Auf welcher Spur muss ich auf der Autobahn fahren?

Neue gesetzliche Regelungen und besondere Gefahren auf der Autobahn?

Auf Schweiz­er Auto­bah­nen sind Staus und häu­fig schwere Unfälle in der heuti­gen Zeit lei­der zur Tage­sor­d­nung gewor­den. Die aller­meis­ten Unfälle geschehen auf­grund Mis­sach­tung der Verkehrsregeln und auch viele Staus entste­hen erst dadurch, wenn sich ein Verkehrsteil­nehmer falsch ver­hält. Im Fol­gen­den wer­den häu­fige Irrtümer auf Schweiz­er Auto­bah­nen, wie auch geset­zliche Neuerun­gen wie der Reissver­schlussverkehr und die Ret­tungs­gasse genauer erläutert.

Autobahneinfahrt — Vortritt und Geschwindigkeit

Schon ganz zu Beginn der Auto­bah­n­fahrt entste­hen immer wieder größere Schwierigkeit­en und Missver­ständ­nisse, sei dies aus über­durch­schnit­tlich­er Vor­sicht oder gar zu großem Respekt vor der Auto­bahn oder aber durch Unwis­senheit der Vortrittsregelung.

Häu­fig ist zu beobacht­en, dass Fahrzeu­glenker auf dem Beschle­u­ni­gungsstreifen zu wenig Gas geben oder sich um die anderen Fahrzeuge, die sich bere­its auf der Auto­bahn befind­en, zu spät küm­mern und beim Wech­sel auf den recht­en Fahrstreifen fast keine Lücke mehr find­en. Man stelle sich vor, ein Fahrzeug in der Ein­fahrt mit 45 km/h und auf der Auto­bahn fahren die anderen Fahrzeuge mit 120 km/h vor­bei. Bei dichterem Verkehr ist so ein Unfall vor­pro­gram­miert.
Daher heißt die Spur der Auto­bah­ne­in­fahrt nicht um son­st „Beschle­u­ni­gungsstreifen“. Das eigene Fahrzeug soll dem­nach auf die Geschwindigkeit gebracht wer­den, um mit dem Verkehr auf der Auto­bahn mithal­ten zu können.

Eben­so wiegen sich viele Fahrzeu­glenker in falsch­er Sicher­heit, dass die Fahrzeuge auf der Auto­bahn automa­tisch auf die linke Spur wech­seln müssen, sobald sich ein Fahrzeug in der Ein­fahrt befind­et. Darauf darf man sich nicht ver­lassen, da die Fahrzeuge, welche sich bere­its auf der Auto­bahn befind­en, vor­tritts­berechtigt sind. Für Fahrzeu­glenker, die sich in der Ein­fahrt befind­en heißt das, frühzeit­ig eine aus­re­ichend große Lücke suchen und die Geschwindigkeit dementsprechend anpassen.

Rechtsfahrgebot

Art. 35, Abs. 1 SVG:
Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen.

Art. 8, Abs. 1 VRV:
Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in gle­ich­er Rich­tung ist der äußer­ste Streifen rechts zu benützen. Dies gilt nicht beim Über­holen, Ein­spuren, Fahren in par­al­le­len Kolon­nen sowie Innerorts.

Das heißt also nichts anderes, als dass auf den Auto­bah­nen immer auf der recht­en Spur gefahren und auf der linken Spur über­holt wer­den sollte. Nicht umson­st heißt die linke Spur auch „Über­hol­spur“. Wer sich nicht an das Rechts­fahrge­bot auf der Auto­bahn hält, wird gemäß Bussenkat­a­log Punkt 314.1. mit ein­er Busse von Fr. 60.- bestraft.

