Reisen in die schweiz mit dem auto

Einreisebestimmungen

Bei der Einreise in die Schweiz ist grundsätzlich kein Impf-, Genesungs- oder negativer Test-Nachweis notwendig und auch auf die Kontakterfassung mittels Einreiseformular wird verzichtet.

Für die Prüfung Ihrer individuellen Situation zur Einreise in die Schweiz hilft Ihnen der Online-Travelcheck.

  • Alle Informationen zu den Einreise-Bestimmungen (BAG)
  • Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr

Einreise zur Erwerbstätigkeit

Drittstaatsangehörige

Die Zulassungsbeschränkungen für Drittstaatsangehörige, die als Erwerbstätige in die Schweiz einreisen möchten, wurden aufgehoben. Demzufolge gelten für sie wieder die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen. Die Arbeitsbewilligung wird nur erteilt, wenn die Stelle tatsächlich angetreten werden kann. Es muss deshalb belegt werden, dass die Einreise aus dem betreffenden Land möglich ist. 

  • Informationen zur Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen & Gesuch stellen

EU-/EFTA-Staatsangehörige

Es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit.  

  • Informationen zur Erwerbstätigkeit von EU-/EFTA-Staatsangehörigen & Gesuch stellen

Familiennachzug, erwerbslose Wohnsitznahme & Rentner

Die Einreise im Rahmen des Familiennachzugs, zur erwerbslosen Wohnsitznahme oder als Rentner ist wieder für alle ausländischen Personen möglich. 
Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller sind nach Erteilung der Einreisebewilligung selber dafür verantwortlich, sich über die Einreisemodalitäten (bspw. Bezug des Visums bei einer Schweizer Auslandvertretung, Flugverkehr) zu erkundigen.

  • Mehr Informationen zum Familiennachzug & Gesuch stellen
  • Mehr Informationen zur Einreise ohne Erwerbstätigkeit & Gesuche stellen

Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende aus den EU/EFTA-Staaten sowie aus Drittstaaten können zugelassen werden, wenn die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Die Zulassung soll mit Blick auf das Schuljahr 2021/2022 erfolgen. Bei Gesuchstellern, die aus Drittstaaten in die Schweiz einreisen, ist die Einreichung eines Konsulargesuchs notwendig.

Bei Deutschschülern und Studenten muss aus der Schul- oder Anmeldebestätigung hervorgehen, dass ein Präsenzunterricht stattfindet.

Gesuche um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zwecks Aus- und Weiterbildung werden normal geprüft.

Gesuche nur persönlich bei der Einwohnerkontrolle

Das Migrationsamt nimmt keine Verlängerungsgesuche bzw. Gesuche um Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen entgegen, die nicht über die Einwohnerkontrollen, d.h. mittels persönlicher Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle erfolgt sind. Solche Gesuche werden den Gesuchstellern retourniert. Die Gesuchsteller haben ihr Gesuch am Schalter der für sie zuständigen Einwohnerkontrolle zu stellen. Zudem werden Gesuche, die nicht von der betroffenen Person, sondern von «Stellvertretern» eingereicht werden, nicht behandelt und retourniert.

Sozialhilfebezug

Der Sozialhilfebezug von ausländischen Personen führt nicht automatisch zum Verlust der ausländerrechtlichen Bewilligung. Dies gilt auch für den Sozialhilfebezug während der Corona-Krise. Um die gesetzlichen Widerrufskriterien zu erfüllen, muss der Sozialhilfebezug erheblich und dauerhaft sowie dem Ausländer oder der Ausländerin vorwerfbar sein. Mehr dazu finden Sie in unserer Weisung zur Massnahmenpraxis bei Sozialhilfeabhängigkeit.

Konkret heisst dies, dass wir bei der Einzelfallprüfung im Rahmen der Verhältnismässigkeit berücksichtigen, ob jemand einzig aufgrund der Corona-Krise Sozialhilfe beziehen musste. Ein solcher Bezug ist im Regelfall nicht selbstverschuldet und damit nicht vorwerfbar.

