Wo holt man seinen führerschein ab wenn man 18 ist

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Derzeit besteht aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link am Ende dieser Seite. Hier wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, benötigt eine entsprechende Fahrerlaubnis. Abweichend von den Vorschriften über das Mindestalter kann eine Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres erteilt werden. Der Antrag ist, nach Anmeldung in einer Fahrschule, bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Die Antragstellung kann persönlich erfolgen, wird aber in der Regel als Serviceleistung von Ihrer Fahrschule übernommen. 

Bei Erteilung der Fahrerlaubnis erhalten die Bewerber/innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Prüfbescheinigung. Mit dieser sind sie berechtigt, Kraftfahrzeuge im Inland zu führen. Der Führerschein kann ab Vollendung des 18. Lebensjahres in der Führerscheinstelle abgeholt werden. Sollte eine persönliche Abholung nicht möglich sein, so ist auch eine Abholung durch Dritte unter Vorlage der Prüfbescheinigung und entsprechender Vollmacht möglich.

Auflagen

Die Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an Auflagen gebunden: 

  • Der Inhaber der Fahrerlaubnis muss während des Führens eines Kraftfahrzeugs von mindestens einer Begleitperson begleitet werden.
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen genannt werden.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur im Inland gültig.

Anforderungen an die Begleitperson

  • Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • Die Begleitperson muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis mit höchstens einem Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt belastet sein
  • Eine Begleitung ist ausgeschlossen, wenn die Begleitperson 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat
  • Eine Begleitung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Begleitperson unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht (Drogen, Medikamente)

Der Fahrplan zum Führerschein 

16 ½ Jahre:                           
Früheste mögliche Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Theoretische Prüfung:      
Frühestens drei Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres.

Praktische Prüfung:              
Frühestens einen Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres.

17 Jahre:                               
Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Bis zum 18. Lebensjahr:       
Fahrten nur mit Begleitperson, Sammeln von Fahrpraxis.

18 Jahre:              
Aushändigung des Führerscheins, Auflage der Begleitperson entfällt mit Erreichen des 18. Lebensjahres.


Fahrschulwechsel

Sollten sie während der Fahrschulausbildung die Fahrschule wechseln, so ist dies der Fahrerlaubnisbehöde schriftlich anzuzeigen. Den entsprechenden Vordruck finden sie unter Download/Links.

Details

Anschrift und Erreichbarkeit

Kontakt

Links und Downloads

Sie möchten bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres am Straßenverkehr teilnehmen und interessieren sich für das „Begleitete Fahren ab 17“?

Dann müssen Sie folgende Dinge beachten:

Grundsätzliches

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für junge Menschen statistisch nachgewiesen wesentlich höher.

Um die Sicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit erhalten, mehr Erfahrungen zu sammeln. Um dies zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, bereits mit 17 Jahren einen PKW zu fahren, wenn eine Person, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, als Begleitung mitfährt. Bezeichnet wird das Ganze als „Begleitetes Fahren mit 17“ oder auch kurz „BF17“.

Was muss ich als Führerscheinbewerber machen, um beim BF17 mitzumachen?

Sie müssen zu dem normalen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zusätzlich die „Anlage zur Fahrerlaubnis BF17 (Teil 1; Antragsteller)“ ausfüllen.

Die Teilnahme ist hinsichtlich der Fahranfänger mit keinerlei besonderen Bedingungen verbunden.
Es muss jedoch die Zustimmung aller (!) Sorgeberechtigten vorliegen um die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erwerben zu dürfen. Auch wenn die Sorgeberechtigten des Antragstellers nicht (mehr) zusammen leben, jedoch ein gemeinsames Sorgerecht besteht, ist die Unterschrift von beiden zwingend erforderlich.

Entsprechende Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Bürgerbüros der Städte und hier im Internet der Kreisverwaltung.

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ab 17 Jahren - Teil 1

Was passiert nach erfolgreich abgelegter Fahrprüfung?

