Wie lange dauert es bis Papiere beim Händler sind

Neuwagenkauf: Das Auto steht beim Händler zur Abholung bereit. Auf was Sie bei der Abnahme achten sollten und was Sie tun können, wenn der Neue Mängel hat.

  • Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie das Auto abholen

  • Bei Mängeln können Sie die Abnahme und Zahlung verweigern

  • ADAC Checkliste für die Abholung des Wagens

Lieferung und Abholung

Wenn Sie das Autohaus über die Lieferung Ihres Autos informiert, haben Sie 14 Tage Zeit, es abzuholen. Innerhalb dieser Zeit können Sie das neue Auto beim Händler auf Schäden und Mängel prüfen sowie Probe fahren.

Denn trotz Qualitätskontrollen im Werk und beim Händler kann es sein, dass Sie Ihren langersehnten Neuwagen nicht im einwandfreien Zustand erhalten. Machen Sie daher einen Rund um Check und eine Probefahrt, bevor Sie die Abnahme unterzeichnen. Vermerken Sie Mängel, die Ihnen auffallen auf dem Übergabeformular.

Checkliste für die Abnahme:

  • Bläschenbildung, Nachlackierungsspuren, Kratzer im Lack

  • Transportschäden

  • Hagelschaden

  • Scheiben auf Beschädigungen prüfen

  • Reifen und Felgen kontrollieren

  • Lassen sich Türen, Fenster, Tank, Kofferraum, Motorhaube, Schiebedach, Verdeck (Cabrio) gut öffnen und schließen?

  • Spaltmaße an Türen und am Motorhaubendeckel prüfen

  • Prüfen Sie auch den Innenraum, Sitze, Verkleidung auf Schäden

  • Ist die bestellte (Sonder-) Ausstattung vorhanden?

  • Machen Sie eine Probefahrt und achten dabei auf den Motorlauf, die Bremsen und Klappergeräusche oder Vibrationen

  • Testen Sie die Elektronik: Sitzeinstellung, Spiegel, Navigationssystem, Fahrerassistenzsysteme und Freisprecheinrichtung

  • Klimaanlage und Heizung ausprobieren

  • Kilometerstand auf dem Tacho prüfen: Wenige Kilometer sind ok, ein höherer Kilometerstand ist ein Sachmangel und muss nicht akzeptiert werden

Das gehört zum Auto

Achten Sie darauf, dass Ihnen der Händler die Schlüssel und alle notwendigen Fahrzeugunterlagen aushändigt und dass sie vollständig und richtig sind.

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II

  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC)

  • Serviceheft analog oder digital

  • Garantieunterlagen

  • Bedienungsanleitung

  • Autoschlüssel (Haupt- und Ersatzschlüssel)

Ein Verbandskasten oder ein Warndreieck werden nicht automatisch mitgeliefert. Da die Mitnahme aber gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Sie sich selbst darum kümmern.

Rechte bei Mängeln am Neuwagen

Wenn das neue Auto Schäden hat oder zum Beispiel die Ausstattung oder gar die Farbe von der Bestellung abweicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Die Abnahme verweigern

Bei Mängeln am Auto können Sie die Abnahme verweigern. Das kann zum Beispiel ein Automatik- statt dem georderten Schaltgetriebe oder ein Schaden am Auto sein. Da der Verkäufer in solchen Fällen seiner Vertragsverpflichtung nicht nachgekommen ist, müssen Sie den Kaufpreis nicht zahlen.

Aber Vorsicht, eine geringfügige fachgerechte Nachlackierung wegen eines Transportschadens, beeinträchtigt die Fabrikneuheit des Fahrzeugs in der Regel nicht.

Hat das neue Auto nicht ganz geringfügige Schäden, ist es juristisch gesehen kein Neuwagen mehr. Dann können Sie die Abnahme verweigern und die Neulieferung eines mangelfreien Autos verlangen. Wenn der Händler das nicht fristgerecht macht oder die Neulieferung verweigert, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Oder Sie einigen sich auf eine Kaufpreisminderung.

Unter Vorbehalt abnehmen

Wollen Sie das gelieferte Auto trotz der Mängel haben, können Sie es unter Vorbehalt abnehmen. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen und setzen Sie eine Frist zur Behebung der Mängel. Verstreicht die Frist ohne Erfolg oder ist der Mangel nicht behebbar, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Für ab dem 1.1.2022 geschlossene Verträge reicht es sogar aus, den Händler nachweisbar über die Mängel zu informieren. Der Händler muss diese dann innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Macht er das nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Um sicher zu gehen, empfehlen die ADAC Juristen, dem Händler eine Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen.

Um hier keine Fehler zu machen und nicht selbst in Abnahme- und Zahlungsverzug zu geraten, können Sie sich von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen.

Alle Informationen zur Zulassung des neuen Autos und zur Kfz-Versicherung.

ADAC Musterverträge & Musterformulare & Checklisten.

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Hauptpflicht des Verkäufers in einem Kaufvertrag ist die Übergabe der Kaufsache und Verschaffung des Eigentums hieran, § 433 Abs. 1 BGB . Da das Fahrzeug ohne Zulassung nicht durch Sie bewegt werden kann, ist bisher noch keine Übergabe erfolgt. Die Zulassung kann auch erst erfolgen, wenn die korrekten und vollständigen Papiere vorliegen.

