fächer sind grundlegende inhaltliche und methodische Kenntnisse sowie Einsichten in die wichtigsten Fragen des jeweiligen Faches. Fächer werden zweistündig unterrichtet. Die in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache wird jedoch vierstündig unterrichtet.
Im Unterricht der Hauptfächer wird ein vertieftes Verständnis, das in die wissenschaftliche Arbeitsweise einführt, vermittelt. Er wird vierstündig unterrichtet.

Die beiden wichtigsten Ansprechpartner für die Schüler und Eltern sind während des Besuchs der Klassen 10 bis 12 der Oberstufenkoordinator und der Tutor.
Der Oberstufenkoordinator informiert in schulischen Veranstaltungen und nach Bedarf in Einzelgesprächen über die gymnasiale Oberstufe und berät Eltern und Schüler bei wichtigen Entscheidungen wie Fächerwahl, Belegungsverpflichtung oder Einbringen von Leistungen in die Gesamtqualifikation. Der Tutor übernimmt die Klassenleitertätigkeit in der Qualifikationsphase. Er steht in ständigem Kontakt zu den Fachlehrern und berät die Schüler über Angelegenheiten der jeweiligen Unterrichtsfächer. Als direkter Ansprechpartner der Schüler steht er diesen unterstützend und informativ zur Seite.

Die Dauer der gymnasialen Oberstufe beträgt in der Regel drei Jahre, mindestens jedoch zwei und höchstens vier Jahre. Bei unmittelbarem Eintritt in die Qualifikationsphase dauert der Besuch höchstens drei Jahre. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers ist einmalig am Ende eines Halbjahres ein freiwilliger Rücktritt um ein Schuljahr möglich. Bei nachgewiesener längerer Krankheit gilt eine Sonderregelung.

3. Wie werden die Leistungen bewertet?

Für die Leistungsbewertung sind die im Unterricht auf der Grundlage der Kerncurricula und Rahmenpläne Mecklenburg-Vorpommern für die jeweiligen Fächer vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend.

In der Klasse 10 werden die Leistungen mit den Noten 1 bis 6 bewertet. Die Klasse 10 endet mit einem Versetzungszeugnis.

In der Qualifikationsphase tritt das Studienbuch an die Stelle der Halbjahreszeugnisse.

In der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung werden die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und anschließend mit den ihnen zugeordneten Punkten bewertet.

Note         sehr gut         gut          befriedigend     ausreichend  mangelhaft    ungenügend
                     +   1    -       +  2   -          +    3    -             +    4   -                +    5    -                    6
Punkte    15 14 13     12 11 10       09 08 07             06 05 04          03 02 01                  00

Mit der Note „ungenügend" (00 Punkte) bewertete Halbjahresleistungen gelten als nicht belegt und können somit weder auf die Beleg- noch auf die Einbringungspflicht angerechnet werden.


4. Wie werden Leistungen nachgewiesen?

Für jedes Schuljahr ist ein Klausurplan zu erstellen. Das Nähere zur Anzahl und Verteilung der Klausuren regelt die Lehrerkonferenz. Klausuren sind gleichmäßig zu verteilen und mindestens fünf Unterrichtstage vorher anzukündigen. An einem Tag darf nur eine Klausur geschrieben werden, in einer Woche sollen in der Regel nicht mehr als zwei Klausuren, in der Qualifikationsphase höchstens drei Klausuren geschrieben werden. Klausuren sollen spätestens nach drei Wochen korrigiert und mit der Lerngruppe ausgewertet sein.

Neben den Klausuren sind in jedem Unterrichtsfach in jedem Halbjahr mindestens drei sonstige Noten zu erteilen. Auf Beschluss der Lehrerkonferenz kann in Unterrichtsfächern, die einstündig unterrichtet werden sowie im Wahlpflichtunterricht eine Mindestzahl von zwei Noten für sonstige Leistungen für jedes Schulhalbjahr festgesetzt werden.

