2 gleiche jobs steuerklasse

Steuerklassen gibt es insgesamt 6 in Deutschland. In welche Klasse Arbeitnehmer einsortiert werden, hängt dabei unter anderem von den individuellen Umständen, der familiären und der beruflichen Situation ab.

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Was bedeutet es, in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert zu sein?

Lohnsteuer-Rechner: Wie viel wird abgezogen?

In einigen Klassen gewährt der Gesetzgeber wesentlich höhere Freibeträge als in anderen, weshalb am Ende vom Gehalt oder Lohn mehr Netto vom Brutto übrig bleibt, müssen doch prozentual geringere Steuern gezahlt werden.

Kurz & knapp: Lohnsteuerklasse 6

Wann werden Sie in die Steuerklasse 6 eingruppiert?

Die Lohnsteuerklasse 6 ist bei mehreren Arbeitsverhältnissen vorgesehen. Haben Sie einen Zweitjob, müssen Sie dementsprechend die Steuerklasse 6 angeben, wenn Sie in diesem mehr als 520 Euro (vor Oktober 2022: 450 Euro) monatlich verdienen. Bei einem geringeren Einkommen gelten Sie als Minijobber.

Wie hoch gestalten sich die Abzüge in der Lohnsteuerklasse 6?

In Steuerklasse 6 sind die Abzüge von Lohn oder Gehalt am höchsten. Arbeitnehmer müssen relativ viel Geld in Form von Lohnsteuer an das Finanzamt abgeben. Wie viel genau, können Sie mit dem kostenlosen Lohnsteuer-Rechner ermitteln.

Was ist das Praktische bei der Steuerklasse 6?

Im Gegensatz zu den übrigen Lohnsteuerklassen ist die Steuerklasse 6 prinzipiell mit allen anderen kombinierbar; Steuerklasse 1 genauso wie Steuerklasse 2, 3, 4 oder 5.

In Lohnsteuerklasse 6 müssen Beschäftigte die höchsten Abzüge tolerieren, da hier überhaupt keine Freibeträge gelten, abgesehen vom Altersentlastungsbetrag. Demnach sind in der Regel die gesamten unter Steuerklasse 6 erwirtschafteten Einkünfte gemäß der hier geltenden Bestimmungen zu versteuern.


Inhalt

  • Lohnsteuer-Rechner: Wie viel wird abgezogen?
  • Kurz & knapp: Lohnsteuerklasse 6
  • Wann werden Sie in Steuerklasse 6 eingruppiert?
    • Welche Abzüge lauern in Steuerklasse 6?
    • Sie können Ihren Nettolohn und die Abzüge in Lohnsteuerklasse 6 mit einem Steuerklasserechner ermitteln
  • Weiterführende Literatur zum Thema Steuern
    • Weiterführende Suchanfragen

Literatur zum Thema Steuern

Wann werden Sie in Steuerklasse 6 eingruppiert?

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Die Abgabe einer Steuererklärung ist in Steuerklasse 6 Pflicht, da Sie in mehreren Jobs tätig sind.

Das Einkommensteuergesetz sieht bestimmte Besteuerungsgrundlagen vor, die nur bestimmten Personen die Eingruppierung in spezifische Lohnsteuerklassen erlauben. Wann nun Lohnsteuerklasse 6 in Frage kommt, ist in § 38b EStG geregelt:

… die Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und einem weiteren Dienstverhältnis sowie in den Fällen des § 39c.“

Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber schuldhaft nicht rechtzeitig über ihre Identifikationsnummer sowie das eigene Geburtsdatum informieren (mittlerweile muss keine Lohnsteuerkarte mehr abgegeben werden), müssen mit Nachteilen rechnen. Schließlich können hierdurch die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht ermittelt werden. Der Arbeitgeber hat deshalb das Recht, Lohnsteuer gemäß Klasse 6 abzuziehen. Diese zu viel gezahlten Beträge können Sie mit der Einkommensteuererklärung jedoch zurückerhalten.

Das bedeutet: Arbeitnehmer werden im eigentlichen Job nach einer der zutreffenden Steuerklassen (von 1 bis 5) versteuert. Für den Nebenjob hingegen gilt Steuerklasse 6, insofern das Einkommen hier die Minijob-Grenze von 520 Euro überschreitet und es sich nicht um selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten handelt.

Jobben Sie während des Studiums und bessern sich mit mehreren Jobs Ihr Einkommen auf, müssen Sie sich unter Umständen also in Steuerklasse 6 als Student eingruppieren. Gleiches kann für Rentner gelten. Steuerklasse 6 kommt dann zum Tragen, wenn sie eine Betriebsrente erhalten und zusätzlich noch einen Nebenjob ausüben.

Diese Grafik zeigt noch einmal, wer in Steuerklasse 6 eingruppiert wird:

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Die Steuerklasse 6 wird bei mehreren Arbeitsverhältnissen genutzt.

Welche Abzüge lauern in Steuerklasse 6?

