Nach 10 tagen immer noch positiv nrw

Auf dieser Seite

  1. Quarantäne - was ist das genau?
  2. Woher erhalte ich eine Quarantänebescheinigung?
  3. Ich hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person: Muss ich in Quarantäne?
  4. Ich lebe mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt: Was muss ich tun?
  5. Woher erhalte ich eine Genesenenbescheinigung?
  6. Wo finde ich während der Quarantäne Unterstützung?

Möglichkeit der verkürzten Isolation von fünf Tagen

Seit Donnerstag, 5. Mai 2022, gilt für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, eine generelle Isolierung von 10 Tagen mit der Möglichkeit der Verkürzung auf fünf Tage, wenn ein am fünften Tag durchgeführter PCR- oder zertifizierter Antigenschnelltest negativ ist, oder der PCR-Test zur vorzeitigen Beendigung der Isolation (sog. „Freitestung“) einen CT-Wert von mehr als 30 aufweist. Sollte dieser Test positiv ausfallen, so darf eine weitere Testung zur vorzeitigen Beendigung der Isolierung erst nach 24 Stunden erfolgen. Wird keine weitere Testung zur vorzeitigen Beendigung der Isolierung gewünscht, kann die Isolierung nach 10 Tagen ohne Testung beendet werden. Sollten nach 10 Tagen noch Krankheitssymptome bestehen, kann eine Krankschreibung durch einen niedergelassenen Arzt erfolgen.

Engen Kontaktpersonen zu positiv getesteten Personen wird, unabhängig von ihrem Impfstatus, empfohlen für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, zu vermeiden, sich möglichst täglich mit Selbst- oder Bürgertests zu testen, eine medizinische Maske zu tragen  und die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten. Wenn im Zeitraum von 10 Tagen nach dem letzten Kontakt typische Symptome auftreten, sind die engen Kontaktpersonen verpflichtet, eine Testung durchführen zu lassen.

Informationen für Corona-positiv Getestete

Bonner Bürger*Innen mit einem positiven Testergebnis für das Coronavirus, von denen uns eine Handynummer oder eine E-Mailadresse vorliegt, erhalten seit dem 21. März 2022 automatisch von der Stadt eine SMS oder eine E-Mail. In dieser SMS/E-Mail befindet sich ein Link, der die Betroffenen zu einem Fragebogen führt, den sie online ausfüllen und an die Stadt schicken sollen. Alle Angaben aus dem Online-Fragebogen werden automatisch in die Infizierten- und Kontaktpersonenmanagement-Software SORMAS übernommen.

In diesem Fragebogen werden Daten abgefragt, die sonst vom Coronamanagement telefonisch erfasst worden sind: Impfstatus, Meldeadresse, zurückliegende Coronainfektionen, gesundheitliches Befinden/Symptome, stationärer Aufenthalt, Vorerkrankungen und vieles mehr.

Wenn Sie als positiv getestete Person keine SMS oder E-Mail mit dem Link zu dem Online-Fragebogen erhalten haben, so können Sie den Fragebogen auch unter Selbstregistrierung  //app.cov-it.de/register/gesundheitsamt-der-bundesstadt-bonn/ (Öffnet in einem neuen Tab) ausfüllen.

Scannen Sie den Code, um zum Fragebogen zur Selbstregistrierung zu gelangen.

Downloads

  • Informationsbrief für positiv getestete PersonenPDF-Datei212,58 kB
  • Informationen für enge KontaktpersonenPDF-Datei137,91 kB

Vielen Dank für die Einhaltung der Corona-Regeln, insbesondere im Hinblick auf die Eindämmung zu Zeiten der sehr ansteckenden Omikron-Variante.

Quarantäne - was ist das genau?

Woher erhalte ich eine Quarantänebescheinigung?

Seit 16. Januar 2022 wird keine Quarantänebescheinigung mehr benötigt. Die Isolation für infizierte Personen und die Quarantäne für häusliche Kontaktpersonen beginnen ohne behördliche Anordnung für den Einzelfall automatisch, sobald die Information über das positive Testergebnis vorliegt. Auch für Ansprüche nach § 56 IfSG (Entschädigung bei Lohnausfall) genügt der Testnachweis.

Ich hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person: Muss ich in Quarantäne?

Wenn Sie einen Kontakt zu einer positiv getesteten Person beispielsweise über ein privates Treffen, einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Es wird ein verantwortungsvolles Verhalten erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests, bis hin zur Kontaktreduzierung.

Ich lebe mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt: Was muss ich tun?

Sobald die positiv getestete Person Sie über ihr positives Testergebnis informiert hat (wozu sie verpflichtet ist), gilt für Sie die Empfehlung, für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen zu vermeiden. Sie sollten sich täglich testen (Selbst- oder Bürgertest), mindestens eine medizinische Maske bei unvermeidlichen Kontakten zu anderen Personen tragen und sich selbst beobachten, ob Sie Symptome entwickeln. Kinder und Jugendliche als enge oder häusliche Kontaktpersonen können weiterhin unter Beachtung der Hygieneregeln den Kindergarten oder die Schule besuchen, sollten aber von weiteren Kontakten (Geburtstagsfeiern, Sportverein etc.) absehen. Wenn innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Kontakt zu der positiv getesteten Person Symptome auftreten, sind die engen Kontaktpersonen verpflichtet, eine Testung durchführen zu lassen.

Woher erhalte ich eine Genesenenbescheinigung?

Aktuell erreichen unser Gesundheitsamt zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die um einen so genannten Genesenen-Nachweis bitten. Dieser ist allerdings in den seltensten Fällen auch wirklich erforderlich, denn auch ein durch ein Labor ausgestellter PCR-Befund, der mindestens 28 Tage aber maximal drei Monate zurückliegt, gilt nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland als Nachweis der Genesung. Wenn Ihnen also Ihr Laborbefund noch vorliegt, können Sie diesen nutzen, um nachzuweisen, dass Sie genesen sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, haben Sie die Möglichkeit, den PCR-Befund beim Labor oder der testenden Stelle – z.B. Ihrer Hausarztpraxis – erneut anzufordern. Im Ausland können davon abweichende Regelungen gelten.

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über einen positiven Schnelltest (sog. „Bürgertest“) zwar ausreicht um die Infektion nachzuweisen (z.B. beim Arbeitgeber), aber nicht für den Nachweis der Genesung. Für den Genesenennachweis ist aktuell noch zwingend der Nachweis eines positiven PCR-Tests erforderlich.

Wo finde ich während der Quarantäne Unterstützung?

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