 Einführungsphase:

In der Einführungsphase werden in allen Unterrichtsfächern mit Ausnahme des Faches Sport und des Wahlpflichtunterrichts Klausuren im Umfang von mindestens 45 Minuten, bei Aufsätzen im Umfang von mindestens 90 Minuten geschrieben. In den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen einschließlich der neu beginnenden Fremdsprache werden mindestens drei Klausuren im Schuljahr geschrieben. In den weiteren Unterrichtsfächern werden im Schuljahr jeweils eine bis zwei Klausuren geschrieben.

In den weiteren Unterrichtsfächern können umfassende praktische Leistungen, Hausarbeiten, Referate oder andere Anforderungen, die eine vertiefte Behandlung eines Lerngegenstandes auf dem Anforderungsniveau einer Klausur erfordern, eine Klausur ersetzen und gehen entsprechend in die Gesamtbewertung ein.

Wenn in der Einführungsphase in einem Unterrichtsfach im Schuljahr mindestens drei Klausuren geschrieben werden, so gehen diese mit einem Anteil von 50 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Wenn in einem Unterrichtsfach zwei Klausuren geschrieben werden, so gehen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei einer Klausur im Schuljahr entspricht der Anteil an der Gesamtbewertung 25 Prozent.

 Qualifikationsphase:

In der Qualifikationsphase werden in allen Unterrichtsfächern in jedem Halbjahr, je nach Unterrichtslage, eine oder zwei Klausuren mit einer Dauer von mindestens 90 Minuten geschrieben. Im Halbjahr der Abiturprüfung wird nur jeweils eine Klausur geschrieben. Im dritten oder im vierten Halbjahr schreiben die Schüler mindestens in den Prüfungsfächern auf erhöhtem Anforderungsniveau je eine Klausur unter abiturähnlichen Bedingungen.

In der Qualifikationsphase gehen die Klausuren in der Regel mit einem Anteil von 50 Prozent in die Gesamtbewertung des Halbjahres ein. Ist Sport Hauptfach gemäß § 9 Absatz 2, so sind die Halbjahresleistungen mit Anteilen in allgemeiner Sporttheorie im Verhältnis 1 : 1 von Sportpraxis zu Sporttheorie gewichtet und mit einer Note zu bewerten. Im Zweifelsfall soll die Note für Sporttheorie den Ausschlag geben. Entsprechendes gilt für Musik als Hauptfach.

Die Bewertung von Klausuren erfolgt entsprechend einer Prozenttabelle entsprechend Anlage 1 der Abiturprüfungsverordnung.

Die Aufgabenstellungen der Klausuren in der Qualifikationsphase orientieren sich an der Erweiterung und Vertiefung von Kompetenzen, den Standards und den Aufgabenformen der schriftlichen Abiturprüfung und damit an den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und den "Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung"(EPA).

Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und die EPA, vereinbart durch die Kultusministerkonferenz als gemeinsamer Rahmen für vergleichbare Prüfungsaufgaben und für die Bewertung von Prüfungsleistungen, geben drei Anforderungsbereiche vor:

  • Der Anforderungsbereich I umfasst wiedergegebenes Wissen und Kenntnisse.
  • Der Anforderungsbereich II legt Wert auf ein fachmethodisch sicheres und systematisches Anwenden von Kenntnissen bei der Lösung der Aufgaben. Er bildet den Schwerpunkt der Prüfung.
  • Der Anforderungsbereich III erwartet eine zusätzliche Abstraktionsleistung, z.B. einen eigenständigen Lösungsansatz oder eine fundierte eigene Stellungnahme. Eine gute oder sehr gute Leistung kann nur bescheinigt werden, wenn der Anforderungsbereich III erfüllt ist.