Nach Besuch einer Fahrschule und Bestehen der Führerscheinprüfung erhalten Sie zunächst eine Prüfbescheinigung, die Sie berechtigt, unter Begleitung bestimmter Personen Fahrzeuge der Klasse B und/oder BE (PKW) im Inland zu führen.

Wer darf mich begleiten?

Für die Personen, die Sie begleiten soll, gelten folgende Bedingungen:

  • Die Begleitperson muss namentlich in Ihrer Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen seit mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen. Der Besitz der alten Fahrerlaubnisklasse 3 steht diesen Klassen gleich.
  • Die Begleiter dürfen nur max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vorweisen.

Jede von Ihnen genannte Begleitperson muss eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben und bestätigen, dass sie von den gesetzlichen Bestimmungen für Begleitpersonen Kenntnis genommen hat. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei den Bürgerbüros der Städte und hier im Internet der Kreisverwaltung

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ab 17 Jahren - Teil 2 (Begleiter)

Gebühren

Für jede von Ihnen genannte Begleitperson ist bei der Antragstellung eine zusätzliche Gebühr von je 8,30 € u.a. für die Einholung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu entrichten.

Was muss ich nach Erteilung der Prüfbescheinigung beachten?

Sie als Fahrerlaubnisinhaber dürfen Kraftfahrzeuge der Klassen B oder BE nicht führen, wenn die begleitende Person

  • den Führerschein der Klasse B (oder Klasse 3) nicht mitführt,
  • 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut
    oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
  • unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

Was passiert, wenn ich ohne Begleiter fahre oder dieser nicht als solcher zählt, z. B. wegen zu hoher Alkoholisierung?

In diesem Fall ist die Prüfungsbescheinigung durch die Fahrerlaubnisbehörde zwingend zu wiederrufen. Eine neue Fahrerlaubnis kann, neben allen anderen Voraussetzungen erst dann erteilt werden, wenn Sie zuvor an einem Aufbauseminar für in der Probezeit auffällig gewordene Fahranfänger teilgenommen haben. Dies gilt auch für die Erteilung der vollen Fahrerlaubnisklasse B, wenn Sie zwischenzeitlich das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Durch die zwingende Teilnahme entstehen weitere Kosten und i.d.R. eine gewisse Wartezeit, bis ein entsprechendes Aufbauseminar zustande kommt, da die durchführende Fahrschule dazu mindestens 6 Teilnehmer benötigt.

Weitere Infos zum Begleiteten Fahren mit 17 erhalten unter den Formularen

Ich werde 18! Was dann?

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben oder in Kürze vollenden, weiterhin im Besitz der Ihnen erteilten Prüfbescheinigung sind und noch immer im Ennepe-Ruhr-Kreis wohnen, wird Ihnen auf Antrag der übliche EU-Kartenführerschein erteilt..

Die Gebühren dafür belaufen sich auf 10,00 €. Die Kosten für die Zustellung betragen 5,10 €.
Der Antrag kann bei der Führerscheinstelle in Schwelm oder Ihrem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.

Achtung: Egal was Ihnen von anderen Fahrerlaubnisbehörde berichtet wird, diese Gebühren für die Ausfertigung des Kartenführerscheines werden vom Ennepe-Ruhr-Kreis erst dann erhoben, wenn diese wirklich anfallen. Also erst dann, wenn Sie die Ausfertigung eines solchen Kartenführerscheines beantragen. Andere Behörden nehmen diese Gebühren bereits bei der ursprünglichen Führerscheinbeantragung, obwohl nicht bekannt ist, ob Sie zu Ihrem 18. Geburtstag noch immer im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde wohnen oder ob Sie überhaupt noch im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat sich ganz bewusst gegen diese rechtlich äußerst bedenkliche Verfahrensweise entschieden.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie eine Kopie der Prüfbescheinigung beifügen, da nur auf dieser das Erteilungsdatum durch den TÜV-Prüfer vermerkt ist und bis zu einer Übermittlung dieses Datums an die Führerscheinstelle durch den TÜV z.T. mehrere Wochen vergehen können.

