Wie schnell dürfen Sie mit einem Pkw und einem an?

Das Tempolimit auf einer Landstraße richtet sich nach dem jeweiligen Kfz, mit welchem diese befahren wird. Pkw und andere Kfz bis 3,5 t dürfen 100 km/h fahren.

Mit welchem Kfz darf ich 80 km/h auf der Landstraße fahren?

Eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt für Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger und Busse (auch mit Gepäckanhänger).

Für wen ist Tempo 60 auf der Landstraße vorgeschrieben?

Lediglich mit maximal Tempo 60 dürfen Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger und Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen fahren.

Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen variiert je Fahrzeug

Inhalt dieses Ratgebers

  • Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen variiert je Fahrzeug
    • Welche Höchstgeschwindigkeit gilt auf Landstraßen?
  • Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten: Sanktionen
    • Bußgelder: Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten
    • Bußgelder: Mit dem Lkw die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten
    • Bußgeldrechner zur überschrittenen Geschwindigkeit auf der Landstraße
    • Welche Auswirkungen hat das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße in der Probezeit?

Wie ist die Höchstgeschwindigkeit mit dem Lkw auf der Landstraße definiert?

Wer in Deutschland mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, ist an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebunden. Diese gibt unter andere verschiedene Höchstgeschwindigkeiten innerorts und außerorts vor.

Während das Tempolimit in der Stadt meist akzeptiert wird, ist die Verlockung außerhalb geschlossener Ortschaften das Gaspedal voll durchzutreten bei einigen Verkehrsteilnehmern hoch. Schließlich gelten außerorts eh höhere Tempolimits.

Doch wie ist die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen eigentlich definiert? Für welche Kraftfahrzeuge gelten gesonderte Regelungen außerhalb geschlossener Ortschaften? Hat ein Übertreten der Höchstgeschwindigkeit einer Landstraße Auswirkungen auf die Probezeit? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt auf Landstraßen?

Im Gegensatz zum Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften, welche grundsätzlich bei 50 km/h liegt, variiert die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße je nach Kfz, mit welchem diese befahren wird. Diese ist in § 3 Absatz 3 StVO festgehalten:

[…]
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
[…]

Es gelten also drei unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten auf der Landstraße. Zur besseren Übersicht werden diese in der nachfolgenden Tabelle noch einmal für Sie zusammengefasst:

Zulässige HöchstgeschwindigkeitGilt für:60 km/h- Kfz über 7,5 t
- Kfz über 3,5 t mit Anhänger
- Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen80 km/h- Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw)
- Pkw mit Anhänger
- Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger
- Busse (auch mit Gepäckanhänger)100 km/h- Pkw und andere Kfz bis 3,5 t

Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten: Sanktionen

Wird die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

Die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße soll der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen. Daher ist diese gerade für schwere Lkw besonders hoch, da bei einer Kollision von diesen Fahrzeugen aufgrund des Gewichts eine besondere Gefahr ausgeht.

Doch auch mit einem Pkw kann bei einem Unfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit ein erheblicher Schaden einhergehen, bei dem nicht selten auch Personen verunglücken. Daher wird strikt gegen Temposünder auf der Landstraße vorgegangen.

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten und eine Radarfalle registriert den Verstoß, erwarten den Temposünder Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kann es sich dabei um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten handeln. Den nachfolgenden Tabellen können Sie die Sanktionen entnehmen:

Bußgelder: Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten

Über­schrei­tung (au­ßer­orts)Buß­geld (€)PunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?bis 10 km/h20.-0neineher nicht11 – 15 km/h40.-0neinHier prüfen **16 – 20 km/h60.-0neinHier prüfen **21 – 25 km/h100.-1neinHier prüfen **26 – 30 km/h150.-1(1 Mo­­nat)*Hier prüfen **31 – 40 km/h200.-1(1 Mo­­nat)*Hier prüfen **41 – 50 km/h320.-21 Mo­natHier prüfen **51 – 60 km/h480.-21 Mo­natHier prüfen **61 – 70 km/h600.-22 Mo­nateHier prüfen **über 70 km/h700.-23 Mo­nateHier prüfen *** Ein Fahr­verbot droht in der Regel nur, wenn Sie in­ner­halb von 12 Mo­na­ten zwei­mal 26 km/h oder mehr zu schnell ge­fah­ren sind.

