Wie lange ist eine hilfsmittelverordnung gültig

Frage:

In welchem Zeitraum muss ein Hilfsmittel-Rezept beliefert werden?

Antwort:

Fristen für die Belieferung von Hilfsmittel-Rezepten sind den Lieferverträgen der einzelnen Krankenkassen zu entnehmen.
Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA (HM-RL) muss die Hilfsmittelversorgung 28 Tage nach Verordnung aufgenommen werden.

§ 8 Abs. 2 HM-RL:
„Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Wenn der Leistungsantrag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse eingeht, gilt die Frist als gewahrt.“

Um die Versorgung des Patienten mit dem verordneten Hilfsmittel möglichst schnell zu gewährleisten, sollte das Rezept unmittelbar nach Ausstellung beim Leistungserbringer, z. B. der Apotheke, vorgelegt werden. Sind vor der Belieferung von Hilfsmittel-Rezepten Genehmigungen durch die Krankenkasse erforderlich, können diese schnell beantragt und somit die vertraglich festgelegte Frist eingehalten werden.

Hinweis:
Informationen zur Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA sowie dem Hilfsmittel-Verzeichnis finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.

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Wer das Behandlungszimmer seines Arztes verlässt, hat häufig ein Rezept in der Hand. Meistens ist es rosa, doch kann es durchaus auch in anderen Farben gehalten sein. Aber was genau hat es damit auf sich?

Jeden Tag landen Tausende Rezepte auf der Theke der Apotheken in Deutschland. Auf ihnen dokumentieren Ärzte, welche Arzneimittel sie ihren Patienten verordnet haben. Doch kann man sich eigentlich beliebig Zeit lassen dabei, sie einzulösen? „Nein“, sagt Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer. „Rezepte sind bis auf einen Fall nicht unbegrenzt gültig. Das hat einen guten Grund, denn Arzneimittel werden aufgrund des aktuellen Behandlungsbedarfs verschrieben. Der aber kann sich mit der Zeit ändern.“

Zeitfenster von vier Wochen

Patientinnen werden am ehesten ein rosafarbenes Rezept erhalten. Damit rechnen die Apotheken verordnungsfähige Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel ab, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wurden. Nachdem sie ausgestellt wurden, sind solche Rezepte vier Wochen gültig. Davon gibt es zwei Ausnahmen. Die eine sind Retinoide, Medikamente zur Behandlung von Akne und Schuppenflechte. Rezepte dafür sind nur ganze sechs Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Die andere Ausnahme ist ein sogenanntes Hilfsmittelrezept, zum Beispiel Kompressionsstrümpfe oder Bandagen. Dieses muss innerhalb von 28 Tagen in der Apotheke abgegeben werden. Aber Achtung: Während der Corona-Krise ist diese 28-Tage-Frist ausgesetzt. Die Ausnahme gilt zunächst bis zum 31. Mai 2020.

Privat Krankenversicherten vorbehalten ist die blaue Variante des Rezeptes. Es gilt im Normalfall drei Monate. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die vor allem an der Art des Tarifes des Privatpatienten festgemacht werden. Im Basistarif gilt das Rezept nur vier Wochen, im Notlagentarif sind es nur sechs Tage.

Kein Zeitdruck bei Grün

Halten Patienten ein grünes Rezept in der Hand, hat ihnen ihr Arzt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beziehungsweise Präparate verordnet, die regulär nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Das können zum Beispiel Vitaminpräparate, pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel sein. Die grünen Rezepte sind unbegrenzt gültig. Nur wenn doch verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, reduziert sich die Gültigkeitsdauer auf drei Monate.

Bei Gelb ist Eile geboten

Auf dem gelben Rezept werden stark wirkende Substanzen verordnet, sogenannte Betäubungsmittel. Dazu gehören zum Beispiel Opioide zur Schmerztherapie. Diese Rezepte sind nur sieben Tage lang gültig, gerechnet nach dem Ausstellungstag. Bei einer weiteren Variante ist Eile geboten, weiß Heidi Günther. „Die weißen Rezepte, auch T-Rezepte genannt, dienen der Verordnung der Substanzen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid, die zur Behandlung einer besonders bösartigen Krebserkrankung, dem multiplen Myelom eingesetzt werden. Für sie gelten gleichfalls strenge Auflagen, da sie Embryonen schädigen können.“ Die Expertin rät, diese Rezepte so schnell wie möglich in die Apotheke zu bringen, da sie nur sechs Tage gültig sind. Die kürzeste Laufzeit aller Rezepte haben die für aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten. Sie gelten nur drei Werktage und sollen die Zeit bis zur Weiterbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt überbrücken.

