Wechsel 10. klasse gymnasium auf realschule

Im Anschluss an die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule besteht für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Allgemeine Hochschulreife erlangen wollen, die Möglichkeit, eine dreijährige gymnasiale Oberstufe zu besuchen, entweder an einer Gemeinschaftsschule mit eingerichteter Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einem beruflichen Gymnasium. Jede Gemeinschaftsschule öffnet einen Weg zum Abitur in neun Jahren:

  • entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder
  • über die Sekundarstufe II an einem allgemein bildenden oder
  • einem beruflichen Gymnasium.

Für den Wechsel nach Klasse 10 von der Gemeinschaftsschule in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  1. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht und können nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe versetzt werden.
  2. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 einen Realschulabschluss erworben. Wenn sie dabei in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note gut, im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend und in allen maßgebenden Fächern mindestens einen Durchschnitt von 3,0 erreicht haben, können sie die Oberstufe sowohl an einer Gemeinschaftsschule als auch an einem allgemein bildenden Gymnasium besuchen.
  3. Für den Übergang auf das allgemein bildende Gymnasium ist es immer erforderlich, dass die Schülerin bzw. der Schüler die 2. Fremdsprache durchgängig ab Klassenstufe 6 belegt hat.

Wollen Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 10 von der Gemeinschaftsschule an ein berufliches Gymnasium wechseln, ist es unerheblich, ob die Schülerinnen und Schüler bereits eine zweite Fremdsprache erlernt haben oder nicht. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht haben, ist die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 den Realschulabschluss erworben haben, benötigen für die Aufnahme in die Oberstufe des beruflichen Gymnasiums einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend".

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Gemeinsamkeiten

  • Der Weg zum Abitur über die Gemeinschaftsschule und die drei genannten gymnasialen Oberstufen führt über einen 9-jährigen Bildungsgang.
  • Alle drei dargestellten gymnasialen Oberstufen führen zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
  • Der Unterricht an den gymnasialen Oberstufen wird ausschließlich von Gymnasiallehrkräften erteilt.

Unterschiede

  • Die Abituraufgaben an den allgemein bildenden Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen sind identisch. Die Abiturprüfung an den beruflichen Gymnasien unterscheidet sich vor allem durch die berufsbezogene Ausrichtung. Siehe dazu auch die Broschüre „Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe“.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die in ein allgemein bildendes Gymnasium wechseln wollen, ist Französisch ab Klasse 6 Pflicht. Schülerinnen und Schüler, die an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien in die Oberstufe wechseln, können dies auch mit nur einer Fremdsprache. Sie müssen dann dort ab Klassenstufe 11 eine neu beginnende zweite Fremdsprache belegen, die zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife notwendig ist.
  • Für die Schülerinnen und Schüler, die Französisch aus der Sekundarstufe I ab Klasse 6 bereits mitbringen, gilt in der Oberstufe der Gemeinschaftsschule und des allgemein bildenden Gymnasiums, dass sie Französisch noch in der Einführungsphase belegen müssen, im beruflichen Gymnasium besteht diese Verpflichtung nicht.
  • Das in Klasse 8 gewählte Profilfach muss in der Einführungsphase der Gemeinschaftsschule und des allgemein bildenden Gymnasiums fortgeführt werden. Bietet die Schule das Profilfach nicht an, muss eine zusätzliche Stunde Physik besucht werden. Physik tritt dann an die Stelle des Profilfachs.

Weiterführende Informationen

Broschüre: Über die Gemeinschaftschule zum Abitur (PDF)

Gymnasium/Abitur und Oberstufe

Neue Oberstufe 2021

Termine und Informationen zum Abitur

Berufliche Gymnasien

Während der Schulzeit entsteht für gute Schüler häufig der Wunsch, nicht nur den mittleren Bildungsabschluss zu erhalten, sondern das Abitur zu erwerben. Ein Schulwechsel von der Realschule zum Gymnasium ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Neuer Anfang durch Wechsel aufs Gymnasium © S._Hofschlaeger / Pixelio

Voraussetzungen für den Schulwechsel

  • Damit ein Schulwechsel von der Realschule zum Gymnasium gelingt, ist es für Sie notwendig, zu wissen, dass es unterschiedliche Bestimmungen in der Schulordnung für das achtjährige und neunjährige Gymnasium gibt.
  • Wollen Sie in Zukunft das Gymnasium besuchen, müssen Sie eine Aufnahmeprüfung bestehen und eine Probezeit absolvieren.
  • Beim Schulwechsel von der Realschule zum Gymnasium müssen Sie an der Aufnahmeprüfung nur dann nicht teilnehmen, wenn der Notendurchschnitt der Vorrückungsfächer bei 2,0 liegt oder besser ist. Beachten Sie, dass man unter Vorrückungsfächern alle Schulfächer außer Sport versteht.
  • Wurde an Ihrer Realschule eine Anschlussklasse eingerichtet, die Sie dazu qualifiziert, zum neunjährigen Gymnasium in der 12. Klasse zu wechseln, so können Sie diese nur besuchen, wenn durch ein pädagogisches Gutachten Ihrer Realschule Ihre Eignung bescheinigt wurde und Sie die Probezeit bestehen.
  • Bevor Sie die Anschlussklasse besuchen dürfen, ist es notwendig, dass Sie mindestens sechs Jahreswochenstunden in einer zweiten Fremdsprache als Wahlpflicht- oder Wahlunterricht absolviert haben.
  • Heutzutage kommt ein Kind meist nicht so leicht auf ein Gymnasium, denn zwischen Grundschule oder …

  • Beachten Sie, dass Sie unter diesen Voraussetzungen an keiner Aufnahmeprüfung teilnehmen müssen.

Von der Realschule zum achtjährigen Gymnasium wechseln

  • Ist Ihr Notendurchschnitt in den Vorrückungsfächern 2,5 und besser und erfolgt Ihr Schulwechsel von der Realschule zum achtjährigen Gymnasium in der 10. Klasse, entfällt die Aufnahmeprüfung.
  • Wechseln Sie die Schulform in der Klasse 11 und Ihr Notendurchschnitt liegt bei 2,0 und besser, müssen Sie ebenfalls nicht an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.
  • Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser ist beim Schulwechsel in der 11. Klasse die Aufnahmeprüfung auf die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache beschränkt.
  • Die Probezeit beim Wechsel von der Realschule zum Gymnasium muss von Ihnen sowohl in der 10. als auch in der 11. Klasse absolviert und die notwendige zweite Fremdsprache innerhalb der nächsten Schuljahre erlernt werden.

Schulwechsel von der Realschule zum neunjährigen Gymnasium

  • Liegt Ihr Notendurchschnitt in den Vorrückungsfächern beim Schulwechsel von der Realschule auf das neunjährige Gymnasium in der 10. oder 11. Klasse bei 2,0 oder besser und in der 10. Klasse bei 2,5 und besser, ist keine Aufnahmeprüfung vorgesehen.
  • Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser beim Wechsel in der 11. Klasse, wird für die Aufnahme ins neunjährige Gymnasium in den Kernfächern ohne Fremdsprache geprüft.

Weiterlesen:

  • Mit welchem Durchschnitt kommt man aufs Gymnasium? - Wissenswertes zum Übertritt
  • Schulwechsel von Gymnasium zu Gymnasium - hilfreiche Hinweise
  • Von der Hauptschule auf die Realschule wechseln - so klappt es
  • "Welchen Notendurchschnitt braucht man für die FOS?" - Wissenswertes zur Aufnahme an Fachoberschulen
  • Übersicht: Alles zum Thema Schulwechsel

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