Abiturprüfungsverordnung MV

4. Was ist eine besondere Lernleistung?

Besondere Lernleistungen können sein:

  • ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb
  • eine Jahres- oder Seminararbeit
  • Ergebnisse eines umfassenden, fachübergreifenden Projekts oder Praktikums

Eine besondere Lernleistung ist inhaltlich einem oder mehreren schulischen Unterrichtsfächern zugeordnet. Die Arbeit an der besonderen Lernleistung erfolgt in einem Umfang von mindestens einem Schuljahr in der Qualifikationsphase.

Die Arbeit an der besonderen Lernleistung kann als Belegung eines Unterrichtsfaches aus dem Wahlbereich im 3. und 4. Halbjahr gewertet werden. Damit stehen dem Schüler zwei Wochenstunden für die Erstellung der besonderen Lernleistung zur Verfügung.

In der Abiturprüfung kann die besondere Lernleistung eines der drei Aufgabenfelder ersetzen. In der Gesamtqualifikation wird sie in Block II anstelle und anstatt der Prüfungsleistung des vierten Prüfungsfaches angerechnet.

Zum Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase ist die Zulassung einer besonderen Lernleistung durch den Schüler beim Schulleiter zu beantragen.
Die Festlegung von Thema, Gegenstand und Umfang der schriftlichen Dokumentation erfolgt im Einvernehmen zwischen Schüler und Lehrer, der die besondere Lernleistung begleitet.

Die fertige Dokumentation ist spätestens am letzten Unterrichtstag vor der schriftlichen Abiturprüfung beim Schulleiter abzugeben. Auch bei Gemeinschaftsarbeiten hat jeder Schüler eine eigene schriftliche Dokumentation zu erstellen.

Das Kolloquium wird in der Form einer mündlichen Prüfung auf der Grundlage der schriftlichen Dokumentation abgehalten. Bei Gemeinschaftsarbeiten kann das Kolloquium als Gruppenprüfung stattfinden.

Aus den Leistungen für die schriftliche Dokumentation und das Kolloquium wird die Gesamtnote im Verhältnis 1:1 durch den Fachprüfungsausschuss festgesetzt.

Ein Rücktritt ist bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung am Ende des vierten Halbjahres möglich, aber nur, wenn neben der Arbeit an der besonderen Lernleistung im 3. und 4. Halbjahr der Qualifikationsphase 34 Wochenstunden belegt wurden. Sobald dem Antrag auf Rücktritt entsprochen wird, wählt der Schüler als viertes Prüfungsfach das der besonderen Lernleistung zugeordnete Fach.

5. Welches sind die Prüfungsfächer und wie gestaltet sich die Abiturprüfung?

Die Abiturprüfung erfolgt am Ende der Klasse 12 in fünf Unterrichtsfächern, an denen der Schüler mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase teilgenommen hat.

Es sind vier schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung zu absolvieren.
Schriftliche Prüfungsfächer sind

  • zwei Hauptfächer (1. und 2. Prüfungsfach ); ein Hauptfach muss entweder Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Die Fremdsprache darf keine neu einsetzende sein. Diese Prüfungen erfolgen auf erhöhtem Anforderungsniveau.
  • zwei weitere Unterrichtsfächer (3. und 4. Prüfungsfach ). Diese Prüfungen erfolgen auf grundlegendem Anforderungsniveau. Anstelle des 4. Prüfungsfaches kann eine besondere Lernleistung eingebracht werden.

Eine mündliche Prüfung wird in einem weiteren Unterrichtsfach (5. Prüfungsfach ) auf grundlegendem Anforderungsniveau durchgeführt.

Unter den fünf Prüfungsfächern müssen die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik, ein Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.

Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach gewählt werden. Zur Abdeckung des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes kommt nur Mathematik oder die Naturwissenschaften Physik, Chemie, Biologie in Frage.

Zum Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase werden das 1. und 2. Prüfungsfach gewählt. Zum gleichen Zeitpunkt ist die Zulassung einer besonderen Lernleistung zu beantragen.