Webcode: p015091

Letzte Aktualisierung: 16.04.2020

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Änderung der Arzneimittelrichtlinie

Gilt das Rezept noch? Für PTA und Apotheker wird die Antwort auf diese Frage wohl künftig etwas einfacher. | Bild: cineberg / AdobeStock

Die Belieferung von Rezepten ist komplex. Denn neben Vorgaben durch die Krankenkassen sind auch viele rechtliche Aspekte zu beachten. In diesem Zusammenhang dürfte es jedoch bald eine kleine Vereinfachung geben.

„Wie, das kann ich nicht mehr einlösen?“ Dass Rezepte nicht unendlich gültig sind, ist vielen Versicherten nicht bewusst. Die Tatsache, dass sich diese Gültigkeitsdauer je nach Rezeptart auch noch unterscheidet, je nachdem, ob es sich um ein T-, ein BtM-, ein Entlass-, ein Hilfsmittel- oder ein Arzneimittelrezept handelt, macht das Ganze nicht leichter. Immerhin bei den beiden letzteren fällt dieser Unterschied jetzt weg: Rezepte über Arzneimittel gelten künftig ebenso wie Hilfsmittelrezepte 28 Tage. Der G-BA hat beschlossen, die entsprechende Formulierung in der Arzneimittelrichtlinie zu ändern. Statt „Verordnungen dürfen längstens einen Monat nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden“, heißt es in § 11 Abs. 4 nun: 

„Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden.“

Änderung in § 11 Abs. 4 Arzneimittelrichtlinie

Außerdem wird folgender Satz eingefügt: „Die Belieferungsfrist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.“

Ausnahme: Verordnungen über isotretinoinhaltige Interna

Eine Ausnahme innerhalb der rosanen Rezepte stellen weiterhin Verordnungen über isotretinoinhaltige Interna für Frauen im gebärfähigen Alter dar. Diese Rezepte dürfen nur innerhalb von sieben Tagen inkl. Verschreibungsdatum beliefert werden. Außerdem wird vermutlich weiterhin zu beachten sein, dass je nach Liefervertrag zwischen Ausstellungsdatum und Vorlagedatum (vdek) zu unterscheiden ist.

Neue Regelung noch nicht in Kraft

In Kraft getreten ist die neue Regelung allerdings noch nicht. Dazu muss sie erst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wenn dort nichts anderes festgelegt wird, gilt sie dann ab dem darauffolgenden Tag. 

Wie lange kann man ein Rezept im Sanitätshaus einlösen?

Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, der wird in der Regel auf das rote (rosafarbene) Rezept treffen. Das gilt auch für die Verordnungen von Hilfsmitteln aus dem Sanitätshaus. Diese sind in den meisten Fällen einen Monat lang gültig.

Kann ein Rezept verfallen?

Rezept Gültigkeit – rotes Rezept (Kassenrezept) Seit Juli 2021 ist ein Kassenrezept genau 28 Tage gültig. Vorher war es einen Monat lang gültig, also entweder 30 oder 31 Tage. Diese Frist wurde nun mit der Änderung auf 28 Tage vereinheitlicht.

Wie schnell muss ein Rezept eingelöst werden?

Bei solchen Verschreibungen muss man besonders schnell sein: Es muss acht Tage nach Ausstellung eingelöst werden, sonst verfällt die Verordnung. Achtung: Zu den acht Tagen zählen sowohl das Ausstellungsdatum als auch Sonn- und Feiertage, die Einlösung bei der Apotheke sollte also schnell erfolgen.

Was mache ich wenn mein Rezept abgelaufen ist?

Ein abgelaufenes Rezept kann nicht mehr in der Apotheke eingereicht werden. Der Arzt muss dann ein neues ausstellen.

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