Das von Ihnen erwähnte COC-Dokument ist das sogenannte Certificate of Conformity. Es bezeugt, dass die Kaufsache konform ist mit bestimmten (internationalen) Vorschriften. Nach der Richtlinie 70/156/EWG Art. 6 müssen Hersteller von Neufahrzeugen diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung beilegen. Sie kann auch nur vom Hersteller ausgestellt werden und muss zB fälschungssicher sein.
Bei diesem Dokument handelt es sich jedoch um ein sog. Typendokument - das heißt, dass es nicht speziell für jedes Fahrzeug neu erstellt wird, sondern für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Da es sich bei dem von Ihnen gekauften Fahrzeug wohl nicht um das allererste Fahrzeug dieses Typs handelt, muss der Hersteller bereits die entsprechende COC haben, die er den Fahrzeugen beilegen kann. Nach meiner Ansicht sollte auch der Fachhändler über diese Dokumente verfügen und entsprechend herausgeben können.

Da aus Ihren Angaben nicht genau ersichtlich ist, ob Sie den Verkäufer bereits in Verzug gesetzt haben - ihn also bereits gemahnt haben in Bezug auf seine Leistungserbringung - sollten Sie zunächst eine letzte Frist für die korrekte und vollständige Übergabe mit sämtlichen Papieren setzen. Diese kann auch relativ kurz sein. Spätestens durch diese Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Problematisch könnte sein, dass der Händler sich mit dem Verweis auf die Umstellung der Software in Turin entschuldigen möchte. Dieser Umstand liegt jedoch meines Erachtens in seinem Einflussbereich und die Firma hat ihn auch zu vertreten. Es handelt sich immerhin um ein Autohaus dieser Marke.

Sofern Ihnen aufgrund des Verzugs Schäden entstehen, wie zB die Differenz der Kosten für teurere Winterreifen zu den günstigeren usw., können Sie diese danach ersetzt verlangen.

Weiterhin bliebe Ihnen auch die Möglichkeit, eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge gem. § 21 Abs. 1 StVZO zu beantragen. Diese Norm gilt auch für Neufahrzeuge, für die kein COC-Dokument existiert. Hierfür benötigen Sie ein Gutachten zur technischen Ausstattung des Kfz, ausgestellt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für Kraftfahrzeugverkehr.

Sie sollten entsprechend den Händler, sofern nicht bereits erfolgt, unbedingt in Verzug setzen, um dann auch Schadensersatz für alle Schäden verlangen, die aufgrund des Verzugs ausgelöst wurden. Weiterhin können Sie darauf hinweisen, dass Sie nach erfolglosem Ablauf einer bestimmten Frist einen Sachverständigen mit der Begutachtung für die Zulassung nach § 21 StVZO beauftragen. Auch die Kosten für den Sachverständigen wären gegebenenfalls ersatzfähig.

Den Rücktritt sollten Sie jedenfalls noch nicht erklären, da Sie das Fahrzeug noch immer erhalten wollen. Außerdem können Sie, sofern kein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde, auch erst zurücktreten, wenn eine Frist zur Erfüllung erfolglos abgelaufen ist, §§ 437 Nr. 2 , 323 BGB .

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.

Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!

Mit freundlichen Grüßen

Nele Trenner
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 15. November 2010 | 18:49

Sehr geehrte Frau Trenner,

vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort! Ich habe den Händler bisher noch nicht in Verzug gesetzt, da ich nicht genau weiss, wie man dies formuliert.

Solle das in etwa so aussehen: Hiermit fordere ich die Fiat Niederlassung (samt Anschrift etc) auf, mir bis zum 18.11.2010 den Alfa Romeo Spider (Fahrgestellnummer etc) korrekt und vollständig mit sämtlichen Papieren zu übergeben?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. November 2010 | 18:59

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Formulierung könnte tatsächlich in etwa so aussehen:

Hiermit setze ich dem Fiat-Autohaus/der Fiat-Niederlassung in ... eine letzte Frist bis zum ... zur Übergabe und Übereignung des mit Kaufvertrag vom ... gekauften Fahrzeugs ... mit sämtlichen Papieren.

Das Schreiben sollten Sie zwecks Beweissicherung vorab per Fax (mit Sendebericht) oder per Einschreiben/Rückschein schicken. Die Frist kann auch durchaus kurz sein, da der Händler bereits seit vier Wochen über den Kaufpreis verfügen kann. 5 Werktage (sofern per Fax vorab geschickt, also der 20.11., da das Autohaus wohl Sonnabend geöffent haben wird) sollten auch ausreichend sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein und wünsche Ihnen viel Erfolg in dieser Angelegenheit!

Mit freundlichen Grüßen

Nele Trenner
Rechtsanwältin

Wie lange dauert es bis der Fahrzeugbrief ankommt?

Dies kann bis zu vier Wochen dauern.

Wie lange darf ein Auto beim Händler stehen?

Für Händler sind die Standzeiten gewinnentscheidend; je länger die Autos Platz wegnehmen und Pflege brauchen, desto weniger Gewinn werfen sie am Ende ab. Branchenintern gelten häufig 120 Tage als Limit; danach werden in der Regel „Rausschmiss-Preise“ aufgerufen, um die Verlustbringer loszuwerden.

Wie lange dauert es bis man ein Auto abholen kann?

Wenn Sie das Autohaus über die Lieferung Ihres Autos informiert, haben Sie 14 Tage Zeit, es abzuholen. Innerhalb dieser Zeit können Sie das neue Auto beim Händler auf Schäden und Mängel prüfen sowie Probe fahren.

Kann man ein Auto ohne Brief kaufen?

Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen? Der Fahrzeugbrief gilt als offizieller Nachweis über den Besitzer des Fahrzeugs. Kann der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorlegen, birgt das Risiken für den Käufer. Denn es besteht die Gefahr, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.

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