Am Ende des dritten Halbjahres erfolgt die Wahl der weiteren Prüfungsfächer.

Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft (siehe Gesamtqualifikation).

Hat ein Prüfling die Abiturprüfung nicht bestanden, kann er das 3. und 4. Halbjahr wiederholen, um dann erneut an der gesamten Abiturprüfung teilzunehmen. Bereits erbrachte Leistungen des 3. und 4. Halbjahres als auch die Ergebnisse der ersten Prüfung werden nicht angerechnet. Eine erneute Zulassung ist erforderlich.

6. Welche Fächer müssen in der Qualifikationsphase belegt werden?

Die Fächer und Hauptfächer lassen sich mit Ausnahme von Sport in die folgenden Aufgabenfelder einordnen:

  • sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch, Fremdsprachen, Kunst und Gestaltung, Musik
  • gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte und Politische Bildung, Geografie, Sozialkunde, evangelische Religion oder katholische Religion, Philosophie, Wirtschaft
  • mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Informatik

Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Physik, Chemie, Biologie sowie die weiteren Fremdsprachen Französisch, Griechisch, Latein, Polnisch, Russisch, Schwedisch und Spanisch. Sie werden vierstündig unterrichtet.

Fächer sind Kunst und Gestaltung, Musik, Philosophie, evangelische Religion oder katholische Religion, Sport, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft, Informatik sowie die in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprachen. Fächer werden zweistündig unterrichtet. Eine Ausnahme bildet die neu beginnende Fremdsprache mit vier Wochenstunden.

Schulen bieten gegebenenfalls weitere genehmigte Hauptfächer und Fächer an.

In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen im Umfang von je vier Wochenstunden folgende Hauptfächer im Pflichtbereich belegt werden:

Deutsch: 4 Wochenstunden
Mathematik: 4 Wochenstunden
Geschichte und Politische Bildung: 4 Wochenstunden
eine Fremdsprache: 4 Wochenstunden
eine Naturwissenschaft: 4 Wochenstunden

Außerdem wählt jeder Schüler ein weiteres Hauptfach im Wahlpflichtbereich:

eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft 4 Wochenstunden

Zusätzlich sind folgende Fächer im Wahlpflichtbereich zu wählen:

Musik oder Kunst und Gestaltung: 2 Wochenstunden

Religion oder Philosophie: 2 Wochenstunden
Sport (bei Sportbefreiung Ersatzfach): 2 Wochenstunden

Durch Zuwahl bzw. Abwahl von weiteren Fächern oder Hauptfächern im Wahlbereich müssen in der 11. Jahrgangsstufe 36 Wochenstunden und in der 12. Jahrgangsstufe  34 Wochenstunden pro Halbjahr belegt werden.

Projektfachunterricht:
Wenn die schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sind kann in der Jahrgangsstufe 11 Projektfachunterricht im Umfang von 2 Wochenstunden angeboten werden. Er ist in seinem fachlichen Schwerpunkt den belegten Unterrichtsfächern zugeordnet, bietet aber Spielraum für fachübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten. In der Regel erfolgt keine Bewertung. Eine im Rahmen des Projektfachunterrichts erstellte Facharbeit kann jedoch bewertet und auch in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

7. Wie wird die allgemeine Hochschulreife erreicht (Gesamtqualifikation) ?

Die Voraussetzung für die Zuerkennung der allgemeinenHochschulreife ist die Gesamtqualifikation.Sie wird aus den Leistungen in den Schulhalbjahren (Block I) und in der Abiturprüfung (Block II) ermittelt.

Die BERECHNUNG der Punktzahl der Gesamtqualifikation erfolgt nach folgendem Schema:

Punktsumme Block I:

Ermittlung nach E = (P x 40) : 44 , ganzzahlig gerundet

E → Punktsumme Block I
P → Erzielte Punkte

28 Halbjahresleistungen       +               8 Halbjahresleistungen
 (in einfacher Wertung)                            (in doppelter Wertung)

In Block I sind maximal 600 Punkte erreichbar. Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte erreicht worden sein, dabei 29 mal mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung.

