Wer haftet wenn paketinhalt kaputt ist

Ihr gutes Recht!

| 20. Juli 2022, 13:25 Uhr

Über Wasser, per Luftfracht, Zug oder Auto – Pakete legen zum Teil enorme Strecken zurück, bis sie beim Empfänger ankommen. Auf dem Weg kann es vorkommen, dass die ein oder andere Lieferung beschädigt wird. TECHBOOK erklärt, was in diesem Fall Ihre Rechte sind und wie Sie beim Anbieter reklamieren.

Der Weg eines Pakets vom Verkäufer bis zum Kunden ist lang – auf dem Weg durch die halbe Republik (und noch weiter bei Auslandsbestellungen) kommen viele Maschinen und Menschen mit der Ware in Kontakt. Schäden sind da nicht auszuschließen – doch wer haftet eigentlich dafür?

Paket beschädigt – was tun?

Grundsätzlich gilt: Beschädigte Lieferungen sollte man nicht annehmen! Überprüfen Sie daher vor der Unterschrift beim Paketboten unbedingt alle Seiten des Pakets und suchen Sie nach Spuren, die auf äußerliche Krafteinwirkung hindeuten. Wenn Sie das Paket trotzdem annehmen, lassen Sie sich die Schäden quittieren und machen Sie Beweisfotos. Ansonsten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift automatisch, dass es unversehrt ist. Eine Reklamation wird dann im Nachhinein problematisch.

Nach Bekanntwerden des Schadens sollten Sie den Verkäufer bzw. Online-Händler auf den Sachmangel gemäß §434 BGB hinweisen. Infolgedessen können Sie Ihr Widerrufsrecht geltend machen. Der Händler muss dafür sorgen, dass die Ware einwandfrei beim Käufer ankommt. Für die Auseinandersetzung mit dem Paketdienst sind Sie nicht verantwortlich, sondern er.

Paket beim Nachbarn und kaputt?

Sollte der Nachbar das Paket angenommen haben oder hat es der Paketbote auf dem Grundstück oder vor der Haustür ohne Einverständnis platziert, können Sie trotzdem reklamieren. Denn dies darf nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung passieren. Übrigens: Sollten der Nachbar das Paket beschädigen, greift dessen Haftpflichtversicherung.

Was kann ich tun, wenn ich ein Paket verschicke?

Wenn ein von Ihnen versendetes Paket beschädigt wurde, dann nutzen Sie die Reklamationsformulare der Anbieter, etwa von Hermes, DPD oder DHL. Erklären Sie genau die Umstände und senden Sie Beweise wie Fotos, die Sie vor dem Versand machen sollten, und Quittungen mit.

Wann muss der Paketdienst Schadenersatz zahlen?

Die meisten Paketdienste sichern sich in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Erstattung für besonders teure Waren ab. So gelten Schmuck, Gold oder Bargeld oft als außergewöhnliche Wertgegenstände, die nicht von der regulären Paketversicherung abgedeckt sind.

Wenn Sie keinen Nachweis über den Wert des Pakets erbringen können, dann errechnet sich Ihr Schadenersatz über das Gewicht (§431 HGB). Für rund 5 Kilogramm Paketgewicht ergibt sich dann etwa ein Betrag von rund 40 Euro.

Ärger mit DHL, Hermes und Co.

Was kann ich tun, wenn mein Paket beschädigt ist?

Aktualisiert am 14.11.2021Lesedauer: 2 Min.

Beschädigtes Paket: Kunden müssen Sendungen, die offensichtlich kaputt sind, nicht annehmen oder sollten sich den Defekt vom Zusteller bestätigen lassen. (Quelle: Motortion/getty-images-bilder)

Die Pappe zerschlissen, der Inhalt verbeult – wenn Pakete beschädigt ankommen, ist der Ärger groß. Das gilt umso mehr, wenn sie gar nicht ankommen. Was können Verbraucher in solchen Fällen tun?

Keine äußerlichen Schäden erkennbar?

Schäden bei Paketsendungen müssen Empfänger zügig reklamieren. Wer den Schaden erst nach dem Öffnen eines Pakets entdeckt, sollte dies schnellstmöglich dem Absender oder Paketdienst melden. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite. Einen Schaden am Paketinhalt können Empfänger bis zu sieben Tage nach Erhalt reklamieren.

Paket wird beschädigt zugestellt

Kommt das Paket hingegen schon offensichtlich, also äußerlich beschädigt, an, sollten Empfänger sich den Schaden sofort vom Zusteller bestätigen lassen. Dafür packen sie das Paket am besten in Anwesenheit des Zustellers aus, raten die Verbraucherschützer.

Beschädigtes Paket? Lassen Sie sich das direkt vom Zusteller bestätigen. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)

Denn mit der Unterschrift bestätigt der Empfänger nicht nur den Erhalt des Pakets, sondern auch dass die Lieferung ordnungsgemäß und damit unbeschädigt übergeben wurde. Im Streitfall liege also die Beweispflicht beim Empfänger. Dann kann es schwierig werden, Erstattungsansprüche durchzusetzen.

Wenn die Sendung verloren geht

Geht Ware auf dem Postweg verloren, müssen Kunden sie nicht bezahlen. Sie können nach Angaben der Verbraucherschützer aber auch nicht verlangen, dass der Händler die Produkte erneut schickt – wenn dieser für den Transport einen zuverlässigen Spediteur beauftragt hat.

Diese Stelle hilft bei Ärger mit Paketdiensten

Wer Ärger mit einem Paketdienst hat, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle versucht, zwischen Kunden und Dienstleistern zu vermitteln, wenn es um Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen geht. Die Schlichter sind nach Angaben der Bundesnetzagentur unparteiisch. Sollte es zu keiner Lösung kommen, können Verbraucher danach noch vor Gericht ziehen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und freiwillig.

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Aus Sicht der Verbraucherschützer wäre ein verbindliches Verfahren wirkungsvoller. Sie fordern auch bessere Kundenrechte.

Wer haftet wenn beim Versand etwas kaputt geht?

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Köln (Urteil vom 9. September 2019, Az. 112 C 365/19) muss derjenige, der privat ein Paket an eine andere Person verschickt, für eine stabile und sichere Verpackung sorgen. Kommt der Inhalt durch unzureichende Polsterung beschädigt beim Empfänger an, haftet der Versender.

Was tun wenn Verpackung beschädigt?

Checkliste für den Fall eines Transportschadens.
Offene Schäden an der Verpackung sofort beim Zusteller melden. ... .
Verdeckte Schäden sofort melden oder spätestens innerhalb von sechs Tagen (bei DPD-Zustellung), beziehungsweise innerhalb von sieben Tagen (bei Speditions-Lieferung)..

Wer haftet wenn DHL Paket beschädigt?

Grundsätzlich findet unter Privatpersonen ein Versendungskauf nach § 447 BGB statt. Dieser besagt, dass die Gefahr eines Transportschadens mit der Übergabe der Lieferung an den Transporteur vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und dieser folglich das Risiko des Versands trägt.

Wer haftet für Verpackung?

Bei einem sogenannten »Versendungskauf« gehe die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über (§ 477 BGB). Das Amtsgericht Köln stellte klar, aufgrund unsachgemäßer Verpackung haftet der Verkäufer für die Schäden am Gerät.

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