Bußgelder: Mit dem Lkw die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten

Ver­stoß: Ge­schwin­digkeit über­schrit­tenPunk­teBuß­geld (€)Fahr­ver­botLohnt ein Einspruch?- bis 10 km/h - inner­halb040.-neineher nicht- 11 - 15 km/h - inner­halb060.-neineher nicht- bis 15 km/h – außer­halb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrt­antritt1160.-neinHier prüfen **- 16 – 20 km/h – inner­halb1160.-neinHier prüfen **- 21 – 25 km/h – inner­halb1175.-neinHier prüfen **- 26 – 30 km/h – inner­halb
2235.-1 Mo­natHier prüfen **- 31 – 40 km/h – inner­halb2340.-1 Mo­natHier prüfen **- 41 – 50 km/h – inner­halb2560.-2 Mo­nateHier prüfen **- 51 – 60 km/h – inner­halb2700.-3 Mo­nateHier prüfen **- über 60 km/h – inner­halb2800.-3 Mo­nateHier prüfen **- bis 10 km/h - außer­halb030.-neineher nicht- 11 - 15 km/h - außer­halb050.-neineher nicht- bis 15 km/h – außer­halb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrt­antritt1140.-neinHier prüfen **- 16 – 20 km/h – außer­halb1140.-neinHier prüfen **- 21 – 25 km/h – außer­halb1150.-neinHier prüfen **- 26 – 30 km/h – außer­halb1175.-neinHier prüfen **- 31 – 40 km/h – außer­halb
2255.-1 Mo­natHier prüfen **- 41 – 50 km/h – außer­halb2480.-1 Mo­natHier prüfen **- 51 – 60 km/h – außer­halb2600.-2 Mo­nateHier prüfen **- über 60 km/h – außer­halb2700.-3 Mo­nateHier prüfen **

Bußgeldrechner zur überschrittenen Geschwindigkeit auf der Landstraße

Alternativ zu unserer Bußgeldtabelle, können Sie auch unseren Bußgeldrechner nutzen, um zu erfahren, welche Sanktionen drohen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschreiten.

Bedenken Sie jedoch, dass es sich lediglich um die Richtwerte gemäß Bußgeldkatalog handelt. Im Einzelfall können die Sanktionen, welche in Kraft treten, wenn Sie auf der Landstraße die Höchstgeschwindigkeit überschreiten, variieren.

Welche Auswirkungen hat das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße in der Probezeit?

Werden Sie beim Übertreten der Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße in der Probezeit erwischt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben.

In Deutschland gibt es die Fahrerlaubnis, welche durch eine bestandene praktische Fahrprüfung ausgestellt wird, zunächst auf Probe. Für die ersten zwei Jahre stehen Führerscheinneulinge unter besonderer Beobachtung.

Dies ist dem Umstand geschuldet, dass viele junge Fahrer in Unfälle verwickelt sind. Durch die Probezeit soll die Sensibilität für die Verkehrssicherheit erhöht werden, in dem sich die Fahrer besonders genau an die Regeln der StVO halten.

Werden diese Missachtet, gibt es neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog noch die sogenannten Probezeitmaßnahmen. Damit diese in Kraft treten können, müssen sich Fahranfänger schwerwiegende Regelmissachtungen leisten.

Dabei wird zwischen A- (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) unterschieden. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße stellt einen A-Verstoß dar, wenn der Betroffene 21 km/h oder mehr zu schnell unterwegs war.

In diesem Fall muss der Führerscheinneuling an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, in denen der Fahranfänger unter besonderer Beobachtung steht. Diese Probezeitmaßnahme tritt auch in Kraft, wenn sich der Betroffene zwei B-Verstöße leistet.

Kommt es zu einem erneuten A-Verstoß, weil beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße missachtet wurde, erhält der Betroffene eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Beim dritten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ist dann Schluss: die Fahrerlaubnis wird entzogen!

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