Punktsumme Block II:

-  5 Prüfungsleistungen (in vierfacher Wertung) oder
-  4 Prüfungsleistungen und die besondere
Lernleistung ( jeweils in vierfacher Wertung)

In Block II sind maximal 300 Punkte erreichbar.
Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht worden sein, dabei in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter mindestens im ersten oder zweiten Prüfungsfach, je fünf Punkte in einfacher Wertung.

Die Punktzahl der Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Summe der Punktzahlen von Block I und Block II. Es müssen mindestens 300 Punkte erreicht worden sein. Es können höchstens 900 Punkte erreicht werden.

Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird in eine Durchschnittsnote der Abiturprüfungsverordnung umgerechnet.

8. Welche Abschlüsse können erworben werden?

Mit der allgemeinen Hochschulreife erwerben die Schüler die Zugangsberechtigung zu allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Das bestandene Abitur berechtigt auch zu einem Studium im Ausland. Abiturienten können sich für alle Studienfächer bewerben. Die Aufnahme an einer Hochschule hängt nicht von den belegten Unterrichtsfächern ab, sondern nur von der Durchschnittsnote.

Für das Studium mancher Fächer werden Kenntnisse in Latein oder Griechisch vorausgesetzt. In der Regel wird der Nachweis jedoch noch nicht zum Studienbeginn verlangt. Wer das Gymnasium ohne Latinum oder Graecum verlassen hat, kann dies also noch während der Studienzeit nachholen. Das Latinum kann innerhalb der Fremdsprachenfolge am Gymnasium erworben werden, falls das Gymnasium die Fremdsprache vorhält. Weiterhin besteht ergänzend zum Abitur die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung abzulegen. Diese Ergänzungsprüfung kann auch in den Folgejahren nach dem Abitur abgelegt werden. (Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Staatliche Schulamt).

Die Voraussetzungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife sind erfüllt, wenn Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase bestimmten Mindestanforderungen genügen. In der Regel ist dies nach der Jahrgangsstufe 11 der Fall. Mit der Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erreicht die Schülerin oder der Schüler einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist. Diese Anerkennung ist schriftlich beim Schulleiter zu beantragen.

Für die Zuerkennung der gesamten Fachhochschulreife muss der Schüler nach Verlassen der Oberstufe allerdings noch mindestens ein einjähriges Betriebspraktikum absolvieren. Die dann mögliche Zuerkennung erfolgt durch Antragstellung an das Bildungsministerium/ Abteilung 2.

Mit dem Anzeigen eines vorzeitigen Verlassens der gymnasialen Oberstufe nach der Klasse 10 besteht die Möglichkeit einer Prüfung zur Mittleren Reife.

Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreichen die Schüler einen Abschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist.

9. Wie ist der zeitliche Überblick?

Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor Eintritt in die Einführungsphase sowie zu Beginn der Qualifikationsphase über die Bestimmungen zum Bildungsgang, über die Prüfungsbestimmungen und Abschlüsse sowie über Grundsätze der Leistungsbewertung.

In der Einführungsphase (Klasse 10) findet die Wahl der Unterrichtsfächer für die Qualifikationsphase statt.

Zum Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase

  • bestimmt der Schüler aus den Hauptfächern verbindlich das erste und zweite Prüfungsfach
  • ist die Zulassung einer besonderen Lernleistung zu beantragen

Zum Ende des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase

  • überprüft die Schule, ob der Schüler bis zum Ende des vierten Halbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erreichen kann
  • danach erfolgt die verbindliche Wahl des dritten, vierten und fünften Prüfungsfaches durch den Schüler

Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Halbjahres

  • kann sich der Schüler zur Abiturprüfung melden. Die Meldung erfolgt schriftlich mit der Angabe, welche Halbjahresleistungen in Block I der Gesamtqualifikation eingehen sollen
  • ist der Rücktritt von der besonderen Lernleistung spätestens anzuzeigen
  • erfolgt die Zulassung zu den schriftlichen Prüfungen
  • das vierte Halbjahr endet mit dem letzten Unterrichtstag

Nach Abschluss des vierten Halbjahres

  • findet die Abiturprüfung statt. Sie beginnt mit den schriftlichen Prüfungen.

