Wer ist mitglied in der ärztekammer

  • Meldewesen

    Alles zum Thema An-, Um- und Änderungsmeldung finden Sie auf den folgenden Seiten.

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  • Portal für Kammermitglieder mit Punktekonto

    Unseren Mitgliedern möchten wir mit dem Portal die Möglichkeit eröffnen, verschiedene Serviceleistung unabhängig von Zeit und Ort in Anspruch zu nehmen.

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  • Elektronischer Arztausweis

    Hier erhalten Sie Informationen rund um das Thema elektronischer Arztausweis.

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  • Arztausweis

    Hier erhalten Sie Informationen rund um das Thema Arztausweis im Scheckkartenformat.

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  • Beitrag

    Schwierigkeiten mit Ihrer Beitragsveranlagung? Hier erhalten Sie Antworten in Bezug auf Fragen zur Einstufung, Beitragsberechnung u. v. m.

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  • Arzt-Notfall-Schild

    Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zum Arzt-Notfall-Schild.

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  • Berufshaftpflichtversicherung

    Als Arzt kommen Sie um eine berufliche Haftpflichtversicherung nicht herum. Hier erhalten sie Informationen zur Deutsche Ärzteversicherung.

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  • Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt

    Ansprechpartner und Kontaktdaten zur Ärzteversorgung finden Sie hier.

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  • INFORMATIONEN FÜR AUSLÄNDISCHE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

    Sprachanforderungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte zur Erlangung einer ärztlichen Approbation/Berufserlaubnis zum 1. Januar 2015 geändert

    Das Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt hat festgelegt, dass ab dem 01. Januar 2015 für die Berufsausübung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BÄO Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sein müssen, die für eine umfassende ärztliche Tätigkeit erforderlich sind. Diese sind auf der Grundlage eines Zertifikats GER-B2 und einem zusätzlichen Nachweis der Fachsprachenkenntnisse, orientiert auf dem Niveau C1, nachzuweisen.

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  • Anerkennung ärztlicher Tätigkeiten im Ausland sowie von im Ausland erworbenen Weiterbildungsnachweisen (Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige fachliche Ausbildungsnachweise)

    Alle Ärzte, die in der Bundesrepublik Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben möchten, benötigen dazu die Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis gemäß Bundesärzteordnung (BÄO).

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Examen bestanden? Approbation beantragt? Herzlichen Glückwunsch!
Eine Sache gibt es aber jetzt noch, an die ihr unbedingt denken solltet: Mitglied bei der für euch zuständigen Ärztekammer werden. Die Mitgliedschaft ist in Deutschland für jeden Mediziner Pflicht.
Mancherorts wird man anhand der Adresse, die man für den Versand der Approbationsurkunde angegeben hat, direkt eingruppiert. An anderen Orten muss man sich noch selbst darum kümmern. Also: Los geht’s!

Antrag auf Mitgliedschaft

Für den Antrag auf Mitgliedschaft braucht ihr das Zeugnis über den letzten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, eure Approbationsurkunde, euren Personalausweis und (falls schon vorhanden) eure Promotionsurkunde.
Wenn ihr den Antrag postalisch einsendet, sind mal wieder beglaubigte Kopien fällig. Wenn ihr Glück habt und es in eurer Nähe ein Büro der Landesärztekammer (LÄK) gibt, reicht es meist, Originale und Kopien mitzubringen.

Arztausweis gleich mit beantragen

Ganz wichtig: Wenn ihr den Arztausweis gleich mit beantragen wollt, legt unbedingt noch ein aktuelles Passbild bei. Den Ausweis gibt es nur über die LÄK und verschafft euch einige Bequemlichkeiten: Damit könnt ihr auch ohne Rezept verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten.
Etwa 2-4 Wochen dauert das Ganze, dann solltet ihr euren brandneuen Arztausweis in den Händen halten und Mitglied bei der für euch zuständigen Ärztekammer sein.

Aufgaben einer Ärztekammer

Und was ist nun die Aufgabe einer Ärztekammer? Ärztekammern verstehen sich als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie fungieren als Qualitätskontrolle des ärztlichen Berufsstandes, indem sie die Aufsicht über die Ärzte ihres Bereichs und fördern die ärztliche Aus- und Weiterbildung. Sie überwachen die Berufsausübung und stellen die Weiterbildungsordnung. Darüber hinaus nehmen sie Mediatorfunktion bei Streitigkeiten unter Ärzten oder zwischen Arzt und Patient ein, errichten Ethikkommissionen, erstellen ärztlichen Statistiken und stellen das ärztliche Versorgungswerk für Ärzte und deren Familien. Darüber hinaus engagieren sie sich in der Gesundheitspolitik. Also: Nichts wie ran an den Antrag!

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Wie ist die Ärztekammer in Deutschland untergliedert?

Ärztekammern sind Organe der ärztlichen Selbstverwaltung, die auf Landes-(Landesärztekammer) und Bundesebene (Bundesärztekammer) organisiert sind. In Deutschland sind alle Ärztinnen und Ärzte Pflichtmitglieder ihrer zuständigen Landesärztekammer.

Welche Ärztekammern gibt es in Deutschland?

Adressen der Ärztekammern in Deutschland.
Bundesärztekammer. Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern. ... .
Landesärztekammer Baden-Württemberg. Jahnstr.40. ... .
Bayrische Landesärztekammer. Mühlbaurstr. ... .
Ärztekammer Berlin. ... .
Landesärztekammer Brandenburg. ... .
Ärztekammer Bremen. ... .
Ärztekammer Hamburg. ... .
Landesärztekammer Hessen..

Wie viele Ärztekammern gibt es in NRW?

Es gibt 16 deutsche Länder, aber 17 Landesärztekammern, denn in Nordrhein-Westfalen haben die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe eigenständige Ärztekammern.

Wo kann man sich über einen Arzt beschweren Bayern?

Zuständig für Beschwerden ist die Ärztekammer, in deren Bundesland die Ärztin oder der Arzt den Praxissitz hat.

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