  • Download Massnahmenpraxis bei Sozialhilfeabhängigkeit PDF | 11 Seiten | Deutsch | 387 KB

Touristinnen und Touristen

Drittstaatsangehörige, die den Schengen-Raum bzw. die Schweiz aufgrund der aktuellen Situation nicht vor Ablauf der Gültigkeit ihres Visums oder vor Ablauf des maximal gültigen Aufenthalts von 90 Tagen im bewilligungsfreien Rahmen (d.h. für Personen, die nicht der Visumspflicht unterstehen) verlassen können und für die auch kein anderer Rückkehrweg besteht, werden gebeten sich zur Besprechung des weiteren Aufenthalts beim Schalter des Migrationsamtes zu melden.

Einleitung

Mit dem Rollstuhlzeichen gekennzeichnete Parkplätze sind vorhanden. Diese dürfen von Personen benutzt werden, die im Besitze eines dafür vorgesehenen Behindertenausweises sind, der hinter der Windschutzscheibe oder an einem anderen gut sichtbaren Ort hinterlegt werden muss.

Parken

Ausländische Besucher dürfen, sofern sie ebenfalls im Besitze eines gleichwertigen Ausweises aus dem Ursprungsland sind, auf den Behindertenparkplätzen parkieren //asa.ch/strassenverkehrsaemter/parkierungserleichterung-fuer-gehbehinderte-personen/, weitere Infos u.a. im Merkblatt z.B. Geltungsbereich der Parkkarte

Rollstuhlparkplätze: //www.paramap.ch/ 

Autovermietungen

Europcar bietet Menschen mit Handicap und ihren Angehörigen die Möglichkeit, rasch und bequem mobil zu sein. Eine moderne Flotte von VW Caddy Maxi’s wurde speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen und ihren Angehörigen umgerüstet. //www.europcar.ch/Mietwagen-fuer-Menschen-mit-Behinderung

weitere Anbieter: Anfragen an die Fachstelle für barrierefreies Reisen:

Behindertenfahrdienste

handi-cab suisse Schweizerischer Verband der Behindertenfahrdienste: //www.handi-cab.ch/verband/ > Mitglieder

easyCab bietet Liegendtransporte in Begleitung eines Rettungssanitäters HF sowie Rollstuhl- und Fussgängertransporte europaweit an: //easycab.ch/kontakt/

weitere Anbieter: Anfragen an die Fachstelle für barrierefreies Reisen:

Die Stiftung Claire & George bietet Touren mit Fahrer/Tourguide, z.B. die Barrierefreie Grand Tour of Switzerland

Was muss ich beachten wenn ich mit dem Auto in die Schweiz fahre?

Um in der Schweiz Auto oder Motorrad zu fahren, benötigen Sie einen gültigen nationalen Führerausweis und gültige Fahrzeugpapiere. Ein Warndreieck muss in jedem Fahrzeug vorhanden und zu jeder Zeit erreichbar sein. Es sollte also am besten nicht im Kofferraum aufbewahrt werden.

Was braucht man für die Einreise in der Schweiz?

Zurzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie. Zur Einreise in die Schweiz müssen keine Impf-, Genesungs- oder Testnachweise erbracht werden. Weitere Informationen zu Visa, Reisedokumenten etc. finden Sie auf der Seite des SEM.

Kann man ohne Pass in die Schweiz?

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja. Vorläufiger Reisepass: Ja. Personalausweis: Ja.

Was kostet die Einreise in die Schweiz?

Für ein nationales Visum Schweiz müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen: 80 € für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren. 40 € Kinder von 6 bis 12 Jahren. Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.

Wie kommt man von Deutschland in die Schweiz?

Mit dem ICE kommst du bequem von Deutschland in die Schweiz. Die Züge der Deutschen Bahn verkehren dabei zum Beispiel von Berlin, Hamburg, Dortmund, Köln und Frankfurt nach Bern, Zürich, Chur oder Interlaken. Mit einem Sparpreis Europa Schweiz kannst du eine Fahrt in der zweiten Klasse bereits ab 39,90 buchen.

Wie fährt man am besten in die Schweiz?

Mit Bussen erreicht man selbst abgelegene Täler und Dörfer regelmäßig und bequem. Allein aus Deutschland gibt es 40 Direktverbindungen mit der Bahn in die Schweiz. Mehrmals täglich fahren Züge ins Berner Oberland, nach Graubünden, Luzern und ins Tessin. So geht es umweltschonend, fix und recht preiswert ins Alpenland.

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