Nach den schriftlichen Prüfungen entscheidet die Prüfungskommission der Schule

  • über die Zulassung zur mündlichen Prüfung
  • ob weitere mündliche Prüfungen in Unterrichtsfächern der schriftlichen Prüfung angesetzt werden, um ein Bestehen der Abiturprüfung zu sichern
  • dem Schüler werden die Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfungen mitgeteilt
  • auf Antrag des Schülers sind ebenfalls weitere mündliche Prüfungen in den Unterrichtsfächern der schriftlichen Prüfung anzusetzen

Nach der mündlichen Prüfung

  • wird dem Schüler das Ergebnis dieser Prüfung mitgeteilt
  • stellt die Prüfungskommission die Punktzahl der Gesamtqualifikation und die Durchschnittsnote fest und erklärt die Abiturprüfung für bestanden bzw. nicht bestanden.

Am Tag der Ausgabe der Abiturzeugnisse, Datum des Zeugnisses, endet die Schulzeit

10. Welche Rechtsgrundlagen gelten?

  • Die Beschulung von hoch begabten Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich in Mecklenburg-Vorpommern
  • Die Arbeit an Musikgymnasien des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Die Arbeit an Sportgymnasien des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Verordnung über die Versetzung, Kurseinstufung und den Wechsel des Bildungsganges an den allgemein bildenden Schulen 
  • Verordnung über die Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen  
  • Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen
  • Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe   
  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe 
  • Allgemeine Bestimmungen über die Zeugnisse und für die Zeugniserteilung allgemein bildender Schulen   
    der LINK wird in Kürze aktualisiert - siehe zunächst Mitteilungsblatt 01/2013
  • Verordnung zum Ablegen des Abiturs für Nichtschüler an den allgemein bildenden Schulen  
  • Verordnung über den Nachweis von Latein-, Griechisch- und Hebräischkenntnissen
  • Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch 
  • Verordnung über die Zulassung zur Qualifikationsphase und zum Ablegen des Abiturs an Freien Waldorfschulen 

Ist das Abitur in allen Bundesländern gleich?

Das Abitur ist Ländersache. Das bedeutet, dass jedes der 16 Bundesländer eigene Richtlinien, Bestimmungen, Anforderungen hat. Auch die Lehrpläne, Prüfungsinhalte und Bewertungsmaßstäbe unterscheiden sich. In einigen Bundesländern zählen Noten aus den Halbjahreszeugnissen der Oberstufe zur Abinote.

In welchem Bundesland ist das Abitur am einfachsten?

Ungleichheit beim Schulabschluss Ein Abitur aus Niedersachsen gilt woanders als Hauptschulabschluss. Geht man nach dem Notendurchschnitt, sind die Thüringer die klügsten Abiturienten Deutschlands.

In welchem Bundesland ist das Abitur am schwierigsten?

Im Umkehrschluss lässt sich deshalb auch erkennen, dass den Schüler:innen der Bundesländer mit dem schlechtesten Abi-Schnitt das schwerste Abitur bevorsteht..
Niedersachsen..
Schleswig-Holstein..
Rheinland-Pfalz..
Nordrhein-Westfahlen..
Hamburg..

Wo ist das Abitur am meisten Wert?

Am besten fiel das Abitur 2019 in Thüringen aus mit einer Durchschnittsnote von 2,18, gefolgt von Sachsen (2,24). In Bayern lag die durchschnittliche Abschlussnote bei 2,32, in Berlin bei 2,38 und in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bei 2,44.