Ein notorisch­er Links­fahrer auf der Auto­bahn kann den Verkehr mas­siv stören, da das Recht­süber­holen nach­wievor ver­boten ist (siehe näch­sten Abschnitt). Außer­dem ist es für nach­fol­gende Fahrzeuge auch nicht erlaubt den fehler­haften Fahrzeugführer durch Drän­geln, Lichthupe oder Handze­ichen dazu zu bewe­gen, den Fahrstreifen zu wech­seln. Das einzige was du also tun kannst: Abstand hal­ten, warten bis die Über­hol­spur wieder freigegeben wird und die eige­nen Ner­ven schonen.

Auch bei Auto­bah­nen mit 3 Fahrstreifen in gle­ich­er Rich­tung muss immer die rechte Spur benützt wer­den. Viele Fahrzeu­glenker haben dabei das Gefühl, dass die rechte Spur den Last­wa­gen vor­be­hal­ten ist und fahren stets auf der mit­tleren Spur. Ein Gedanke, der eben­falls falsch ist und gegen das Rechts­fahrge­bot verstößt.

Art. 36, Abs. 6 VRV:
Auf Auto­bah­nen mit min­destens drei Fahrstreifen in der gle­ichen Rich­tung darf der äußer­ste Streifen links nur von Motor­fahrzeu­gen benützt wer­den, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erre­ichen dürfen.

(Dieser Artikel wurde im Jan­u­ar 2016 in Kraft gesetzt.)

Rechtsüberholen vs. Rechtsvorbeifahren

Bun­des­gericht­sentscheid – BGE 115 IV 244, 126 IV 192
Der Begriff Über­holen liegt vor, wenn ein schnelleres Fahrzeug ein in gle­ich­er Rich­tung langsamer fahren­des ein­holt, an ihm vor­beifährt und vor ihm die Fahrt fort­set­zt.
Ein Beschle­u­ni­gen, Auss­chwenken und Wiedere­in­biegen ist dabei nicht zwangsläu­fig erforder­lich. Auch ein bloßes Vor­beifahren an einem fahren­den Fahrzeug fällt unter den Begriff des Überholens.

Recht­süber­holen auf der Auto­bahn ist mit ein paar weni­gen Aus­nah­men immer verboten.

Art. 36, Abs. 5 VRV – Son­der­regeln für Auto­bah­nen und Autostraßen:
Der Fahrzeugführer darf nur in fol­gen­den Fällen rechts an anderen Fahrzeu­gen vorbeifahren:

» beim Fahren in par­al­le­len Kolon­nen;
» auf Ein­spurstreck­en, sofern für die einzel­nen Fahrstreifen unter­schiedliche Fahrziele sig­nal­isiert sind;
» auf dem Beschle­u­ni­gungsstreifen von Ein­fahrten bis zum Ende der Dop­pellinien-Markierung;
» auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten

Weit ver­bre­it­ete Unsicher­heit bezüglich des Recht­süber­holens treten haupt­säch­lich beim ersten genan­nten Punkt – beim Fahren in par­al­le­len Kolon­nen – auf.
Die Frage stellt sich: ab wann herrscht Kolon­nen­verkehr? Das Bun­des­gericht schnürt diesen Begriff rel­a­tiv eng. Kolon­nen­verkehr wird auch dann verneint, wenn die Abstände der Fahrzeuge auf der recht­en Spur rund dop­pelt so groß sind wie auf der Über­hol­spur. Gemäß der Recht­sprechung set­zt par­al­lel­er Kolon­nen­verkehr dicht­en Verkehr auf bei­den Fahrspuren, somit ein län­geres Nebeneinan­der­fahren von mehreren sich in gle­ich­er Rich­tung bewe­gen­den Fahrzeu­gen voraus. Jedoch ist in der Recht­sprechung nir­gends der Begriff „dichter Verkehr“ genauer definiert.

Tipp: Wenn du dir in ein­er Sit­u­a­tion bezüglich des Recht­süber­holens im Kolon­nen­verkehr unsich­er bist, lass es lieber sein. Denn Recht­süber­holen wird mit schw­eren Strafen geah­n­det, sowohl mit hohen Geld­strafen als auch mit Führerausweisentzug (im schlimm­sten Fall mit Frei­heit­sentzug bis zu 3 Jahren), da das Recht­süber­holen gemäß Art. 90, Abs. 2 SVG eine grobe Verkehrsver­let­zung darstellt.

