Was tun wenn man keine Angehörigen hat

Hannover. Wer möchte schon gern über seine eigene Beerdigung sprechen? Doch das kann den Hinterbliebenen so manche Entscheidung abnehmen. Es lohnt sich also, schon zu Lebzeiten alles Erdenkliche zu regeln. So lässt sich bei einem Gespräch mit der Familie oder den Freunden einiges klären – zum Beispiel, dass man nach dem Tod auf keinen Fall verbrannt werden möchte oder keine Trauerfeier wünscht. All das lässt sich in einer Bestattungsverfügung regeln.

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Hilfreich: die Bestattungsverfügung

Am besten ist es, wenn die eigenen Vorstellungen schriftlich fixiert und die Angehörigen dabei einbezogen werden. Eine vorgeschriebene Form für die Verfügung gibt es nicht, doch sollte man sich in Ruhe alle Punkte überlegen: Vertrauensperson, Bestattungsort, Bestattungsart, Trauerfeier, Zeremonie, Grabstätte. Auch die Gästeliste und der Leichenschmaus können Themen sein.

Tipp: Die Bestattungsverfügung sollte nicht im Testament aufbewahrt werden, sondern im Familien- oder Stammbuch. Denn das benötigen die Angehörigen im Todesfall zuerst. Und falls sich bei den Wünschen noch mal etwas ändern sollte, ist das kein Problem – die Bestattungsverfügung kann jederzeit neu aufsetzt werden.

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Welche Art der Vorsorge zielführend ist, hängt natürlich von der individuellen Situation ab: Mit einer Bestattungsverfügung nimmt man seinen Angehörigen im Todesfall wichtige Entscheidungen ab. Doch auch finanziell lässt sich vorsorgen. Das kann sinnvoll sein, wenn man beispielsweise keine Angehörigen hat oder nicht möchte, dass die Kinder die Bestattungskosten zahlen müssen.

Oft zu teuer: die Sterbegeldversicherung

„Gut vorbereitet …“ oder „Das Beste, was Sie hinterlassen können …“ – mit solchen Werbeslogans preisen Versicherer ihre Sterbegeldversicherungen an. Doch Verbraucherschützer bremsen: „Unsere Beratungserfahrungen zeigen, dass der Verkauf von Sterbegeldversicherungen oft emotional und am Kundenbedarf vorbei erfolgt“, sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Hohe Kosten und damit einhergehend niedrige Renditen sind regelmäßig Merkmale dieses Produkts“, erklärt die Referentin für Finanzdienstleistungen.

Mitunter komme weniger Geld aus dem Vertrag heraus als man eingezahlt habe. Das sei nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Heyer: „Wenn der Tod früh eintritt, also kurz nach Ablauf der üblichen Wartezeit, kann sich ein solcher Vertrag rentieren. Das aber ist aus unserer Sicht kein Grund für einen Abschluss.“

Auch der Bund der Versicherten (BdV) betrachtet die Sterbegeldversicherungen kritisch und rät davon ab. Der wirtschaftliche Nutzen sei umstritten, die Sterbegeldpolicen oft zu teuer und die Konditionen wenig kundenfreundlich. Für den BdV rangieren die Sterbegeldpolicen auf Platz zwei der unsinnigsten Versicherungen.

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Alternative: der Bestattungsvorsorgevertrag

Eine Alternative ist der sogenannte Bestattungsvorsorgevertrag, in dem sich neben den individuellen Wünschen zur Bestattung auch das Finanzielle zu Lebzeiten regeln lässt. „Hier kommt es besonders auf die Auswahl des Unternehmens, auf einen transparenten Vertrag und auf die Sicherheit des eingezahlten Geldes an“, sagt Finanzexpertin Heyer.

Wichtig dabei: „Das Geld sollte nur auf ein Treuhandkonto überwiesen werden, nicht direkt auf das Konto des Bestatters!“ Denn bei einer Insolvenz des Bestatters könnte sonst alles verloren gehen.

Für das Sozialamt tabu

Vorteil des Treuhandkontos: „Das Kapital dort ist wie das in Sterbegeldversicherungen vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt – zumindest, soweit es sich um eine angemessene Bestattungsvorsorge handelt“, erklärt die Verbraucherschützerin und verweist auf einen Fall des Bundessozialgerichts, bei dem es um 6000 Euro ging, die die Klägerin für ihre Vorsorge behalten durfte. „Welche Höhe als angemessen gilt, ist regional allerdings unterschiedlich.“

Nicht zuletzt gebe es natürlich auch die simple Variante, „über die Lebensjahre einen bestimmten Geldbetrag, etwa um die 5000 Euro, selbst anzusparen bzw. anzulegen und für die Bestattung zurückzuhalten“. Damit könne man schon mal einen guten Teil der Bestattungskosten abdecken.

Eine ordnungsbehördliche Bestattung ordnet das zuständige Gesundheitsamt an, wenn sich keine bestattungspflichtigen Angehörigen des Verstorbenen ermitteln lassen und wenn zudem keine Vorsorge zur Bestattung existiert. Das Ordnungsamt veranlasst die Bestattung auch, wenn die Angehörigen sich weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen. Angehörige sind dennoch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, auch wenn sie sich nicht um die Bestattung gekümmert haben. Findet man nachträglich Angehörige des Verstorbenen, so müssen diese die Kosten der Bestattung nachträglich übernehmen.

