Ab wann gilt die ausgangssperre in sachsen-anhalt

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Aktuelle Verordnung jetzt bis 20. August 2022 gültig

Die 17. Coronavirus-Eindämmungsverordnung  wird mit ihrer vierten Änderungsverordnung bis zum 20. August 2022verlängert. Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. 

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Angesichts wieder steigender Infektionszahlen gilt zudem der Apell, auf Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu achten und insb. in geschlossenen Räumen wieder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Alles Wichtige zusammengefasst im Überblick:

Mit der aktuellen Verordnung besteht keine Maskenpflicht in Salons der körpernahen Dienstleistungen, Ladengeschäften, Bäckereien und Fleischereien mit entsprechender Gastronomie, Restaurants, Hotels, Indoorspielplätzen etc.. Zum anderen ist kein Statusnachweis (geimpft, genesen oder getestet) beim Zutritt zu prüfen. Mit Verweis auf das Hausrecht können Sie jedoch eigene (verschärfende) Regelungen für Ihr Geschäft treffen.

Zudem gibt es aktuell keine Testpflicht an Schulen in Sachsen-Anhalt.

Weiterhin gültig ist die Maskenpflicht noch im ÖPNV sowie in ausgewählten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen:

  • Arztpraxen und Krankenhäuser,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und Rettungsdienste,
  • voll- oder teilstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
  • Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • Obdachlosenunterkünfte sowie
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.

Insbesondere in den folgenden Einrichtungen gilt zudem eine Testpflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte und Besuchende, sofern diese nicht nach § 1 Abs. 3 Eindämmungsverordnung ausgenommen sind:

  • Krankenhäuser,
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
  • voll- oder teilstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen, Maßregelvollzugseinrichtungen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 endete. Mehr dazu erfahren Sie hier. Mit Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung verlor auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 ihre Gültigkeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zum coronabedingten Arbeitsschutz (FAQ) zur Orientierung bereitgestellt. Laut Aussage des (BMAS) gegenüber dem Zentralverband des Handwerks (ZdH) sind die zum Zwecke der 3G-Zugangskontrolle gemäß § 28b IfSG (alte Fassung) erhobenen Daten der Beschäftigten zu Impf-, Genesungs- oder Teststatus zu löschen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die Handlungsempfehlungen der Berufsgenossenschaften, welche die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen branchenspezifisch konkretisieren. Sie dienen Ihnen als Orientierung für den betrieblichen Gesundheitsschutz.

Unabhängig von den Regelungen in der Corona-Verordnung könnte nach den Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes durch den Landtag eine so genannte "Hotspot-Regelung" erlassen werden. Damit könnten wieder verschärfende Eindämmungsmaßnahmen festgelegt werden (wie z. B. Maskenpflicht, Abstandsgebote und Zugangsregelungen).

Hier eine Link-Übersicht zu den öffentlichen Bekanntmachungen in Ihrem zuständigen Landkreis oder kreisfreien Stadt:

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Seite aktualisiert am 20. Juli 2022

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