Neue Regelung ab 2021 — Rechts vorbeifahren

Auf der Auto­bahn gilt noch immer das Rechts­fahrge­bot. Wenn sich auf dem linken (oder bei dreis­puri­gen Auto­bah­nen auf dem linken und/oder mit­tleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dür­fen die Verkehrsteil­nehmenden auf der recht­en Spur neu mit der nöti­gen Vor­sicht vor­beifahren, auch wenn sich rechts noch keine Kolonne gebildet hat. Das Recht­süber­holen (Auss­chwenken auf den recht­en Fahrstreifen und Wiedere­in­schwenken nach links) ist hinge­gen weit­er­hin verboten.

Reissverschluss-Verkehr

Kennst du fol­gende Sit­u­a­tion? Baustelle auf der Auto­bahn, der linke Fahrstreifen wird in 500 Meter ges­per­rt und bere­its jet­zt kommt es zu unzäh­li­gen, teil­weise schon fast gefährlichen Spur­wech­seln, so dass möglichst jed­er so früh wie nur möglich auf der recht­en Spur im Stau ste­ht. Wer jet­zt noch auf der linken Spur an der Kolonne vor­bei fährt, wird kri­tisch beäugt, mit Lichthupe eingedeckt und mit wüsten Handze­ichen beschimpft. Eine Lück­en­benützung kurz vor der Schließung des eige­nen Fahrstreifens wird ihm dann kaum und nur sehr ungerne gewährt.

Nun wirst du wohl sehr über­rascht sein, aber dieser Fahrzeu­glenker hat richtig gehan­delt. Alle anderen, die bere­its mehrere hun­dert Meter vor der Spurver­min­derung den Streifen wech­seln, verur­sachen nur unnötig Stau.

Daher gilt: bleib so lange wie möglich auf deinem Fahrstreifen, so dass die Fahrzeugkolon­nen auf bei­den Fahrstreifen möglichst kurz gehal­ten wer­den. Befind­est du dich dann unmit­tel­bar vor der Fahrstreifen­ver­min­derung gilt der soge­nan­nte Reissver­schlussverkehr. Natür­lich kann es auch so zum Stau kom­men, jedoch ist die „Stauzeit“ dann um einiges kürz­er und für bei­de Spuren gerecht verteilt.

Neue Regelung ab 2021 — Reissverschluss neu obligatorisch!

Reissver­schluss bei Auto­bah­ne­in­fahrten und Fahrstreifen­ab­bau: Neu ist das Reissver­schlusssys­tem beim Abbau von Fahrstreifen oblig­a­torisch. Das gilt über­all dort, wo Fahrstreifen enden: Zum Beispiel beim Wech­sel von drei auf zwei Fahrstreifen, bei Unfällen oder Baustellen. Dabei fährt man auf bei­den Spuren bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort lässt jed­er Verkehrsteil­nehmende auf der weit­er­führen­den Spur einen Verkehrsteil­nehmenden vom abge­baut­en Fahrstreifen nach dem Reissver­schlussprinzip vor sich ein­fädeln. Die Auto­mo­bilis­ten müssen die Fahrzeuge von der abge­baut­en Spur ein­schwenken lassen. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass bei Fahrstreifen­ab­baut­en zu früh auf den verbleiben­den Streifen gewech­selt wird, wie es heute oft geschieht. So kann der Verkehr bess­er fliessen. Ein­schwenk­ende Fahrzeu­glenk­ende dür­fen die Lücke aber nicht erzwin­gen, sie bleiben vor­tritts­be­lastet.
Neu gilt das Reissver­schlusssys­tem bei stock­en­dem Verkehr auch bei Auto­bah­ne­in­fahrten. Das Nicht­beacht­en des Reissver­schlussprinzips wird mit ein­er Ord­nungs­busse geahndet.

