Warum muss man bei Steuerklasse 6 nachzahlen?

Zwei Jobs, zwei Steuerklassen: Das bedeutet in der Regel, dass die zweite Tätigkeit stark besteuert wird und sich deshalb selten lohnt. Doch wer Steuerklasse VI geschickt einsetzt, kann von ihr sogar profitieren

In der Bundesrepublik gilt: Wer arbeitet, zahlt Lohnsteuer. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der jeweiligen Steuerklasse ab. Wer in welche Steuerklasse eingeordnet wird, entscheiden die persönlichen Lebensumstände: Steuerklasse I richtet sich an ledige Personen, Steuerklasse II an Alleinerziehende und die Steuerklassen III bis V an Verheiratete. Wer zusätzlich noch einen zweiten Job annimmt, muss die Einnahmen daraus in Steuerklasse VI versteuern – und die hat bei vielen Deutschen einen schlechten Ruf.

Steuerklasse VI (6) ist unbeliebt, denn hier hat man die höchsten Abzüge. Wir erklären, was das bedeutet und wann Sie diese Steuerklasse bekommen.

Grundsätzlich gilt: Wer arbeitet, zahlt Lohnsteuer. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen. Alleinstehende haben zum Beispiel automatisch Steuerklasse I (1), also keine Steuerklassenwahl. Ehepaare können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen.

Wann bekomme ich Steuerklasse VI (6)?

Hat man zwei Jobs, hat man auch zwei Steuerklassen. Das funktioniert so: Das Finanzamt ordnet Ihrem ersten Job – je nach Familienstand – einer Steuerklasse von I (1) bis V (5) zu. Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6), wenn Sie dort mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Verdienen Sie weniger als 520 Euro sind Sie ein Minijobber und müssen bei der Pauschalbesteuerung gar keine Steuern bezahlen – Sie brauchen also auch keine Steuerklasse für den Minijob.

Rechner

Steuerklassenrechner

Ein Beispiel: Nehmen wir an Sie sind Single und arbeiten 30 Stunden pro Woche in einem Büro. Als Single sind Sie mit diesem Job der Steuerklasse I (1) zugeordnet. Nun würden Sie sich aber gerne etwas dazu verdienen und nehmen einen Nebenjob an, bei dem Sie 600 Euro verdienen. Da das Ihr zweiter Job ist, ordnet das Finanzamt diesem Job automatisch Steuerklasse VI (6) zu. Würden Sie noch einen dritten Job annehmen, wäre der ebenfalls automatisch in Steuerklasse VI (6).

Wer entscheidet, welcher Job Steuerklasse VI (6) bekommt?

Haben Sie zwei Jobs, können Sie selbst entscheiden, welcher Job Steuerklasse VI (6) zugeordnet sein soll. Der VLH-Tipp: Da die Abzüge in dieser Steuerklasse sehr hoch sind, sollten Sie die Steuerklasse VI (6) für den Job verwenden, in dem Sie am wenigsten Geld verdienen.

Übrigens:

Wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Das nennt sich Veranlagungspflicht.

Warum sind die Abzüge in Steuerklasse VI (6) so hoch?

In den Steuerklassen I (1) bis V (5) profitieren alle Arbeitnehmer von sogenannten Freibeträgen. Da gibt es zum Beispiel den Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro pro Jahr (Stand 2022). Jede/r Steuerzahler/in darf also pro Jahr 10.347 Euro an Einkommen haben, ohne Steuern bezahlen zu müssen. Erst wenn das Einkommen diesen Wert übersteigt, werden Steuern fällig. Doch in Steuerklasse VI (6) gibt es weder den Grundfreibetrag noch weitere Freibeträge wie den Kinderfreibetrag oder den Arbeitnehmerpauschbetrag. Das heißt, dass Sie ab dem ersten Euro, den Sie in Ihrem zweiten Job verdienen, schon Steuern bezahlen müssen.

Das Gute: Wenn Sie eine Steuererklärung machen, können Sie sich zu viel gezahlte Steuern wieder zurückholen.

Übrigens:

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Du bist unverheiratet, hast keine Kinder und arbeitest 25 oder 30 Stunden pro Woche bei deiner hauptberuflichen Tätigkeit. In diesem Fall wirst du über Steuerklasse 1 besteuert. Um deine restliche Kapazität zu füllen, suchst du dir einen Nebenjob. Der zweite Job – und auch jeder weitere – gehört dann in die Steuerklasse 6.

Ergänzend zu dem obigen Beispiel:

Für deine Einkünfte aus deiner hauptberuflichen Tätigkeit – die mit der Klasse 1 verbunden sind – gilt zunächst der Grundfreibetrag, der für 2021 bei 9.744 Euro liegt. Hinzu gewährt das Finanzamt dir noch den Arbeitnehmerpauschbetrag, eine Pauschale für deine Werbungskosten. Erst dann wird dein Einkommen versteuert.

Dein zusätzliches Gehalt aber, das du per Zweitjob oder Nebenjob generierst und über das die Steuerklasse 6 läuft, wird von dem ersten Euro an versteuert.

Wann muss man Steuern nachzahlen Steuerklasse 6?

Kurz & knapp: Lohnsteuerklasse 6 Haben Sie einen Zweitjob, müssen Sie dementsprechend die Steuerklasse 6 angeben, wenn Sie in diesem mehr als 520 Euro (vor Oktober 2022: 450 Euro) monatlich verdienen. Bei einem geringeren Einkommen gelten Sie als Minijobber.

Warum muss ich auf einmal Steuern nachzahlen?

Wenn die Einnahmen deutlich höher sind als von den Steuerbehörden erwartet, kommt es in der Regel zu einer Nachzahlung. Ein Grund dafür können beispielsweise Gehaltsschwankungen, neue Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit oder neue Einnahmen aus einer Vermietung sein.

Bei welcher Steuerklasse muss man nicht nachzahlen?

Der monatliche Lohnsteuerabzug bei Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren ist höher, dafür ist mit keiner Nachzahlung durch die Steuererklärung zu rechnen. Die Beantragung erfolgt jeweils für 2 Jahre aufgrund von Prognosewerten und muss dann neu eingereicht werden.

Warum Steuerklasse 6 so hoch?

Für wen und warum gilt die Steuerklasse 6? Gehen Sie neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit noch einem Zweit- oder Nebenjob nach, werden Sie für den Nebenverdienst automatisch in Steuerklasse VI eingestuft. Da in dieser Steuerklasse keine Freibeträge berücksichtigt werden, ist die Abgabenlast hier am höchsten.

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