Im Gegensatz zu den übrigen Lohnsteuerklassen gibt es in Steuerklasse 6 keine Freibeträge, die als Puffer fungieren und vom Jahreseinkommen abgerechnet werden. Daher hat die Lohnsteuerklasse 6 die höchsten Abzüge. Arbeitnehmer müssen ihre Einkünfte aus dem Zweit- oder Nebenjob also komplett versteuern.

Doch eine Ausnahme kann es geben: Arbeitnehmer, die vor dem Start des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr bereits beendet haben, können bei nicht selbstständiger Arbeit einen Altersentlastungsbetrag geltend machen (§ 24a EStG). Auf welchen Betrag sich dieser beläuft, ist abhängig vom

  • jeweiligen Jahr, das dem Jahr der Vollendung des 64. Lebensjahres folgt und
  • dem Arbeitslohn.

Darüber hinaus werden die Beträge bei bestimmten Werten im Monat und auch im Jahr gedeckelt. Für Steuerklasse 6 enthält folgende Tabelle die notwendigen Informationen, welche Beträge Sie anrechnen können:

Jahr, das auf die Voll­endung des 64. Lebens­jahres folgtAlters­ent­las­tungs­betrag (in %)Maxi­mal­be­trag pro Mo­nat (in €)Maxi­mal­be­trag pro Jahr (in €)201327,2107,671.292201425,6101,331.21620152495,001.140201622,488,671.064201720,882,33988201819,276,00912201917,669,6783620201663,33760202115,260,17722202214,457,00684202313,653,83646

Sie können Ihren Nettolohn und die Abzüge in Lohnsteuerklasse 6 mit einem Steuerklasserechner ermitteln

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Steuerklasse 6: Basierend auf dem Prozentsatz für Kranken- und Rentenversicherung kann das Nettogehalt ermittelt werden.

Welche Steuer Sie in welcher Höhe entrichten müssen, können Sie bei Lohnsteuerklasse 6 mit dem Lohnsteuer-Rechner herausfinden, den Sie weiter oben auf dieser Seite finden.

Alles, was dieser in der Regel hierfür braucht, sind folgende Angaben:

  • Höhe des Bruttolohns
  • den benötigten Abrechnungszeitraum
  • das Bundesland, in dem Sie tätig sind
  • Höhe des Kirchensteuersatzes (in Steuerklasse 6 sind diese Abzüge in Prozent anzugeben)
  • Angabe, ob Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind
  • Höhe des Betrages zur Krankenversicherung (in Lohnsteuerklasse 6 berechnen Sie diese ebenfalls prozentual)
  • Höhe des Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung
  • etwaige Sachbezüge
  • Ihr Geburtsjahr

Mithilfe dieser Daten können nun in Steuerklasse 6 die Abzüge vom Rechner ausfindig gemacht werden. Sie erhalten auf diese Weise schnell und komfortabel Auskunft darüber, welchen Teil Ihres Gehalts oder Lohns Sie abgeben müssen und über welchen Betrag Sie tatsächlich verfügen können.

Übrigens: Sind Sie in Steuerklasse 6 eingruppiert, ist eine Steuererklärung Pflicht, da Sie hier in mehreren Jobs parallel tätig sind.

Wie viel Prozent wird bei Steuerklasse 6 abgezogen?

Wie hoch Ihre Abzüge in der Steuerklasse 6 genau ausfallen, hängt von der Höhe Ihres Gehalts ab. In den meisten Fällen werden etwa 50 bis 60 Prozent Steuerlast von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Wie hoch die Abgaben genau sind, können Sie mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums berechnen.

Wie viel Steuern zahlt man bei 2 Jobs?

Nebentätigkeit und Steuer Die Zweit-Beschäftigung wird – bei Einkünften über 450 Euro im Monat – nach Steuerklasse VI besteuert. Die Abzüge sind dabei zunächst hoch. Aber: Im Endeffekt wird Job 2 wie Job 1 besteuert. Die zu viel gezahlte Steuer wird im Folgejahr auf Antrag erstattet.

Wann lohnt sich Steuerklasse 6?

Die Steuerklasse 6 dagegen hat nichts mit dem Familienstand zu tun und wird erst relevant, wenn du zwei Jobs, also beispielsweise einen Nebenjob hast. Sobald die Einkünfte deines Nebenjobs oder Zweitjobs die Grenze von 520 Euro übersteigen, benötigst du eine zweite Steuerklasse – die Steuerklasse 6.

Wie wird Steuerklasse 6 besteuert?

Im Gegensatz zu den übrigen Lohnsteuerklassen gibt es in Steuerklasse 6 keine Freibeträge, die als Puffer fungieren und vom Jahreseinkommen abgerechnet werden. Daher hat die Lohnsteuerklasse 6 die höchsten Abzüge. Arbeitnehmer müssen ihre Einkünfte aus dem Zweit- oder Nebenjob also komplett versteuern.