Bei der Antragstellung können Sie sich entscheiden, ob Sie den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle in Schwelm persönlich abholen möchten oder Ihnen der Führerschein per Post zugeschickt werden soll. Beides erfolgt jedoch erst nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres. Die Prüfungsbescheinigung selbst können Sie als Erinnerungsstück behalten.

Es ist natürlich möglich, den Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheines bis zu
3 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres zu stellen. Die Führerscheinstelle bestellt dann den Kartenführerschein an Ihrem 18. Geburtstag und der Kartenführerschein wird Ihnen 10 – 14 Tage später direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.
Die Prüfungsbescheinigung selbst können Sie als Erinnerungsstück behalten

In begründeten Ausnahmefällen kann der Führerschein auch so bestellt werden, dass dieser zur Führerscheinstelle geschickt wird und Ihnen dort an Ihrem 18. Geburtstag ausgehändigt werden kann.

Wenn Sie neben der Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren mit 17 bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind (Klasse A1, M, L), muss dieser unbedingt bereits bei der Beantragung des neuen Kartenführerscheines befristet werden. Anderenfalls kann Ihnen der neue Kartenführerschein nur gegen Rückgabe oder Entwertung ihres bisherigen Führerscheines ausschließlich bei der Führerscheinstelle in Schwelm ausgehändigt werden. Hierzu können Sie auch einen Dritten schriftlich bevollmächtigen.

Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Prüfungsbescheinigung sein (Verlust, Diebstahl, etc.) so müssen Sie zur Antragstellung zwingend bei der Führerscheinstelle in Schwelm vorsprechen.

Grundsätzlich gilt:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Auflage, dass Sie nur in Begleitung fahren dürfen. Sie dürfen im Inland dann mit der Prüfbescheinigung auch ohne Begleitung ein entsprechendes Kraftfahrzeug führen, sofern die allg. Gültigkeit der Prüfbescheinigung noch nicht abgelaufen ist.
Es ist also nicht tragisch, wenn Sie Ihren Kartenführerschein erst kurz vor Ihrem
18. Geburtstag beantragen konnten oder diesen nicht direkt an Ihrem Geburtstag in Empfang nehmen können.

Sie haben somit genug Zeit, auch erst nach Ihrem Geburtstag einen EU-Kartenführerschein zu beantragen.

//formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5dc259762d0e6eda5c292ed9

//www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/fuehrerscheinstelle-begleitetes-fahren-ab-17-jahren-in-nrw.html

Was muss ich mitnehmen wenn ich mein Führerschein abholen will?

Dokumente.
gültiger Personalausweis oder Pass..
vorläufige Fahrberechtigung oder BF17 Bescheinigung oder..
Prüfbescheinigung im Original oder..
Schreiben, dass Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt und..
Ihr bisheriger Führerschein..

Wird der Führerschein zugeschickt NRW?

Geburtstag und der Kartenführerschein wird Ihnen 10 – 14 Tage später direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Führerschein auch so bestellt werden, dass dieser zur Führerscheinstelle geschickt wird und Ihnen dort an Ihrem 18. Geburtstag ausgehändigt werden kann.

Wo kann ich meinen Führerschein abholen Hamburg?

Der neue Führerschein wird grundsätzlich per Einwurfeinschreiben durch die Bundesdruckerei zugestellt. In Ausnahmefällen kann keine Zustellung erfolgen und der neue Führerschein muss gegen Abgabe des alten Führerscheins beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) abgeholt werden.

Wie lange dauert es in Berlin bis der Führerschein zugeschickt wird?

Aufgrund der zentralen Bestellung der Führerscheindokumente in Berlin und der erforderlichen Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beträgt die übliche Bearbeitungsdauer etwa 4-6 Wochen. Die Bearbeitungsdauer beim Direktversand durch die Bundesdruckerei ist deutlich geringer (ca. 3 Wochen).

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