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Inhaltsverzeichnis
- Wann wird die Auslagepauschale berechnet?
- Wann wird keine Auslagepauschale fällig?
- Auslagepauschale reklamieren
- Auslagepauschale vermeiden
- Gebührenvergleich mit anderen Ländern
- Ihre Fragen zum Thema
Wann wird die Auslagepauschale berechnet?
Pakete und Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern, die die Zollfreigrenze überschreiten, verursachen in Deutschland Einfuhrabgaben. Die Einfuhrabgaben (umgangssprachlich Zoll genannt) fließen an den Staat. Zusätzlich berechnet die Deutsche Post 6 Euro Gebühren, die sie selbst behält.
Die Zollfreigrenzen sind in Deutschland ...
- 45 Euro für private Geschenkpakete.
- 5,23 Euro für Pakete mit Waren, auf die 19% MwSt. fällig werden (trifft auf die meisten Onlinebestellungen zu)
- 14,20 Euro für Pakete mit Waren, auf die 7% MwSt. fällig werden (u.a. Bücher, Lebensmittel)
► Liegt der Wert eines Pakets inkl. Versandkosten unterhalb der Freigrenze, muss der Empfänger nichts bezahlen. Weder Steuern noch Auslagepauschale.
► Liegt der Wert oberhalb der Freigrenze, werden Steuern + Auslagepauschale fällig. Wie viel genau, können Sie mit dem Paketda-Zollrechner abschätzen.
Die Deutsche Post DHL kassiert das Geld in bar, wenn die Sendung beim Empfänger abgeliefert wird. Es ist keine Onlinebezahlung möglich.
Zahlt der Empfänger nicht, gleicht das einer Annahmeverweigerung. Der Empfänger muss nichts bezahlen, aber der Absender erhält evtl. eine kostenpflichtige Rücksendung.
Übrigens: Wird eine Sendung nicht zur Hausanschrift geliefert, sondern bei einem Zollamt in der Nähe des Empfängers hinterlegt wird, fällt keine Auslagepauschale an. Die Hinterlegung beim Zollamt passiert, wenn eine Sendung z.B. aufgrund unvollständiger Deklaration oder Fragen zum Inhalt genauer in Augenschein genommen werden muss.
Der Begriff Auslagepauschale meint, dass die Deutsche Post gegenüber dem Zoll Geld verauslagt. Beispiel: Eine Auslandssendung trifft im Sortierzentrum Frankfurt ein. Dort wird festgestellt, dass der Empfänger 10 Euro Einfuhrumsatzsteuer bezahlen muss. Dieses Geld bezahlt die Post im Namen des Paketempfängers an den Zoll. Das Geld wird sozusagen vorgestreckt. Denn der Kunde bezahlt die 10 Euro erst einige Tage später an die Post, wenn ihm das Paket zugestellt wird. Für das Vorstrecken (Verauslagen) des Geldes berechnet die Post pauschal 6 Euro.
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Wann wird keine Auslagepauschale fällig?
In folgenden Fällen wird die 6-Euro-Gebühr nicht berechnet:
1) Die Sendung wird beim Zollamt hinterlegt und dort vom Empfänger abgeholt
Sendungen, zu denen der Zoll Rückfragen hat, werden immer zum örtlichen Zollamt umgeleitet. Ursachen können fehlende Begleitdokumente sein (z.B. Rechnung des Absenders) oder Fragen zum Inhalt des Pakets.
Sie können sich hier auf www.dhl.de als Selbstverzoller registrieren. Dann werden sämtliche Sendungen aus Nicht-EU-Ländern an Ihr zuständiges Zollamt umgeleitet. In der Praxis funktioniert das aber häufig nicht, wie uns mehrere Nutzer mitteilten. Mit dem zuvor verlinkten Formular können Sie die 6-Euro-Pauschale reklamieren, falls eine Sendung an Ihre Hausanschrift geliefert wurde, obwohl Sie Selbstverzoller sind.
Ein anderes Reklamationsformular befindet sich unter www.dhl.de/nachentgelt. Uns fehlen die Erfahrungswerte, welches besser funktioniert. Sofern Sie Praxiserfahrungen haben, schreiben Sie bitte einen Kommentar am Ende der Seite - vielen Dank.