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Notwendigkeit einer ordnungsbehördlichen Bestattung

Verstirbt ein Mensch allein in seiner Wohnung, so erfolgt durch die Polizei zunächst eine Meldung des Sterbefalls an das zuständige Gesundheitsamt. Das Ordnungsamt versucht dann, über Meldebehörden, Standesämter und Nachlassgerichte Angehörige des Verstorbenen ausfindig zu machen. Werden innerhalb der sogenannten Bestattungsfrist von maximal 10 Tagen keine Angehörigen gefunden, so veranlasst das Ordnungsamt eine "Bestattung von Amts wegen". Dabei kommt der Staat für die Kosten einer einfachen und Bestattung auf. Die Kommunen sind angehalten, die Kosten einer ordnungsbehördlichen Bestattung so gering wie möglich zu halten.

 Ordnungsbehördliche Bestattung – Ablauf und Möglichkeiten

Grundsätzlich sind bei ordnungsbehördlichen Bestattungen Erd- und Feuerbestattungen möglich. Aufgrund der niedrigeren Kosten wählen die meisten Kommunen eine Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung . Die Stadt beauftragt hierfür üblicherweise ein durch eine Ausschreibung bestimmtes Bestattungsunternehmen (in größeren Städten) oder sonstige örtliche Bestatter. Bei einer Feuerbestattung erfolgt nach Ablauf der Bestattungsfrist zunächst die Einäscherung . Anschließend versucht man weiter, bestattungspflichtige Angehörige ausfindig zu machen.  Diese könnten zum einen den Ort der Beisetzung auswählen, müssten aber auch die Bestattungskosten übernehmen. Bleibt die Suche erfolglos, so setzt man die Urne nach einigen Wochen oder Monaten bei. Meistens erfolgen die Urnenbestattungen in einem anonymen Gemeinschaftsgrab .

War der Verstorbene Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche, so kann ein Geistlicher die Beisetzung durchführen. Zudem machen viele Gemeinden das Datum der Beisetzung öffentlich bekannt. Freunde und Bekannte können sich somit sich von dem Verstorbenen verabschieden.

In der Kostentragungspflicht sind die Angehörigen

Zu einer ordnungsbehördlichen Bestattung kommt es, wenn die nächsten Angehörigen ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Auch ein Bestatter kann unter bestimmten Umständen eine ordnungsbehördliche Bestattung veranlassen. Wurde ein Verstorbener bereits durch ein Bestattungsunternehmen abgeholt und in eine Kühleinrichtung überführt, müssen die Angehörigen anschließend ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen. Tun sie dies nicht und sind z.B. für den Bestatter plötzlich nicht mehr erreichbar, kann dieser das Ordnungsamt einschalten. In diesem Fall ist das Gesundheitsamt verpflichtet, den bestattungs- und kostentragungspflichtigen Angehörigen die verauslagten Kosten der Bestattung in Rechnung zu stellen, sofern diese nicht durch den Nachlass des Verstorbenen gedeckt sind oder keine Kostenübernahme vom zuständigen Sozialamt erteilt wird.

Kostenübernahme bei Sozialbestattungen

Bestattungspflichtige Angehörige, die die Kosten einer Bestattung nicht tragen können, haben die Möglichkeit der Sozialbestattung ,  bei der das Sozialamt die Kosten für die Bestattung übernimmt. Einen Antrag für eine Sozialbestattung muss man an das zuständige Sozialamt stellen.

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Wer kümmert sich um Menschen ohne Angehörige?

Wenn der Staat das letzte Geleit übernimmt. „Ordnungsbehördliche Bestattungen“ heißen Beisetzungen für Tote ohne Angehörige. Der Staat übernimmt die Kosten, die Verstorbenen sollen möglichst preiswert unter die Erde gebracht werden.

Was passiert mit dem Erbe wenn es keine Angehörigen gibt?

Wer ist Erbe zweiter Ordnung? Erben zweiter Ordnung sind immer die Vorfahren des Erblassers und deren Abkömmlinge. Hatte der Verstorbene keine Kinder oder sind diese schon vorher gestorben, ohne selber Kinder zu haben, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zuge. Das sind die Eltern und deren Abkömmlinge.

Wer kümmert sich um Nachlass ohne Erben?

Wenn das Nachlassgericht nach einem Todesfall feststellt, dass es kein Testament gibt, keine gesetzlichen Erben da sind oder alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen haben, erlässt es einen Fiskalerbschafts-Beschluss.

Was passiert wenn sich keiner um die Beerdigung kümmert?

Wenn sich niemand um die Bestattung kümmert, ermittelt das Ordnungsamt des Sterbeortes die Angehörigen und fordert diese schriftlich auf, ihre Bestattungspflicht innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen. Verstreicht sie, ohne dass die Angehörigen die Bestattung veranlassen, kümmert sich das Ordnungsamt darum.

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