Wechsel von minijob auf vollzeit beim gleichen arbeitgeber

folgender Sachverhalt: Ich arbeite seit 10 Jahren bei Firma X. Mal auf Vollzeit, mal auf Minijob-Basis - je nach dem wie viel Zeit ich habe...

von den letzten 7 Monaten habe ich 6 Monate in Vollzeit gearbeitet .. dann habe ich mich für den letzten Monat (Februar) auf Minijob-Basis „umswitchen“ lassen.

Nun musste ich mit Bedauern feststellen dass das letzte Gehalt doch versteuert Worten ist, als wäre ich auf Vollzeit angemeldet..

auf die Frage was das soll meinte der Betriebsleiter dass das Steuerbüro der Firma entschieden hat dass das so nicht geht. Mehr Infos habe ich auch nicht bekommen.

Nun meine Frage: ist das möglich, dass das Steuerbüro einfach sagt „das geht nicht“ und mich weiter wie auf Vollzeit versteuert, obwohl ich mich als Mitarbeiter dafür entschieden habe weiter auf Minijob-Basis zu arbeiten?

Hoffe jemand kennt sich diesbezüglich aus .. schon mal danke im Voraus.

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3 Antworten

Spezialmann

22.03.2018, 12:25

Das Steuerbüro hat vollkommen richtig gehandelt. Man kann sich nicht einfach mal so „auf Minijobs umswitchen“. Entweder man hat einen Minijob oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung, monatlich je nach Laune wechseln geht nicht.

3 Kommentare 3

Z33R33 

Fragesteller

 23.03.2018, 07:07

Steht das in einem Gesetzbuch?

2

Spezialmann 23.03.2018, 07:36

@Z33R33

Jein ;) Das hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt bzw. ist Auslegung der Sozialversicherungsträger. Es gibt die sogenannten "Geringfügikeits-Richtlinien" der Spitzenverbände der Sozialversicherung, da werden Fragen behandelt, die im Gesetz nicht geregelt sind. Diese Richtlinien haben natürlich keinen Gesetzescharakter, sind aber die Grundlage z.B. für die Prüfungen der Rentenversicherungsträger. Zudem fließen in diese Richtlinien immer auch aktuelle Urteile ein.

Beim Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine geringfügige Beschäftigung muss nach den Richtlinien Folgendes erfüllt sein, damit das geht:

Entweder gab es eine dauerhafte Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses, d.h. das Entgelt wird auf Dauer 450 Euro nicht überschreiten, weil der Arbeitnehmer auf Dauer weniger arbeitet. Das von dir beschriebene "ich habe mich für den letzten Monat umswitchen lassen" fällt da nicht darunter. Hier wird davon ausgegangen, dass auch der letzte Monat noch zum versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gehört.

Ansonsten ist ein solcher Wechsel nur dann möglich, wenn zwischen Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Aufnahme des Minijobs mindestens zwei Monate liegen. Ende der Beschäftigung 31.01., Aufnahme des Minijobs ab 01.04. zum Beispiel. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass es sich um ein durchgängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Dadurch soll ein "Ping Pong" zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und Minijob verhindert werden.

Spezialmann 23.03.2018, 07:58

@Spezialmann

Auszug (hier geht es um den Wechsel zwischen geringfügiger bzw. nicht geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung, das gilt aber für den Wechsel zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigug und Minijob gleichermaßen:

Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigungbei demselben Arbeitgeber eine auf längstens drei Monate befristete Beschäftigung vereinbart wird, ist von der widerlegbaren Vermutung auszugehen, dass es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung handelt.

(...)

Versicherungsfreiheit wegen Vorliegens einer kurzfristigen Beschäftigung kommt in Fällen der hier in Rede stehenden Art nur dann in Betracht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungen um völlig voneinander unabhängige Beschäftigungsverhältnisse handelt.

Gleiches gilt, wenn zwischen dem Ende der geringfügig entlohnten Beschäftigung und dem Beginn der kurzfristigen Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten liegt.

Die Ausführungen gelten gleichermaßen, wenn eine kurzfristige Beschäftigung auf eine nicht geringfügige (Haupt-)Beschäftigung folgt.

SiViHa72

Topnutzer im Thema Gehalt

22.03.2018, 10:03

Was ist das denn für ein Humbug? Natürlich geht das. Die detaillierte Begründung des Steuerbüros würde mcih mal brenndend interessieren.

Ich tippe eher darauf, dass da wer gepennt hat.

1 Kommentar 1

Z33R33 

Fragesteller

 23.03.2018, 07:14

War/ist auch meine Vermutung -.-

Entengruetzen

22.03.2018, 10:01

natürlich. du hast keinen anspruch auf rückkehr in teil- oder vollzeit, je nach deinem gusto...

3 Kommentare 3

SiViHa72 22.03.2018, 10:04

Deine Antwort geht aber total an der Frage und Sachlage vorbei, gelle.

1

Entengruetzen 22.03.2018, 10:05

@SiViHa72

an der sachlage sicher nicht, ob ich die frage richtig verstanden habe, weiss ich nicht. ich habe sie so beantwortet, wie ich sie verstanden habe

Kann ich bei demselben Arbeitgeber auch einen Minijob haben?

173: Hauptbeschäftigung neben Minijob beim selben Arbeitgeber? Eine - einzige - geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu 450 EUR monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird.

Kann man von geringfügig auf kurzfristig wechseln?

Wer zuvor als Minijobber auf 450-Euro-Basis gearbeitet hat, kann auch nicht übergangslos die gleiche Tätigkeit im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ausüben. Auch in diesem Fall muss man mindestens zwei Monate aussetzen.

Kann man Vollzeit und Minijob gleichzeitig arbeiten?

Nur ein Minijob neben dem Hauptjob ist steuerfrei Wenn du nur einen Minijob neben deinem Hauptjob hast, ist der Verdienst aus deinem Minijob grundsätzlich steuerfrei. Auch ein Hauptjob und zwei Minijobs sind grundsätzlich gleichzeitig möglich.

Kann man in der gleichen Firma auf 450 Euro arbeiten?

Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – Geht das? Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung einen 450-Euro-Minijob ausüben.

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