2) Die Sendung ist frei von Einfuhrabgaben.
Abgabenfrei ("zollfrei") sind private Geschenkpakete bis 45 Euro sowie Onlinebestellungen bis 5,23 Euro*. Details im Paketda-Zollrechner.
* 5,23 Euro gilt für Waren mit 19% Mehrwertsteuer. Falls Sie Waren bestellt haben, die 7% MwSt. unterliegen, beträgt die Freigrenze 14,20 Euro.
3) Der Absender bezahlt die Einfuhrabgaben direkt ans Finanzamt.
Seit 1.7.2021 berechnen viele Chinashops im Bezahlprozess die deutsche Umsatzsteuer in Höhe von 19%. Der Chinaverkäufer überweist die Steuern direkt ans Finanzamt, so dass der Empfänger nichts mehr bezahlen muss. Bei der Lieferung werden keine Steuern und keine Gebühren kassiert. Mehr zum sogenannten IOSS-Verfahren hier.
4) Neu ab 2022: Selbstanmeldung durch Empfänger
Ab Januar 2022 werden Privatkunden ihre Auslandspakete selber digital beim Zoll anmelden können. Dann entfällt die Auslagepauschale von Deutsche Post DHL, weil der Empfänger die Einfuhrabgaben direkt mit dem Zoll abrechnet. Die Post hat mit dem Einkassieren des Geldes dann nichts mehr zu tun. Details in diesem Artikel.
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Auslagepauschale reklamieren
Ein/e Paketda-Nutzer/in musste für ein Geschenkpaket irrtümlich Einfuhrabgaben bezahlen, obwohl es unterhalb der 45-Euro-Freigrenze war. Die Reklamation verlief wie folgt:
- Abgabenbescheid bei DHL anfordern (siehe separater Ratgeber)
- Beim zuständigen Hauptzollamt (z.B. Frankfurt) per E-Mail Einspruch einlegen. Das Hauptzollamt ist im Abgabenbescheid genannt.
- Das Hauptzollamt antwortet nach einigen Tagen und erstattet die Einfuhrabgaben
- Das Schreiben vom Hauptzollamt an DHL weiterleiten und um Erstattung der Auslagepauschale bitten
Der wörtliche Erklärtext von DHL lautete so: "Wir erstatten Ihnen [...] gerne die Auslagenpauschale in Höhe von 6,00 EUR, sobald wir den geänderten Einfuhrabgabenbescheid von Ihnen erhalten haben. Diesen können Sie uns ganz einfach per E-Mail zukommen lassen."
An der DHL-Hotline wurde dem/der Nutzer/in gesagt, dass eine Reklamation für DHL-Pakete auch mit dem Formular www.dhl.de/nachentgelt versucht werden kann. Handelt es sich um ein EMS-Expresspaket, hilft vielleicht dieses Reklamationsformular von DHL Express.
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Auslagepauschale vermeiden
Die 6 Euro Postgebühren verteuern vor allem Bestellungen von Kleinkram, z.B. Handyzubehör in China. Preisbeispiel: Auf eine China-Bestellung im Wert von 30 Euro werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, das sind 5,70 Euro. Plus 6 Euro Postgebühren ergibt das in Summe 11,70 Euro. Die Auslagepauschale verdoppelt die Importkosten also.
► Um die Pauschale zu vermeiden, können Sie sich als Selbstverzoller bei der Deutschen Post registrieren (Anleitung hier). Dann werden alle Sendungen nicht mehr zur Hausanschrift geliefert, sondern bei Ihrem örtlichen Zollamt zur Abholung hinterlegt. Die 6 Euro Pauschale entfällt, stattdessen müssen Sie aber den Fahrtweg zum Zollamt einkalkulieren.