Abstände

Die wohl häu­fig­ste Unfal­lur­sache ist ein zu geringer Abstand zum vorderen Fahrzeug. Immer häu­figer sind in Zeitun­gen Nachricht­en zu lesen wie „Massenkaram­bo­lage auf der Auto­bahn“. Schuld daran sind dann natür­lich schlechte Wet­ter- und Sichtver­hält­nisse wie nasse oder mit Schnee bedeck­te Strassen oder plöt­zliche Sichtein­schränkun­gen durch Nebel.

Art. 12, Abs. 1 VRV: Der Fahrzeugführer hat beim Hin­tere­inan­der­fahren einen aus­re­ichen­den Abstand zu wahren, so dass er auch bei über­raschen­dem Brem­sen des voran­fahren­den Fahrzeugs rechtzeit­ig hal­ten kann.

In der Fahrschule lernt jed­er Fahrschüler 2 ver­schiedene Abstandsregeln:

» Hal­ber Tacho: bei ein­er Geschwindigkeit von 120 km/h wäre also ein Abstand von ca. 60 Metern aus­re­ichend.
» 2‑Sekun­den-Regel: Fährt das voran­fahrende Fahrzeug an irgen­deinem Merkpunkt (z.B. Sig­nal) vor­bei, müssen min­destens 2 Sekun­den verge­hen, bis das nach­fol­gende Fahrzeug am gle­ichen Merkpunkt vorbeifährt.

Bei­de Abstand­sregeln gel­ten natür­lich nur bei opti­malen Sicht‑, Strassen- und Verkehrsver­hält­nis­sen. Bei nicht opti­malen Bedin­gun­gen ist der Abstand automa­tisch zu vergrössern.

Halte dir bitte immer fol­gende Weisheit vor Augen, wenn du dem vorderen Fahrzeug zu nahe auf­schließt: „Wenn’s chlöpft, goht’s länger!“

Rettungsgasse

Seit dem Jan­u­ar 2021 ist das Bilden ein­er Ret­tungs­gasse in der Schweiz geset­zlich ver­ankert.
Neu muss auf Auto­bah­nen eine Ret­tungs­gasse für Ein­satz­fahrzeuge freige­hal­ten wer­den, bere­its wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt. Das gilt auch, wenn kein Blaulicht­fahrzeug zu sehen oder zu hören ist. Bei zweis­puri­gen Strassen ist die Ret­tungs­gasse zwis­chen den bei­den Spuren zu bilden, bei dreis­puri­gen Strassen immer zwis­chen dem äusser­sten linken und dem mit­tleren Fahrstreifen. Das Nicht­beacht­en der Ret­tungs­gasse wird mit ein­er Ord­nungs­busse geahndet.

Wo fahre ich auf einer dreispurigen Autobahn?

Auf drei- oder mehrspurigen Straßen muss rechts gefahren werden. Autofahrende dürfen bei einer dreispurigen Straße den mittleren Fahrstreifen allerdings dann durchgängig befahren, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind.

Wie fahre ich richtig auf die Autobahn?

Wer vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffährt, muss dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren. Beim Auffahren auf die Autobahn gibt es kein Reißverschlussverfahren. Fahrer müssen warten, bis sie sich ohne Gefährdung anderer einfädeln können. Dies gilt auch bei Stau oder dichtem Verkehr.

Welche Spur auf der Autobahn ist die sicherste?

Doch wie verhält man sich, wenn man der linken Spur liegen bleibt? Sollte sich eine Panne andeuten, ist es ratsam sofort die Warnblinkleuchten einzuschalten und vorsichtig auf den rechten Seitenstreifen zu zu steuern. Schafft man es nicht mehr dahin, ist der Mittelstreifen der sicherste Platz auf der Autobahn.

Wie lange darf ich auf der linken Spur fahren?

Du darfst so lange auf der linken Spur fahren, bis du den Überholvorgang beendet hast. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Du musst also, um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu behindern, nach Abschluss eines Überholvorgangs wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln.

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