► Eine andere Möglichkeit ist, gezielt Onlineshops auszuwählen, die am IOSS-Verfahren teilnehmen (siehe vorheriger Abschnitt). Achten Sie bei Onlineshops und Marktplätzen darauf, ob im Kaufprozess die deutsche Mehrwertsteuer (VAT) abgerechnet wird. Hier ein Beispiel von Aliexpress:
Sofern die deutsche Mehrwertsteuer im Bestellprozess ausgewiesen wird, können Sie davon ausgehen, dass der Verkäufer sie ans Finanzamt überweist. Bei der Zustellung der Sendung müssen Sie nichts zusätzlich bezahlen - auch keine Auslagepauschale.
Falls die Post bzw. DHL für eine Auslandssendung Geld verlangt, obwohl die Sendung über IOSS abgerechnet werden sollte, können Sie nicht direkt beim Zusteller reklamieren. Um die Sendung zu erhalten, müssen Sie das Geld bezahlen. Eine Reklamation ist leider nur im Nachhinein möglich und recht aufwändig (Ratgeber zum Thema hier).
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Gebührenvergleich mit anderen Ländern
Die Auslagepauschale wurde zum 1. März 2018 eingeführt. In einer Pressemitteilung (Archivansicht) begründete die Post die neue Gebühr damals so: "Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im grenzüberschreitenden E-Commerce zieht die Deutsche Post DHL Group mit der Einführung dieser Auslagepauschale nun nach und liegt mit dem Betrag von sechs Euro deutlich unter dem europäischen Durchschnittspreis für diese Gebühren."
Aus Kundensicht ist diese Argumentation nicht schlüssig, denn bei einem "intensiven Wettbewerb" bevorzugen Kunden ja gerade solche Paketdienste, die keine Extragebühren berechnen.
Nachfolgend haben wir vergleichsweise die Zollabfertigungsgebühren anderer Postgesellschaften aufgelistet (ohne Gewähr).
Österreich | Österreichische Post | Importtarif | ab 5 Euro netto (Universaldienstleistungen sind MwSt.-frei, sonst zzgl. 20% MwSt.) |
Schweiz | Schweizerische Post | Importverzollung | 11.50 CHF (ca. 10 Euro) für Sendungen aus DE, FR, IT, AT. Sonst 16 CHF (ca. 14 Euro). |
Frankreich: | La Poste | frais de dédouanement | 2 EUR oder 5 EUR bei Online-Zahlung je nach Sendungsart, 8 EUR bei Barzahlung |
Dänemark | Postnord | Ekspeditionsgebyr | 160 DKK (ca. 21,50 Euro) |
Niederlande | PostNL | Inklaringskosten | ab 4 EUR bei Online-Zahlung, ab 7 EUR bei Barzahlung |
Litauen | Lietuvos pastas | Deklaravimo paslaugos mokesti | ab 3 Euro |
Rumänien | Posta Romana | serviciul de Comisionariat vamal | 20 Lei (ca 4,05 EUR) für Importsendungen mit einem Wert von mehr als 10 Euro |
UK | Royal Mail | Customs Handling fee | Pakete: mind. 12 GBP, Päckchen, Warenpost: 8 GBP |
Norwegen | Posten | Pris på fortolling | 149 NOK / 299 NOK je nach Ware |
Luxemburg | Post Luxembourg | Verwaltungsgebühr | 15 Euro bis Sendungswert von 150 Euro |
Belgien | bpost | Gebühren | ab 15 EUR, Details siehe bpost.be |
Italien | Poste Italiane | Oneri e spese di sdoganament | 2 Euro bis 22 Euro Sendungswert, 5 Euro bis 1000 Euro Sendungswert |
Liechtenstein | Liechtensteinische Post | Verzollungspreis | CHF 11,50 oder 16,00, je nach Absenderland |
Portugal | CTT | Gebühren | ab 2,46 EUR |
Irland | AnPost | customs administration fee | 3,50 EUR wenn Absender elektronische Zollerklärung abgegeben hat, sonst 13,50 EUR |
Finnland | Posti | handling fee | 0,90 EUR oder 2,90 EUR je nach Zeitpunkt der Zollanmeldung. 3,30 Euro bei Barzahlung. |
Obige Tabelle ohne Gewähr. Überprüfen Sie auf der Website des jeweiligen Paketdienstes die tatsächlichen Kosten.
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Veröffentlicht am 01.08.2021 und zuletzt aktualisiert am 18.11.2021. | Autor: